BAG, Urt. 22.1.2019 - 9 AZR 45/16

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Autor: RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2019
Endet ein Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben die Erben einen Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs.

BAG, Urt. v. 22.1.2019 - 9 AZR 45/16

Vorinstanz: LAG Düsseldorf - 3 Sa 21/15

RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) Art. 7 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; BGB § 1922 Abs. 1; TVöD § 26; SGB IX a.F. § 125

Das Problem

Der EuGH hält den Anspruch auf Urlaubsabgeltung für europarechtlich zwingend. Habe daher ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Todes noch einen Anspruch auf Urlaub, wandele sich dieser in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 – C-569/16 u. C-517/16, ArbRB 2018, 360 [Hülbach]; s. auch Oberthür, ArbRB 2019, 13; EuGH, Urt. v. 12.6.2014 – C-118/13 – Bollacke, ArbRB 2014, 195 [Schewiola].

Sowohl das BAG als auch die h.M. in der Literatur hatten dies bislang, auch im Anschluss an die „Schulz-Hoff”-Entscheidung, anders gesehen. Der 9. Senat hatte nunmehr Gelegenheit, über die Rechtsfrage neu zu befinden.

Die Entscheidung des Gerichts

Der 9. Senat schließt sich der Rechtsauffassung des EuGH an. Auch er ist nunmehr der Auffassung, dass sich mit dem Tod eines Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben umwandelt. Rechtsgrundlage des Erbenanspruchs sei § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 4 BUrlG.


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