BAG, Urt. 19.3.2019 - 9 AZR 406/17

Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei unbezahltem Sonderurlaub

Autor: RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola,Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2019
Während eines unbezahlten Sonderurlaubs besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch.

BAG, Urt. v. 19.3.2019 - 9 AZR 406/17

Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg - 3 Sa 128/17

GRC Art. 31 Abs. 2; RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1; BUrlG § 1, § 2 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 3 Satz 1, §§ 8, 11 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1; TV-L § 26 Abs. 1 Sätze 2–5, § 26 Abs. 2c, § 28

Das Problem

Die Parteien streiten um das Bestehen gesetzlicher Urlaubsansprüche. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Nach § 26 TV-L vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht. Für die Zeit vom 1.4.2014 bis 31.1.2016 erhielt die Klägerin unbezahlten Sonderurlaub. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage im Kern die Feststellung, dass ihr auch während des unbezahlten Sonderurlaubs der gesetzliche Urlaub zusteht.

Die Entscheidung des Gerichts

Die Klage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Der Klägerin steht nach der Auffassung des 9. Senats des BAG kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für den streitgegenständlichen Zeitraum zu. Dies ergebe sich zunächst aus § 26 TV-L. Nichts anderes ergebe sich jedoch auch aus den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Mangels Arbeitspflicht während des Sonderurlaubs stünde der Klägerin kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Zwar setze der Urlaubsanspruch nach den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG dem Grunde nach allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus. Die Anzahl der Urlaubstage im Kalenderjahr sei jedoch verknüpft mit der Anzahl der Arbeitstage. Arbeite der Arbeitnehmer an keinem Arbeitstag pro Woche, bestehe für diesen Zeitraum auch kein Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub.


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