Welche Kosten für das Homeoffice kann man von der Steuer absetzen?
21.04.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Homeoffice: Was können Arbeitnehmer steuerlich absetzen? © - freepik Das Wichtigste in Kürze
1. Arbeitszimmer: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich beruflich genutzt wird, wie Miete, Strom, Heizung und anteilige Renovierungskosten, können abgesetzt werden.
2. Arbeitsmittel: Ausgaben für notwendige Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel, Drucker und Software können als Werbungskosten abgesetzt werden.
3. Telefon- und Internetkosten: Kosten für beruflich genutzte Telefonate und Internetverbindungen können anteilig, je nach Nutzung, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
1. Arbeitszimmer: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich beruflich genutzt wird, wie Miete, Strom, Heizung und anteilige Renovierungskosten, können abgesetzt werden.
2. Arbeitsmittel: Ausgaben für notwendige Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel, Drucker und Software können als Werbungskosten abgesetzt werden.
3. Telefon- und Internetkosten: Kosten für beruflich genutzte Telefonate und Internetverbindungen können anteilig, je nach Nutzung, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt, wenn man kein richtiges Arbeitszimmer nutzt? Was ist die Homeoffice-Pauschale / Tagespauschale? Wie setze ich ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer ab? Kann ich Fahrtkosten absetzen, wenn ich im Homeoffice arbeite? Wie kann man Internet und Telefon absetzen im Homeoffice? Was gilt, wenn der Arbeitgeber für das Homeoffice zahlt? Kann bei einem Paar jeder der Partner die Kosten für das Homeoffice absetzen? Umzug wegen Homeoffice: Kann ich die Umzugskosten absetzen? Praxistipp zur steuerlichen Absetzbarkeit des Homeoffice Was gilt, wenn man kein richtiges Arbeitszimmer nutzt?
Von zuhause aus zu arbeiten, ist eine erhebliche Umstellung im Arbeitsleben. Beim Umzug ins Homeoffice ist oft eine gewisse Improvisation angesagt. Immerhin steht nicht jedem Arbeitnehmer zuhause ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung. Oft wird mit Smartphone und Laptop an irgendeinem freien Tisch in Küche oder Wohnzimmer gearbeitet. Während der Corona-Zeit kam diese Variante häufig vor.
Lange Zeit ließ sich in solchen Fällen wenig von der Steuer absetzen. Schließlich nutzten die Arbeitnehmer dabei kein häusliches Arbeitszimmer, auf das die Steuervergünstigungen zugeschnitten waren. Daher konnte keine anteilige Miete abgesetzt werden. Ein Küchentisch als Arbeitsmittel ist genauso wenig absetzbar wie der Küchenstuhl, auf dem der Arbeitnehmer sitzt.
Nach wie vor gilt:
Ein extra für die Arbeit zuhause angeschaffter Bürostuhl lässt sich wie auch andere Büroausstattung durchaus von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Technik, die extra für die Tätigkeit zu Hause gekauft wurde.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer kauft sich für die Arbeit zuhause einen neuen Laptop und einen Schreibtischstuhl. Er kann beides von der Steuer absetzen.
Voraussetzungen:
- Die neuen Gegenstände sollten tatsächlich für die Arbeit erforderlich sein,
- sie müssen nachweislich hauptsächlich dafür genutzt werden,
- sie müssen vom Arbeitnehmer selbst bezahlt worden sein und nicht vom Chef.
Denn: Bezahlt der Chef die Büroausstattung, setzt er sie auch als Betriebsausgaben seines Unternehmens von der Steuer ab. Der Arbeitnehmer kann diese Kosten nicht ein zweites Mal absetzen.
Wichtig: Arbeitsmittel müssen ab einem Kaufpreis von 800 Euro ohne Mehrwertsteuer über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Was ist die Homeoffice-Pauschale / Tagespauschale?
Während der Corona-Zeit wurde die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ihr Zweck: Arbeitnehmer ohne häusliches Arbeitszimmer, die wegen Corona im Homeoffice arbeiteten, sollten durch eine Steuervergünstigung unterstützt werden. Die Homeoffice-Pauschale sollte ursprünglich nur für die Steuerjahre 2020 und 2021 gelten und betrug 5 Euro pro Tag, höchstens 600 Euro im Jahr. Das Jahressteuergesetz 2022 hat sie unter dem Namen Tagespauschale zur Dauereinrichtung gemacht.
Aktuell gilt: Wer kein echtes häusliches Arbeitszimmer hat oder auf die Anwendung der entsprechenden Regelungen verzichtet, kann für jeden Kalendertag, an dem er seine berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ausübt, die Pauschale geltend machen.
Die Tagespauschale beträgt 6 Euro am Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr, entsprechend 210 Arbeitstagen. Grundsätzlich kann die Homeoffice-Pauschale nur für Tage geltend gemacht werden, an denen man komplett zu Hause arbeitet.
Ausnahme: Die Tagespauschale kann auch für nur teilweise im Homeoffice verbrachte Arbeitstage geltend gemacht werden, wenn der Chef dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin im Betrieb keinen dauerhaften Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellt. Es reicht aus, wenn es im Betrieb für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz gibt. Beispiel: Ein Lehrer unterrichtet in der Schule. Er muss aber seine Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen zu Hause erledigen, da er in der Schule nun mal kein Büro hat. Ähnliches kann auch für andere Berufsgruppen gelten, etwa Sachverständige und Gutachter.
Geregelt ist die Tagespauschale in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG und in einem Rundschreiben des Finanzministeriums vom 15. August 2023.
Tipp: Die Tagespauschale gehört zu den Werbungskosten. Aufwendungen für Arbeitsmittel (Bürostuhl) sind mit der Pauschale nicht abgegolten. Sie können also zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 kann man in der Anlage N („Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“) unter „Homeoffice-Pauschale“ die Anzahl der Tage eintragen, an denen man zu Hause gearbeitet hat.
Wie setze ich ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer ab?
Wer sich als Arbeitnehmer ein eigenes häusliches Arbeitszimmer eingerichtet hat und es für die Arbeit im Homeoffice nutzt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dies sollte man sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Es empfiehlt sich, das Arbeitszimmer für das Finanzamt zu fotografieren. Häufig verlangt das Finanzamt als Nachweis einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer und Quadratmeter-Angaben.
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers lesen Sie in unserem Rechtstipp:
Häusliches Arbeitszimmer – was kann man steuerlich absetzen?
Kann ich Fahrtkosten absetzen, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Arbeitnehmer, die Kosten oder eine Pauschale für das Homeoffice absetzen, können nicht gleichzeitig Fahrtkosten absetzen. Hier gilt „entweder – oder“. Schließlich lassen sich die Homeoffice-Kosten ja in erster Linie deshalb absetzen, weil man an den entsprechenden Tagen nicht in den Betrieb fährt bzw. dort kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Ausnahme: Seit 2023 können Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale und die Fahrtkostenpauschale gleichzeitig absetzen, wenn sie am gleichen Tag an beiden Orten arbeiten: Einerseits ist der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der Betrieb, andereresits gibt es dort für bestimmte Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz. Ein gutes Beispiel sind wieder Lehrer, die in der Schule unterrichten, aber dort keinen Schreibtisch haben, um zu korrigieren oder den Unterricht vorzubereiten.
Wird ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt, schließt dies eine Anwendung der Entfernungspauschale aus, da sich der Mittelpunkt der Tätigkeit zuhause befindet.
Wie kann man Internet und Telefon absetzen im Homeoffice?
Wer im Homeoffice arbeitet, nutzt meist auch seinen privaten Anschluss für Internet und Telefon für die Arbeit. Ohne genauen Nachweis lassen sich hier pauschal 20 % der Gesamtkosten absetzen und maximal 20 Euro im Monat. Höhere Kosten müssen dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber für das Homeoffice zahlt?
Manche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sehen vor, dass der Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung an den Arbeitgeber als Büroraum vermietet und diesen dann nutzt, um selbst dort zu arbeiten.
In diesem Fall gilt das Büro zuhause nicht als häusliches Arbeitszimmer und kann vom Arbeitnehmer nicht von der Steuer abgesetzt werden. Schließlich arbeitet er ja nun in einem Büro des Arbeitgebers.
Nun hat der Arbeitnehmer sogar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die er versteuern muss (Anlage „Vermietung und Verpachtung“ zur Einkommenssteuererklärung ausfüllen!).
Tipp: Hier können Arbeitnehmer ihre Kosten für das Bürozimmer in der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ von der Steuer absetzen. Dazu gehören etwa die anteiligen Betriebskosten, also die Betriebskosten der Wohnung laut Mietvertrag umgerechnet auf die Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers. Das Finanzamt muss diese Konstruktion jedoch zuerst anerkennen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers dient.
Wichtig: Wenn die Vereinbarung dagegen in erster Linie dem Wohl des Arbeitnehmers zugutekommt, weil es für diesen bequemer ist, zu Hause zu arbeiten, kann das Finanzamt die vom Chef gezahlte Miete auch als zu versteuernden Arbeitslohn ansehen. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter vom 18.4.2019.
Kann bei einem Paar jeder der Partner die Kosten für das Homeoffice absetzen?
Der Bundesfinanzhof hat für das häusliche Arbeitszimmer entschieden: Der pauschale Höchstbetrag gilt pro Person. Bei einem Paar kann also jeder die Kosten, die er selbst getragen hat, bis zum Höchstbetrag geltend machen (Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13).
Umzug wegen Homeoffice: Kann ich die Umzugskosten absetzen?
Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist dies nicht der Fall. In einem Urteil ging es um ein Ehepaar mit Kind. Während der Corona-Zeit waren beide im Homeoffice tätig gewesen. Dazu nutzten sie in ihrer 65-Quadratmeter-Wohnung abwechselnd den Esstisch zum Arbeiten. Da dieser Zustand irgendwann nicht mehr erträglich war, mieteten sie schließlich eine größere Wohnung mit fünf Zimmern statt drei, und damit mit zwei Arbeitszimmern. Die Umzugskosten wollten sie als Werbungskosten absetzen.
Dies lehnte der Bundesfinanzhof ab. Die Entscheidung eines Arbeitnehmers, die Arbeitsecke im Wohnzimmer gegen ein Arbeitszimmer in einer größeren Wohnung einzutauschen, beruhe „auch in Zeiten einer gewandelten Arbeitswelt nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien“. Hier habe womöglich der Wunsch nach einer Verbesserung der Wohnqualität mitgespielt.
Tipp: Laut BFH kann man die Umzugskosten absetzen, wenn
- der Umzug beruflich veranlasst ist, etwa durch einen Jobwechsel, oder
- wenn der Arbeitsweg sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde am Tag verkürzt (Urteil vom 5.2.2025, Az. VI R 3/23).
Praxistipp zur steuerlichen Absetzbarkeit des Homeoffice
Wenn man im Homeoffice arbeitet oder arbeiten muss, kann es sich lohnen, sich ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten. Hier gibt es bessere Möglichkeiten, Steuern zu sparen – allerdings nur mit den entsprechenden Nachweisen. Wenn ein solcher Raum nicht vorhanden ist, lässt sich immer noch die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen. Qualifizierte Beratung zu steuerrechtlichen Fragen bietet Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht.
(Wk)