Bewährungsstrafe: Welche Bewährungsauflagen sind möglich?

30.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Keine Drogen! Eine Bewährungsstrafe ist meist mit Auflagen verbunden. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Sinn und Zweck: Bewährungsauflagen sollen dem Verurteilten helfen, sein Verhalten zu ändern, und zeigen, dass er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.

2. Typische Auflagen: eldzahlungen (z. B. an gemeinnützige Einrichtungen), Schadenswiedergutmachung, Teilnahme an Therapien oder regelmäßige Gespräche mit einer Bewährungshelferin.

3. Folgen bei Verstoß: Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert den Widerruf der Bewährung. Dann muss die ursprüngliche Strafe im Gefängnis verbüßt werden.
Eine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass dem Straftäter allein schon die Verurteilung als Warnung ausreichen wird, um künftig nicht mehr straffällig zu werden. Das Gericht erstellt dazu eine Prognose über den Straftäter, bei der es unter anderem dessen Persönlichkeit, sein Vorleben und seine Lebensverhältnisse berücksichtigt. Wenn diese positiv ausfällt, verurteilt es den Täter zwar trotzdem zu einer Freiheitsstrafe. Diese wird jedoch unter bestimmten Auflagen nicht vollstreckt. Den Zeitraum, in dem sich der Täter an diese Auflagen halten muss, nennt man Bewährung, Bewährungszeit oder Bewährungsfrist. Hält sich der oder die Betreffende während dieser Zeit an die Vorgaben des Gerichts und lässt sich keine weiteren Straftaten mehr zuschulden kommen, muss die Freiheitsstrafe nicht verbüßt werden.

Wann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, erläutern wir hier genauer:
Strafrecht: Wann verhängt das Gericht eine Bewährungsstrafe?

Was sind Bewährungsauflagen?


Der Sinn von Bewährungsauflagen ist ein gewisser Genugtuungseffekt, damit das begangene Unrecht nicht ohne Folgen bleibt. Dabei müssen die Auflagen im Rahmen des Zumutbaren bleiben. Verurteilte können unter Umständen Auflagen vermeiden, indem sie von sich aus eine Genugtuung für das begangene Unrecht anbieten. So können sie zum Beispiel vorschlagen, den von ihnen angerichteten Schaden zu bezahlen, ohne dass der Geschädigte sie zuerst vor einem Zivilgericht auf Schadensersatz verklagen muss. In einem solchen Fall muss das Strafgericht beurteilen, inwieweit es das Angebot ernst nimmt. Gerichte sehen in solchen Fällen immer nur "vorläufig" von Auflagen ab.

Welche Bewährungsauflagen gibt es?


Mögliche Auflagen sind:

- Wiedergutmachung des verursachten Schadens,
- Bezahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung (wenn dies im Hinblick auf Tat und Persönlichkeit des Täters angebracht erscheint),
- andere gemeinnützige Leistungen oder Arbeiten,
- Bezahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse.

Die letzten drei Punkte sollen nur angeordnet werden, wenn sie die Wiedergutmachung des Schadens nicht blockieren.

Was versteht man unter Weisungen bei einer Bewährungsstrafe?


Das Gericht erteilt dem Täter Weisungen für die Bewährungszeit, wenn dieser nach Ansicht des Gerichts Hilfe benötigt, um nicht wieder straffällig zu werden.

Beispiele für solche Weisungen sind:

- Sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder sich von diesen fernzuhalten,
- eine Ausbildung zu absolvieren oder eine bestimmte Berufstätigkeit auszuüben,
- bestimmte Freizeitbeschäftigungen zu unterlassen,
- die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung zu bringen, etwa durch eine Schuldnerberatung,
- sich zu bestimmten Zeitpunkten beim Gericht oder beim Bewährungshelfer zu melden,
- sich fernzuhalten vom durch die Tat Geschädigten oder von bestimmten Personen bzw. Personengruppen, die dem Verurteilten Anreiz oder Gelegenheit zu neuen Straftaten bieten könnten (Mittäter, Komplizen, ein bestimmtes Milieu),
- bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen, die dem Verurteilten Anreiz oder Gelegenheit zu weiteren Straftaten bieten können und sie weder mit sich zu führen noch für sich verwahren zu lassen (etwa Drogen, Waffen, Einbruchswerkzeug),
- seine Unterhaltspflichten zu erfüllen.

Macht der Verurteilte von sich aus Zusagen zu seiner zukünftigen Lebensführung, kann das Gericht von Weisungen auch vorläufig absehen. Die Einhaltung dieser Zusagen muss jedoch als einigermaßen wahrscheinlich erscheinen.

Was sind medizinische Weisungen?


Das Gericht kann auch die Weisung aussprechen, sich einer Entziehungskur zu unterziehen oder eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Einrichtung wahrzunehmen. Soll der Verurteilte jedoch angewiesen werden, einen Entzug zu machen, eine Heilbehandlung mit einem körperlichen Eingriff an sich durchführen zu lassen oder einen Heim- oder Anstaltsaufenthalt durchzuführen, muss er dem selbst zustimmen. Eine solche Weisung erfordert seine Einwilligung (§ 56c Abs. 3 StGB).

Was passiert bei einem Verstoß gegen Bewährungsauflagen?


Wenn ein Verurteilter gegen Auflagen oder Weisungen des Gerichts verstößt, können beide verschärft werden. Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann das Gericht die Bewährung auch widerrufen. In diesem Fall muss der Betreffende seine Freiheitsstrafe absitzen.

Urteil: Ist ein Deal mit nachträglichen Auflagen möglich?


In einem Strafverfahren war es zu einer "Verständigung" nach § 257c der Strafprozessordnung (StPO) gekommen – man könnte auch "Deal" dazu sagen. Der Inhalt: Die Angeklagte sollte vor Gericht ihre Tat gestehen, im Gegenzug würde ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Über Bewährungsauflagen war nicht gesprochen worden. Nach dem Geständnis beantragte die Staatsanwaltschaft jedoch als Bewährungsauflage die Ableistung von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Frau wurde auch dementsprechend verurteilt. Die Angeklagte legte Rechtsmittel ein.

Der Bundesgerichtshof stellte sich auf ihre Seite: Hier sei ihr Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt worden. Angeklagte müssten vor einer solchen Vereinbarung auf mögliche Auflagen, die Voraussetzung für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung seien, hingewiesen werden. Eine echte Entscheidung über den "Deal" könnten sie nur dann treffen, wenn sie auch alle Folgen kennen würden (Beschluss vom 29.1.2014, Az. 4 StR 254/13).

Urteil: Zu wenig Geld für Zahlungen an die Staatskasse?


Ein wegen Körperverletzung verurteilter, wiederholt einschlägig vorbestrafter Mann war zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Mit der Bewährung war die Auflage verbunden, 2.000 Euro an die Staatskasse zu zahlen, in monatlichen Raten von 200 Euro. Der Verurteilte legte Rechtsmittel ein, da er diesen Betrag nicht aufbringen konnte. War damit die Bewährung in Gefahr?

Das Oberlandesgericht Köln entschied dazu: Gegen eine Bewährungsauflage könne nur vorgegangen werden, wenn diese rechtswidrig sei. Dies sei hier nicht der Fall. Die Zahlung eines hohen Geldbetrages dürfe zwar nicht zur Auflage gemacht werden, wenn ein Verurteilter in besonders schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe. Die Höhe des Betrages sei aber eine Ermessensentscheidung des Gerichts. Schließlich habe eine solche Bewährungsauflage den Sinn, dass die Tat für den Täter auch ohne Gefängnis empfindliche Folgen haben solle.

Der Verurteilte habe in zwei Gerichtsinstanzen unterschiedliche Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und Einkünfte verschwiegen. Hier liege ein Sozialhilfebetrug nahe. Auch habe er einem Zeugen angeboten, an einem Kneipen-Dartspiel um hohe Geldeinsätze teilzunehmen. Diese Umstände trugen dazu bei, dass das Gericht dem Mann seine Geldnot schlicht nicht glaubte.

Falls er tatsächlich geringere Einnahmen habe, könne er immer noch nach § 56e StGB ("nachträgliche Entscheidungen") um eine Herabsetzung der Raten bitten (Beschluss vom 3.1.2011, Az. 2 Ws 877/10).

Praxistipp zu den Bewährungsauflagen


Ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen oder Weisungen kann ernsthafte Folgen haben. Ein guter Strafverteidiger kann Angeklagten helfen, zu angemessenen Absprachen zu kommen und ihnen die Tragweite von Auflagen und Weisungen erklären. Die beste Beratung finden Betroffene bei einem Fachanwalt für Strafrecht.

(Ma)


 Ulf Matzen
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