falsche Versicherungsberatung- rechtliche Konsequenzen

26.09.2011, Autor: Herr Gunnar Becker / Lesedauer ca. 1 Min. (3369 mal gelesen)
Eine Versicherung wird im Regelfall über einen Vermittler abgeschlossen. Dieser soll den Kunden über die verschiedenen Möglichkeiten der Versicherung beraten und bei dem Ausfüllen der Antragsformulare helfen. Der Versicherungsnehmer fühlt sich häufig falsch beraten, weil Vertrag nicht die gewünschte Leistung gewährt oder zu teuer ist. Diese Schwierigkeiten treten besonders häufig bei der Kranken- oder Lebensversicherung auf. In der Beratung müssen zunächst Ihre persönliche Situation und Ihre Erwartungen an den Versicherungsumfang in für Sie verständlicher Form besprochen werden. Anschließend wird der Vertreter Ihnen einige für Sie angemessene Versicherungen bzw. Tarife anbieten, unter denen Sie auswählen können.

Sofern die Beratung nicht korrekt erfolgte, haben Sie gegenüber der Versicherung und/oder, dem Versicherungsvertreter, einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schaden besteht in dem durch die Falschberatung verursachten finanziellen Nachteil.

Sollte der Vertreter seinerseits nicht mehr solvent oder nicht mehr auffindbar sein, besteht der Schadensersatzanspruch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung als sog. Direktanspruch. Sie können sich also direkt an die Haftpflichtversicherung wenden.

Im Falle einer Falschberatung sollte stets rechtlicher Rat eigeholt werden, um folgende Punkte zu prüfen:

- liegt tatsächlich ein Beratungsfehler vor?
- Wie läßt sich der Beratungsfehler beweisen?
- Welcher Schaden ist infolge der Falschberatung entstanden oder droht Ihnen später?
- Wie wird der Schadensersatzanspruch geltend gemacht?

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Gunnar Becker
Weitere Rechtstipps (4)

Anschrift
Eppendorfer Weg 56
20259 Hamburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Gunnar Becker