Brandstiftung – welche Strafen drohen?

15.07.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Brandstiftung,Feuer,Bestrafung,Straftat Bei einer Brandstiftung droht schnell eine Freiheitsstrafe. © - freepik

Brandstiftung ist eine Straftat mit hohem Gefahrenpotential für andere Menschen und die Allgemeinheit. Darauf stehen empfindliche Strafen – die von den Gerichten auch umgesetzt werden.

Die Brandstiftung wird in Deutschland als gemeingefährliche Straftat angesehen. Geregelt ist sie in den §§ 306 ff. des Strafgesetzbuches (StGB). Im Jahr 2014 gab es in Deutschland knapp 20.000 Fälle von Brandstiftung oder Herbeiführung einer Brandgefahr. Im Jahr 2021 waren es 17.151 Fälle. Dazu gehörten Brände von Häusern, von Müllcontainern, aus Sozialneid angezündete Autos, Fälle von Versicherungsbetrug, aber auch Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und Asylheime. Die Brandstiftung wird als besonders gefährlich angesehen, weil die Täter die möglichen Folgen des gelegten Feuers häufig unterschätzen und damit weit mehr Menschen und Sachwerte in Gefahr bringen, als eigentlich beabsichtigt.

Wann ist der Straftatbestand "Brandstiftung" erfüllt?


Um eine "einfache Brandstiftung" handelt es sich gemäß § 306 StGB, wenn jemand fremde

- Gebäude oder Hütten,
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
- Warenlager oder -vorräte,
- Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
- Wälder, Heiden oder Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Das bedeutet: Auch das Anzünden einer Gartenhütte oder eines Haufens Strohballen ist eine strafbare Brandstiftung. Auf diese steht eine Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr, höchstens von zehn Jahren. In minder schweren Fällen droht immer noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Daher lässt sich auch in wenig schwerwiegenden Brandstiftungsfällen eine Freiheitsstrafe kaum vermeiden.

Was versteht man unter einer schweren Brandstiftung?


Eine schwere Brandstiftung im Sinne von § 306a StGB begeht jemand, der

- ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die als Wohnung von Menschen dient,
- eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
- eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Beispiel: Ein Brandsatz wird in ein bewohntes Flüchtlingsheim geworfen.

Die Mindest-Freiheitsstrafe für schwere Brandstiftung liegt bei einem Jahr. Übrigens kann auch das Anzünden eines der unter "einfache Brandstiftung" erwähnten Gegenstände und Gebäude zu einer Bestrafung wegen "schwerer Brandstiftung" führen – wenn dabei die Gesundheit von Menschen gefährdet wird.

Was ist eine besonders schwere Brandstiftung?


Um eine besonders schwere Brandstiftung im Sinne von § 306b StGB handelt es sich, wenn es durch eine Brandstiftung zu einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder zu einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen kommt. Hier droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Wenn durch eine schwere Brandstiftung

- ein Mensch in Todesgefahr gebracht wird oder
- dadurch eine andere Straftat verschleiert werden soll oder
- das Löschen des Brandes behindert wird,

ist mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu rechnen.

Wann handelt es sich um eine Brandstiftung mit Todesfolge?


Wird durch eines der oben beschriebenen Delikte zumindest leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht, muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe von
mindestens zehn Jahren rechnen.

"Leichtfertig" bedeutet dabei, dass sich der Täter in besonders krasser Weise über gebotene Vorsichtsmaßnahmen oder Regeln hinwegsetzt. Es handelt sich hier um einen deutlich erhöhten Grad der Fahrlässigkeit - dabei muss dem Täter gar nicht bewusst sein, dass er fahrlässig handelt.

Urteile: Brandanschläge auf Flüchtlingsheime


Im März 2016 hat das Landgericht Hannover drei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die in Salzhemmendorf einen Molotow-Cocktail in ein Flüchtlingsheim geworfen hatten. Der Brandsatz war in einem Zimmer gelandet, in dem normalerweise ein elfjähriges Kind schlief, das sich nur in dieser Nacht ausnahmsweise nebenan bei seiner Mutter aufhielt. Den Haupttäter verurteilte das Gericht wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung zu acht Jahren Freiheitsstrafe, einen 25-jährigen Mittäter zu sieben Jahren und eine 24-jährige, die die beiden anderen zur Tat chauffiert hatte, zu vier Jahren und sechs Monaten.

Im März 2016 verurteilte das Landgericht Rostock zwei Männer wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu je fünf Jahren Freiheitsentzug, weil diese Brandsätze in ein Haus mit 38 Flüchtlingen einschließlich vieler Kinder geworfen hatten.

Schadensersatzanspruch gegen Brandstifter


Wer Feuer legt, muss nicht nur mit einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich 2016 mit dem Fall eines 19-jährigen freiwilligen Feuerwehrmannes, der einen Container vor einer Holzbearbeitungsfirma angezündet hatte, um sich bei den Löscharbeiten beweisen zu können. Das Feuer hatte auf eine Werkhalle übergegriffen und diese vollständig vernichtet.

Der Feuerwehrmann wurde wegen dieser Brandstiftung und einer weiteren zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Allerdings verklagte ihn die Gebäudeversicherung der abgebrannten Halle auf Ersatz ihrer Versicherungsleistung in Höhe von 228.000 Euro. Die Holzbearbeitungsfirma klagte auf weitere 50.000 Euro für nicht versicherte Schäden unter anderem an gelagertem Material.

Das Gericht verurteilte den 19-jährigen dazu, den vollen Schadensersatz zu leisten. Es sei für ihn absehbar gewesen, dass das Feuer vom Container auf die Halle übergreifen könne. Die Halle sei aus Holz gewesen und neben dem Container habe brennbares Material gelegen (Beschluss vom 16.2.2016, Az. 9 U 117/15 und 9 U 232/15).

Praxistipp


Wer beschuldigt wird, eine Brandstiftung begangen zu haben, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Hier ist schnelle Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt entscheidend - am besten durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

(Bu)


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