Bahnreisen: Wann darf man das Fahrrad im Zug mitnehmen?
16.09.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Was sollten bahnreisende Radfahrer beachten? © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Im Fernverkehr Fahrräder können in allen IC/EC-Zügen und auch in bestimmten ICE-Zügen mitgenommen werden. Eine Fahrradkarte ist Pflicht, ebenso wie eine Stellplatzreservierung.
2. Fahrradtyp: Pro Person darf ein handelsübliches Fahrrad, also eines mit zwei Rädern und einem Sattel, mitgenommen werden. lektro-Fahrräder, die bis 25 km/h fahren bzw. bis 250 Watt Leistung haben, sind zulässig - darüber nicht. Auch Fahrradanhänger, die sich zusammenklappen lassen, sind zulässig.
3. Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen ist es verpflichtend, das Fahrrad in die vorhandenen Fahrradständer zu stellen oder zu hängen.
4. Nahverkehr: Für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr gelten in jedem Bundesland besondere Regeln und eigene Preise. In Großstädten ist die Mitnahme von Fahrrädern oftmals nur außerhalb der Stoßzeiten erlaubt.
1. Im Fernverkehr Fahrräder können in allen IC/EC-Zügen und auch in bestimmten ICE-Zügen mitgenommen werden. Eine Fahrradkarte ist Pflicht, ebenso wie eine Stellplatzreservierung.
2. Fahrradtyp: Pro Person darf ein handelsübliches Fahrrad, also eines mit zwei Rädern und einem Sattel, mitgenommen werden. lektro-Fahrräder, die bis 25 km/h fahren bzw. bis 250 Watt Leistung haben, sind zulässig - darüber nicht. Auch Fahrradanhänger, die sich zusammenklappen lassen, sind zulässig.
3. Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen ist es verpflichtend, das Fahrrad in die vorhandenen Fahrradständer zu stellen oder zu hängen.
4. Nahverkehr: Für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr gelten in jedem Bundesland besondere Regeln und eigene Preise. In Großstädten ist die Mitnahme von Fahrrädern oftmals nur außerhalb der Stoßzeiten erlaubt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Fahrrad im Zug mitnehmen: Was gilt im Fernverkehr? Wo ist der gebuchte Stellplatz für mein Rad? Was passiert, wenn ich mein Fahrrad im Zug nicht auf den reservierten Platz stelle? Welche Fahrräder kann man im Zug mitnehmen? Kann man einen Fahrradanhänger in der Bahn mitnehmen? Was gilt für Gruppen? Welche Besonderheiten gibt es im Nahverkehr? Praxistipp zur Mitnahme von Fahrrädern im Zug Fahrrad im Zug mitnehmen: Was gilt im Fernverkehr?
Fahrräder können im Fernverkehr in allen IC/EC-Zügen und auch in einigen (nicht in allen) ICE-Zügen mitgenommen werden. Wer ein Fahrrad im Fernverkehr der Deutschen Bahn mitnehmen will, muss sich zuerst eine Fahrradkarte kaufen. Diese kann zusammen mit der normalen Fahrkarte erworben werden. Für das Fahrrad benötigt man eine Stellplatzreservierung, da die Zahl der Fahrradstellplätze im Zug begrenzt ist. Wenn die Reservierung gleichzeitig mit der Fahrradkarte gebucht wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Im Fernverkehr kostet eine Fahrradkarte für Reisen innerhalb Deutschlands abhängig von Entfernung, Buchungstag und Auslastung der Züge zwischen 7,99 Euro und 14,99 Euro. Für Inhaber der Bahncard 100 ist die Fahrradmitnahme kostenlos, es muss jedoch ein Fahrradstellplatz reserviert werden. Ausnahmen gelten für die Nordseeinseln und Hiddensee.
Bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten kostet die Fahrradkarte ebenfalls ab 7,99 Euro. Bei Reisen nach Italien über Österreich und den Brennerpass besteht eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder.
Wichtig: Ohne vorherige Stellplatzreservierung nimmt die Bahn das Fahrrad nicht mit. Fahrradkarte und Stellplatzreservierung müssen beide vor der Fahrt gebucht werden, also nicht erst im Zug. Ansonsten heißt es: Aussteigen.
Tipp: Klappräder oder Kinderräder mit einem Reifendurchmesser bis 16 Zoll können kostenlos als Handgepäck mitreisen – allerdings nicht im Fahrradabteil, sondern in der Gepäckablage, am besten in einer Tasche oder mit Spanngurten abgesichert, damit das Rad nicht anderen Reisenden auf den Kopf fällt.
Übrigens können Bahnkunden bei einer Onlinebuchung die Fahrradmitnahme bei der gezielten Suche in der Reiseauskunft unter "Weitere Optionen" aktivieren. Dann lässt sich am Fahrradsymbol erkennen, ob noch Fahrradstellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (durchgestrichenes Fahrradsymbol = alle Fahrradstellplätze belegt).
Wo ist der gebuchte Stellplatz für mein Rad?
Fahrradstellplätze befinden sich in der Zweiten Klasse. Aus der Stellplatzreservierung ergibt sich die Wagennummer. Am Wagenstandsanzeiger am Bahnsteig kann man ablesen, wo der Fahrradwagen stehen wird. Dieser ist außen durch ein Fahrradsymbol gekennzeichnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig zu kommen und am Standort des Fahrradwagens auf den Zug zu warten. Im Fahrradwagen der Bahn werden die Fahrräder hängend oder stehend an Fahrradhaltern transportiert.
Was passiert, wenn ich mein Fahrrad im Zug nicht auf den reservierten Platz stelle?
Viele Fahrgäste nehmen es mit dem reservierten Fahrradstellplatz nicht so genau. Der reservierte Stellplatz ist besetzt? Dann stellt man sein Rad eben woanders hin.
Das ist ein Problem, denn:
Wichtig: Fahrräder dürfen nur in den vorgesehenen Haltevorrichtungen mitgenommen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Gänge, Eingangsbereiche, Feuerlöscher oder womöglich den Zugang zum Führerstand des Lokführers versperren. Der Grund: Im Fall eines Brandes oder eines Zugunglücks wird ein durch herumfliegende Fahrräder versperrter Gang schnell zur Todesfalle. In einem Notfall, womöglich mit Rauch und in Panik geratenen Menschen, bleibt keine Zeit, um verhakte Fahrräder zu entwirren. Das Bahnpersonal kann für die Folgen zivilrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Folge: Wenn ein Fahrrad außerhalb des Fahrradständers steht, wird das Zugpersonal in der Regel versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Ist dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich, kann es vorkommen, dass das Bahnpersonal das Fahrrad auslädt und dieses vom Servicepersonal am nächsten Bahnhof zur Verwahrung ins dortige Fundbüro gebracht wird.
Welche Fahrräder kann man im Zug mitnehmen?
Pro Person dürfen Bahnfahrgäste ein handelsübliches Fahrrad mitnehmen – also eines mit zwei Rädern und einem Sattel. Das Fahrrad MUSS in die vorhandenen Fahrradständer gestellt oder gehängt werden. Dies funktioniert in der Regel bei einer Reifenbreite von 40 bis 60 mm. Sogenannte Fatbikes mit breiteren Reifen können daher nur mitfahren, wenn so viel Luft aus den Reifen abgelassen wird, dass sie in den Fahrradständer passen.
Nicht alle Elektro-Fahrräder dürfen mitfahren: Mitgenommen werden dürfen Pedelecs, also Fahrräder mit Tretunterstützung durch einen Elektromotor bis 25 km/h bzw. bis 250 Watt Leistung. Nicht erlaubt sind dagegen S-Pedelecs mit Tretunterstützung durch einen Elektromotor über 25 km/h oder ganz tretunabhängige E-Bikes, die häufig noch stärker motorisiert sind. Diese Vehikel gelten nicht mehr als Fahrräder.
Wichtig: Bei Pedelecs muss der Akku während der ganzen Fahrt fest montiert bleiben. Eine Aufladung an Bord ist verboten. Nicht montierte Akkus sind Gefahrgut und dürfen nicht im Zug mitgenommen werden.
Tandems und Liegeräder sowie Dreiräder dürfen nur in bestimmten Zügen mit besonders viel Platz mitfahren. Auch für sie gilt: Das Rad darf nicht einfach irgendwo hingestellt werden. Radfahrer mit solchen Rädern sollten sich vor der Buchung beim Reisezentrum genauer erkundigen, ob und wie eine Mitnahme möglich ist.
Lastenfahrräder können nicht in der Bahn mitfahren. Für sie sind die Fahrradständer und -halter nicht ausgelegt. Obendrein ist meist nicht genug Platz, und sie ragen in Rettungswege oder versperren Durchgänge. Hier geht die Sicherheit der Bahnreisenden vor.
Kann man einen Fahrradanhänger in der Bahn mitnehmen?
Dies ist möglich, wenn sich der Fahrradanhänger zusammenklappen lässt. Der Anhänger muss zusammengeklappt in der Gepäckablage oder den Mehrzweckbereichen untergebracht werden. Das bedeutet, dass Kinder oder Lasten während der Zugfahrt nicht im Anhänger bleiben können. Pro Fahrrad ist ein Anhänger erlaubt. Vor der Fahrt sollten sich Fahrgäste unbedingt informieren, wie man den Anhänger zusammenlegt. Fehlversuche im blockierten Gang mit einer ungeduldigen Menschenmenge im Rücken sind nicht zu empfehlen.
Was gilt für Gruppen?
Gruppen von Radfahrern mit mehr als fünf Fahrrädern müssen sich zehn Tage vor einer Bahnfahrt im Fernverkehr anmelden. Dies kann bei den Ticket-Verkaufsstellen oder online unter „Gruppenanmeldung“ erfolgen. Auch können Gruppen mit bis zu fünf Fahrrädern ihre Fahrkarten, Fahrradkarten und Stellplätze zusammen online buchen. Dies ist bei mehr als fünf Personen nicht möglich.
Welche Besonderheiten gibt es im Nahverkehr?
Für die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr gelten in jedem Bundesland besondere Regeln und eigene Preise. Manche Verkehrsverbünde befördern Fahrräder sogar umsonst. Einige Nahverkehrszüge haben Mehrzweckabteile für Fahrräder und Radler.
Bei der DB kann man Fahrräder im Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), der Regionalbahn (RB) und in der S-Bahn mitnehmen. Für die Fahrt in Nahverkehrszügen ist eine Fahrradkarte erforderlich, aber keine Stellplatzreservierung. In Nahverkehrszügen gibt es meist keine Fahrradständer oder -halter in den Fahrradwagen.
Wichtig: Auch im Nahverkehr kann nur eine begrenzte Zahl von Fahrrädern mitgenommen werden. Ist der verfügbare Platz besetzt, müssen Radler unter Umständen auf den nächsten Zug warten.
Tipp: Man kann eine Tageskarte wie zum Beispiel ein "Quer-durchs-Land-Ticket" mit einer Fahrrad-Tageskarte kombinieren. Dabei hängt der Gesamtpreis von der Personenanzahl ab. Das eigentliche Zugticket wird je nach Gruppengröße teurer und die Fahrradkarte muss pro Fahrrad separat bezahlt werden.
Über die eigenen Regeln der einzelnen Verkehrsverbünde sollte man sich vor der Fahrt auf deren Homepage informieren.
Wichtig: In Verkehrsverbünden von Großstädten ist die Mitnahme von Fahrrädern oft nur zu bestimmten Uhrzeiten außerhalb des Berufsverkehrs erlaubt.
Praxistipp zur Mitnahme von Fahrrädern im Zug
Meist steht einer Mitnahme von Fahrrädern in der Bahn nichts entgegen. Bahnreisende mit Rad sollten sich allerdings auch an die Regeln halten. Außerhalb von Fahrradständern herumstehende Räder sind im Zug ein Sicherheitsrisiko und werden auch so behandelt. Auch sollte nur der reservierte Stellplatz genutzt werden.
In einem Streit mit einem Bahnunternehmen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr söp (https://soep-online.de/). Kommt es zu einem Rechtsstreit, hilft Bahnkunden ein Rechtsanwalt für Zivilrecht.
(Ma)