Kunden-Zusammenstoß im Supermarkt: Wer haftet für den Schaden und Verletzungen?

03.07.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Einkaufswagen Zusammenstoß Zusammenstoß im Supermarkt - wer muss für den Schaden zahlen? © - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

1. Verursacherhaftung: Verursacht ein Kunde einen Unfall im Supermarkt schuldhaft, etwa durch Unachtsamkeit oder rücksichtsloses Verhalten, kann er zum Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet sein.

2. Mitverschulden: Hat die verletzte Person den Unfall mitverursacht, etwa durch eigene Unachtsamkeit, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entsprechend gekürzt werden.

3. Schadensumfang: Neben Schadensersatz und Schmerzensgeld muss der Schädiger unter Umständen auch einen sog. Haushaltsführungsschaden ersetzen.

Eine Kollision zwischen Kunden oder zwischen Kunden und Personal in den Verkaufsräumen eines Supermarkts kann durchaus Verletzungen verursachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zugestellte Gänge, Paletten mit Ware und Rollwagen oder Hubfahrzeuge im Spiel sind. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern können. Und wie sieht es mit dem sogenannten Haushaltsführungsschaden aus?

Fall vor Gericht: Schmerzhafte Kollision zweier Kundinnen im Supermarkt


In einem Dortmunder Supermarkt hatte eine 63-jährige Dame eingekauft. Dabei war sie mit einer anderen Kundin zusammengestoßen. Diese hatte beim Abbiegen vom Hauptgang in einen Seitengang plötzlich einen Schritt rückwärts gemacht, ohne sich vorher umzusehen. Dies begründete sie vor Gericht damit, dass ihr eine Verkäuferin mit einer sogenannten Ameise entgegengekommen war, also einem fahrbaren Untersatz mit einer Warenpalette darauf.

Bei dem Schritt rückwärts war die Kundin mit der 63-Jährigen kollidiert, die gerade hinter ihr vorbeiging. Diese stürzte und brach sich den Ellbogen, wodurch eine Operation erforderlich wurde. Die Geschädigte verklagte die andere Kundin. Zwar hatte diese ihr bereits außergerichtlich 2.800 Euro als Schadensersatz gezahlt. Die Verletzte verlangte jedoch zusätzlich ein Schmerzensgeld von 9.700 Euro und die Feststellung, dass die andere Kundin für mögliche künftige Folgeschäden aufkommen müsse.

Wie vorsichtig muss man im Supermarkt sein, um Unfälle zu vermeiden?


Dem Oberlandesgericht Hamm zufolge hatte sich die andere Kundin auf jeden Fall schuldhaft verhalten. In einem Supermarkt mache man nicht einfach einen Schritt rückwärts in einen Gang, ohne sich umzusehen. Bei dem in solchen Läden üblichen Betrieb könne dort jederzeit ein Hindernis sein – etwa ein anderer Kunde oder ein Einkaufswagen.

Aufzupassen, wo man hinlaufe, liege im eigenen Interesse. Wenn man im Supermarkt blindlings rückwärts laufe, müsse man mit einer Kollision irgendeiner Art rechnen. Solche Gefahren seien sozusagen „supermarktstypisch“. Beim Rückwärtsgehen habe die Beklagte die erforderliche Vorsicht außer Acht gelassen. Daher hafte sie für den verursachten Schaden.

Tipp: Ein Supermarkt ist ein von vielen Menschen frequentierter Ort mit vielen – auch beweglichen – Hindernissen. Eine gewisse Grundvorsicht erwarten daher auch die Gerichte. Aber: Dies kann auch ein Argument dafür sein, dass der Verletzte selbst hätte besser aufpassen müssen. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Wie wirkt sich ein Mitverschulden an einem Unfall im Supermarkt aus?


In solchen Fällen befassen sich die Gerichte auch mit dem Verhalten des Geschädigten. Denn: Ein mögliches Mitverschulden des oder der Geschädigten ist bei Unfällen aller Art zu berücksichtigen.

In diesem Fall betonte das Gericht, dass sich die Geschädigte in gleichem Maße falsch verhalten habe, wie die Beklagte. Daher sei die Kollision ebenso ihre Schuld, wie die ihrer Unfallgegnerin. Die Klägerin habe nämlich ebenfalls nicht darauf geachtet, was um sie herum passierte und daher auch die Bewegungen der Beklagten nicht verfolgt.

Damit habe sie die beim Einkaufen in einem Supermarkt geltenden Sorgfaltspflichten verletzt. Laut Gericht hatten beide Kundinnen eine Mitschuld von 50 Prozent an dem Unfall, sodass die Haftung für den Schaden entsprechend aufzuteilen war.

Das Gericht gestand der Verletzten ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro sowie einen Haushaltsführungsschaden von 500 Euro zu. Die Unfallgegnerin müsse ihr zu mindestens 50 Prozent für den Ersatz möglicher künftiger Folgeschäden haften. Da die Klägerin bereits 2.800 Euro erhalten habe, könne sie keine weiteren Ansprüche geltend machen (OLG Hamm, Urteil vom 6.6.2016, Aktenzeichen 6 U 203/15).

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?


Wenn ein Geschädigter vor seinem Unfall regelmäßig auch im Rahmen der Familie Arbeiten im Haushalt erledigt hat, die er nun verletzungsbedingt für eine bestimmte Zeit nicht mehr leisten kann, kann er einen Haushaltsführungsschaden geltend machen.

Dafür ist nachzuweisen,

- wie viel Zeit der oder die Betreffende mit den Haushaltsarbeiten verbracht hat und
- welche Arbeiten dies im Einzelnen waren.

Als Schadensersatz wird der Betrag angesetzt, den eine professionelle Haushaltshilfe für diese Arbeiten tatsächlich verlangen würde.

Tipp: Der Anspruch auf einen Haushaltsführungsschaden kann konkret oder fiktiv berechnet werden. Im ersten Fall ist der Bruttolohn zu erstatten, im zweiten Fall der fiktive Nettolohn (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.3.2010, Az. 8 O 3107/08).

Was bedeutet eine Haftung für mögliche Folgeschäden?


Im oben erläuterten Fall des Unfalls zwischen zwei Kundinnen im Supermarkt gestand das Oberlandesgericht Hamm der geschädigten Supermarktkundin zu, dass die andere Kundin ihr für mögliche Folgeschäden haften müsse. Dies können zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen sein, die auf dem Unfall beruhen und die zum Zeitpunkt des Prozesses noch nicht absehbar sind.

Worauf beruhen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?


Ansprüche wegen einer körperlichen Verletzung richten sich in der Regel nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach dieser Regelung hat jemand, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem an Körper und Gesundheit verletzt, Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Dies gilt auch im Falle eines Unfalls zwischen Kunden im Supermarkt.

Ein Schaden kann zum Beispiel in den Behandlungskosten bestehen. Oft treten hier Versicherungen als Kläger auf, die sich das an ihren Versicherungskunden bezahlte Geld vom Schädiger zurückholen. Es kann sich jedoch auch um medizinische Kosten handeln, welche die Krankenversicherung des Verletzten nicht bezahlt hat. Ebenso kann der oben erläuterte Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden.

Schadensersatz kann auch für einen nicht materiellen Schaden verlangt werden – etwa für Schmerzen oder Beeinträchtigungen des Alltagslebens. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 253 BGB und man spricht dann von Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich sehr stark nach dem Einzelfall. In Deutschland sind Schmerzensgelder bei weitem nicht so hoch wie zum Beispiel in den USA. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen beruhen auf früheren Gerichtsurteilen und geben nur sehr generelle Anhaltspunkte für mögliche Beträge.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man bei einem Unfall im Supermarkt verletzt wurde?


In einer solchen Situation sollte man unbedingt

- die Unfallstelle und -situation mit Fotos dokumentieren,
- sich die Kontaktdaten von Zeugen notieren,
- den Vorfall dem Supermarktpersonal melden und eine schriftliche Dokumentation (Unfallbericht) über den Vorfall verlangen,
- bei Schmerzen einen Arzt aufsuchen, um Verletzungen gerichtsfest zu dokumentieren.

Ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf mit Ort, Datum und Uhrzeit hilft dabei, den Unfall selbst später vor Gericht nicht verfälscht oder ungenau darzustellen.

Praxistipp zum Kunden-Zusammenstoß im Supermarkt


Wer nach einem Unfall mit anderen Kunden im Supermarkt Schadensersatz, Schmerzensgeld und ggf. einen Haushaltsführungsschaden ersetzt verlangen möchte, ist bei einem Rechtsanwalt für Zivilrecht am besten aufgehoben. Dieser kann Ihren konkreten Fall prüfen und die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch abschätzen.

(Bu)


 Stephan Buch
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