Brandstiftung – welche Strafen drohen?
08.10.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Schwere Straftat: Brandstiftung ist eine Straftat, bei der vorsätzlich fremde Gebäude, Fahrzeuge oder andere Sachen in Brand gesetzt oder durch Feuer zerstört werden.
2. Hohe Strafandrohung: Schon die einfache Brandstiftung kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bei Gefahr für Menschenleben droht das Strafrecht noch höhere Strafen an.
3. Fahrlässige Brandstiftung: Auch wer unbeabsichtigt einen Brand verursacht, z. B. durch Nachlässigkeit beim Umgang mit Feuer, kann sich strafbar machen.
1. Schwere Straftat: Brandstiftung ist eine Straftat, bei der vorsätzlich fremde Gebäude, Fahrzeuge oder andere Sachen in Brand gesetzt oder durch Feuer zerstört werden.
2. Hohe Strafandrohung: Schon die einfache Brandstiftung kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bei Gefahr für Menschenleben droht das Strafrecht noch höhere Strafen an.
3. Fahrlässige Brandstiftung: Auch wer unbeabsichtigt einen Brand verursacht, z. B. durch Nachlässigkeit beim Umgang mit Feuer, kann sich strafbar machen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann ist der Straftatbestand "Brandstiftung" erfüllt? Was versteht man unter einer schweren Brandstiftung? Was ist eine besonders schwere Brandstiftung? Wann handelt es sich um eine Brandstiftung mit Todesfolge? Urteile: Brandanschläge auf Flüchtlingsheime Urteile: Freiheitsstrafen nach angezündeten Autos Welchen Schadensersatzanspruch habe ich als Geschädigter gegen einen Brandstifter? Praxistipp zur Brandstiftung Wann ist der Straftatbestand "Brandstiftung" erfüllt?
Eine "einfache Brandstiftung" liegt nach § 306 StGB vor, wenn jemand fremde
- Gebäude oder Hütten,
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
- Warenlager oder -vorräte,
- Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
- Wälder, Heiden oder Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung vollständig oder teilweise zerstört.
Auch das Anzünden einer Gartenhütte oder eines Haufens Strohballen ist also eine strafbare Brandstiftung. Darauf steht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, höchstens von zehn Jahren. Auch in minder schweren Fällen droht den Tätern noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die Folge: Auch in wenig schwerwiegenden Brandstiftungsfällen ist eine Freiheitsstrafe kaum zu vermeiden.
Was versteht man unter einer schweren Brandstiftung?
Eine schwere Brandstiftung liegt nach § 306a StGB vor, wenn jemand
- ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die als Wohnung von Menschen dient,
- eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
- eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
Beispiel: Ein Brandsatz wird in ein bewohntes Flüchtlingsheim geworfen.
Eine schwere Brandstiftung wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Übrigens: Auch das Anzünden eines der unter "einfache Brandstiftung" erwähnten Gegenstände und Gebäude kann zu einer Bestrafung wegen "schwerer Brandstiftung" führen, wenn dabei die Gesundheit von Menschen in Gefahr gerät.
Was ist eine besonders schwere Brandstiftung?
§ 306b StGB beschreibt die Voraussetzungen einer besonders schweren Brandstiftung. Darum handelt es sich, wenn die Brandstiftung zu einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen führt oder die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen schädigt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
Als "große Zahl von Menschen" gelten für manche Gerichte mindestens zehn Personen. In jedem Fall ist die große Anzahl bei 14 Personen erreicht.
Wenn durch eine schwere Brandstiftung
- ein Mensch in Todesgefahr gebracht wird oder
- dadurch eine andere Straftat verschleiert werden soll oder
- das Löschen des Brandes behindert wird,
muss der Täter mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Wann handelt es sich um eine Brandstiftung mit Todesfolge?
Wenn durch eine der oben beschriebenen Taten zumindest leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht wird, hat der Täter eine Freiheitsstrafe von
mindestens zehn Jahren zu erwarten. Auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist möglich.
"Leichtfertig" heißt hier, dass sich der Täter in besonders krasser Weise über gebotene Vorsichtsmaßnahmen oder Regeln hinwegsetzt. Es handelt sich hier um einen deutlich erhöhten Grad der Fahrlässigkeit. Dem Täter muss jedoch selbst gar nicht unbedingt bewusst sein, dass er fahrlässig handelt.
Urteile: Brandanschläge auf Flüchtlingsheime
Das Landgericht Hannover hat im März 2016 drei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die in Salzhemmendorf einen Molotow-Cocktail in ein Flüchtlingsheim geworfen hatten. Der Brandsatz war in einem Zimmer gelandet, in dem normalerweise ein elfjähriges Kind schlief. Dieses hielt sich nur in dieser Nacht ausnahmsweise nebenan bei seiner Mutter auf. Das Gericht verurteilte den Haupttäter wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung zu acht Jahren Freiheitsstrafe, einen 25-jährigen Mittäter zu sieben Jahren und eine 24-jährige, die die beiden anderen zur Tat chauffiert hatte, zu vier Jahren und sechs Monaten.
Das Landgericht Rostock verurteilte im März 2016 zwei Männer wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu je fünf Jahren Freiheitsentzug. Diese hatten Brandsätze in ein Haus mit 38 Flüchtlingen, einschließlich vieler Kinder, geworfen.
Urteile: Freiheitsstrafen nach angezündeten Autos
Das Amtsgericht Greifswald hat einen 29-jährigen Mann unter anderem wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Dieser hatte nach seiner Entlassung als Hotel-Angestellter vier Autos von Urlaubern auf dem Parkplatz des Hotels angezündet und weitere 15 mit einer Nagelschwere zerkratzt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt (Quelle: NDR vom 4.7.2025).
2012 verurteilte das Landgericht Berlin einen Mann zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Dieser hatte in ganz Berlin über 100 Autos angezündet und einen Millionenschaden verursacht. Seine Motive waren Sozialneid und "ins Fernsehen kommen zu wollen" (Quelle: Die Zeit vom 3.4.2012).
Welchen Schadensersatzanspruch habe ich als Geschädigter gegen einen Brandstifter?
Wer Feuer legt, muss nicht nur mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen.
Als Geschädigter müssen Sie Ihre Forderungen vor einem Zivilgericht geltend machen. Mit dem Strafprozess gegen den Täter hat dies nichts zu tun. Allerdings ist es für den Zivilprozess hilfreich, wenn der oder die Täter bereits strafrechtlich für diese Tat verurteilt worden sind, sodass die Beweislage klar ist. Geschädigte können gegen den oder die Täter Schadensersatz für Schäden geltend machen, welche sie nicht von ihrer Versicherung ersetzt bekommen.
2016 befasste sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall eines 19-jährigen freiwilligen Feuerwehrmannes, der einen Container vor einer Holzbearbeitungsfirma angezündet hatte. Er wollte bei den Löscharbeiten seine Fähigkeiten beweisen. Allerdings hatte das Feuer auf eine Werkhalle übergegriffen und diese vollständig vernichtet.
Wegen dieser Brandstiftung und einer weiteren wurde der Feuerwehrmann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Gebäudeversicherung der abgebrannten Halle verklagte ihn auf Ersatz ihrer ausgezahlten Versicherungsleistung in Höhe von 228.000 Euro. Die Holzbearbeitungsfirma verklagte ihn auf Zahlung von weiteren 50.000 Euro für nicht versicherte Schäden unter anderem an gelagertem Material.
Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen dazu, den vollen Schadensersatz zu zahlen. Er habe absehen können, dass das Feuer vom Container auf die Halle übergreifen könne. Die Halle sei aus Holz gewesen. Neben dem Container habe brennbares Material gelegen (Beschluss vom 16.2.2016, Az. 9 U 117/15 und 9 U 232/15).
Praxistipp zur Brandstiftung
Wer beschuldigt wird, eine Brandstiftung begangen zu haben, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In einem solchen Fall ist schnelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist dafür am besten geeignet.
(Bu)