Homeoffice: Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

02.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau,Schreibtisch,Computer,Telefon,Homeoffice Homeoffice: Was können Arbeitnehmer steuerlich absetzen? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Arbeitszimmer: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das ausschließlich beruflich genutzt wird, wie Miete, Strom, Heizung und anteilige Renovierungskosten, können abgesetzt werden.

2. Arbeitsmittel: Ausgaben für notwendige Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel, Drucker und Software können als Werbungskosten abgesetzt werden.

3. Telefon- und Internetkosten: Kosten für beruflich genutzte Telefonate und Internetverbindungen können anteilig, je nach Nutzung, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wer als Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet, muss oft privat angeschaffte Möbel oder Geräte nutzen. Im Homeoffice fallen natürlich auch laufende Kosten an, wie Miete und Strom. Für Arbeitnehmer gibt es zwei Möglichkeiten, die Kosten für das Arbeiten von zuhause aus von der Steuer abzusetzen. Entweder man setzt ein häusliches Arbeitszimmer ab oder man macht die sogenannte Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend.

Was gilt, wenn man kein richtiges Arbeitszimmer nutzt?


Oft ist beim Umzug ins Homeoffice eine gewisse Improvisation angesagt, um von zuhause aus zu arbeiten. Schließlich steht nicht jedem Arbeitnehmer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung. Häufig wird mit Smartphone und Laptop an irgendeinem freien Tisch in Küche oder Wohnzimmer gearbeitet. Gerade während der Corona-Zeit kam diese Variante häufig vor.

In diesem Fall ließ sich lange Zeit nur wenig von der Steuer absetzen. Schließlich wurde kein häusliches Arbeitszimmer genutzt. So konnte keine anteilige Miete abgesetzt werden. Auch ist ein Küchentisch als Arbeitsmittel genauso wenig absetzbar wie der Küchenstuhl, auf dem der Arbeitnehmer sitzt. Wenn man sich allerdings extra einen Bürostuhl anschafft, um zu Hause zu arbeiten, sieht die Sache schon anders aus.

Dies gilt auch für Technik, die extra für die Tätigkeit zu Hause angeschafft wird. Wenn man sich als Arbeitnehmer dafür extra einen neuen Laptop kauft, ist dieser absetzbar. Allerdings sollte das neue Gerät dann auch tatsächlich für die Arbeit erforderlich sein und nachweislich in der Hauptsache dafür eingesetzt werden. Außerdem müssen Arbeitsmittel ab einem bestimmten Wert über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Die Grundvoraussetzung ist immer, dass nicht der Arbeitgeber diese Dinge bezahlt hat. Denn dann setzt sie ja schon der Chef als Betriebsausgaben ab. Dementsprechend kann der Arbeitnehmer diese Kosten dann nicht ein zweites Mal steuerlich geltend machen.

Was ist die Homeoffice-Pauschale / Tagespauschale?


Die sogenannte Homeoffice-Pauschale wurde während der Corona-Zeit eingeführt, um Arbeitnehmern ohne häusliches Arbeitszimmer, die wegen Corona im Homeoffice arbeiteten, eine Steuervergünstigung zu gewähren. Sie galt ursprünglich nur für die Steuerjahre 2020 und 2021 und betrug 5 Euro pro Tag, höchstens 600 Euro im Jahr. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde sie unter dem Namen Tagespauschale zur Dauereinrichtung in Sachen Steuererklärung.

Der aktuelle Inhalt der Regelung: Wer kein echtes häusliches Arbeitszimmer hat oder auf die Anwendung der entsprechenden Regelungen verzichtet, kann für jeden Kalendertag, an dem er seine berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt, die Pauschale geltend machen. Diese beträgt heute 6 Euro am Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr, entsprechend 210 Arbeitstagen. Die Tagespauschale kann grundsätzlich nur für Tage geltend gemacht werden, an denen komplett zu Hause gearbeitet wird.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Die Tagespauschale kann auch für nur teilweise im Homeoffice verbrachte Arbeitstage geltend gemacht werden, wenn der Chef dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin keinen dauerhaften Büroarbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stellt. Hier reicht es aus, wenn für bestimmte Tätigkeiten im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Beispiel: Ein Lehrer unterrichtet zwar in der Schule, muss aber seine Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturen zu Hause erledigen, da er in der Schule nun mal kein Büro hat.

Geregelt ist die Tagespauschale in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG und in einem Rundschreiben des Finanzministeriums vom 15. August 2023.

Die Tagespauschale zählt zu den Werbungskosten. Aufwendungen für Arbeitsmittel sind mit der Pauschale nicht abgegolten. Sie können also zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2021 kann man in der Anlage N bei "Homeoffice-Pauschale" die Anzahl der Tage eintragen, an denen man zu Hause gearbeitet hat (aktuell Zeile 61 und 62).

Homeoffice: Welche Besonderheiten galten für Corona-Zeiten?


Corona ist zwar vorbei, aber: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann noch bis Ende 2025 eine Steuererklärung für die Jahre ab 2021 abgeben. Daher hier noch einmal die Corona-Besonderheiten:

Hat der Chef wegen der Ausbreitung des Coronavirus Homeoffice angeordnet, gibt es zwei Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Einerseits kann ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Andererseits kann man, wenn es keinen extra Arbeitsraum gab, die Homeoffice-Pauschale in Ansatz bringen.

Wer sich als Arbeitnehmer ein eigenes häusliches Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die Kosten dafür absetzen. Dies sollte man sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Ein Steuerabzug kann dann mindestens für den Zeitraum des Jahres stattfinden, in dem der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten musste. Es empfiehlt sich, das Arbeitszimmer für das Finanzamt zu fotografieren. Häufig verlangt das Finanzamt als Nachweis einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer und Quadratmeter-Angaben.

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers lesen Sie in unserem Rechtstipp Häusliches Arbeitszimmer – was kann man steuerlich absetzen? 16271

Wenn ein Arbeitnehmer dagegen vom Küchen- oder Wohnzimmertisch aus im Homeoffice gearbeitet hat, kann er nur die Homeoffice-Pauschale (2020 bis 2022 waren es 5 Euro am Tag) geltend machen.

Kann ich Fahrtkosten absetzen, wenn ich im Homeoffice arbeite?


Wer Kosten oder eine Pauschale für das Homeoffice absetzt, kann nicht gleichzeitig Fahrtkosten absetzen. Hier gilt "entweder – oder". Schließlich kann man die Homeoffice-Kosten ja in erster Linie deshalb absetzen, weil man an den entsprechenden Tagen nicht im Betrieb ist bzw. dort kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Was gilt, wenn der Arbeitgeber für das Homeoffice zahlt?


Vermietet der Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung an den Arbeitgeber als Büroraum, in dem er arbeitet, hat er kein häusliches Arbeitszimmer, das zum Steuerabzug berechtigen würde. Tatsächlich geht er stattdessen zum Arbeiten ins Büro des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, für die er Steuern zahlen muss. Seine Kosten für das Bürozimmer kann er in dieser Einkunftsart absetzen (zum Beispiel die anteiligen Betriebskosten). Das Finanzamt muss diese Konstruktion jedoch zuerst anerkennen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Vereinbarung in erster Linie den Interessen des Arbeitgebers dient.

Dient die Vereinbarung dagegen in erster Linie dem Wohl des Arbeitnehmers, weil es für diesen bequemer ist, zu Hause zu arbeiten, kann das Finanzamt die vom Chef gezahlte Miete auch als zu versteuernden Arbeitslohn betrachten. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter vom 18.4.2019.

Kann bei einem Paar jeder der Partner die Kosten für das Homeoffice absetzen?


Der Bundesfinanzhof hat für das häusliche Arbeitszimmer entschieden: Der (frühere) pauschale Höchstbetrag von 1.250 Euro gilt pro Person. Jede der beiden Personen kann also die Kosten, die sie selbst getragen hat, bis zum Höchstbetrag geltend machen. Dies geht aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofes hervor (Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und Az. VI R 86/13).

Umzug wegen Homeoffice: Kann ich die Umzugskosten absetzen?


Dies ist laut Bundesfinanzhof nicht der Fall. In einem Urteil des BFH ging es um ein Ehepaar mit Kind. Während der Corona-Zeit waren beide im Homeoffice tätig. Dazu nutzten sie in ihrer 65-Quadratmeter-Wohnung abwechselnd den Esstisch zum Arbeiten. Da dieser Zustand irgendwann nicht mehr erträglich war, mieteten sie schließlich eine größere Wohnung mit fünf Zimmern statt drei, und damit mit zwei Arbeitszimmern. Die Umzugskosten wollten sie als Werbungskosten absetzen.

Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab. Die Entscheidung eines Arbeitnehmers, die Arbeitsecke im Wohnzimmer gegen ein Arbeitszimmer in einer größeren Wohnung einzutauschen, beruhe "auch in Zeiten einer gewandelten Arbeitswelt nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien". Womöglich habe hier der Wunsch nach einer Verbesserung der Wohnqualität mitgespielt.

Die Umzugskosten lassen sich laut BFH absetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, etwa durch einen Jobwechsel, oder wenn der Arbeitsweg sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde am Tag verkürzt (Urteil vom 5.2.2025, Az. VI R 3/23).

Praxistipp zur steuerlichen Absetzbarkeit des Homeoffice


Muss man im Homeoffice arbeiten, kann es Vorteile haben, sich ein Arbeitszimmer einzurichten. Denn: Hier gibt es bessere Möglichkeiten, Steuern zu sparen – allerdings nur mit den entsprechenden Nachweisen. Ist ein solcher Raum nicht vorhanden, bleibt die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale. Qualifizierte Beratung zu steuerrechtlichen Fragen bietet Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht.

(Wk)


 Günter Warkowski
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