Mit Blitzer-App erwischt? Trotz Gerichtsurteil gegen Anzeigen wehren

27.11.2015, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (356 mal gelesen)
Wer mit einer Blitzer-App erwischt wird und wem deswegen ein Bußgeld droht, sollte nicht scheuen, sich zu wehren!

Wer während der Autofahrt als Führer eines Fahrzeuges eine Blitzer-App auf dem Smartphone benutzt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, die auch vor Gericht Bestand hat. Dies musste ein Autofahrer in einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht  (OLG) Celle leidvoll erfahren, womit erstmals vor einem höheren Gericht die Frage über die Zulässigkeit von Blitzer-Apps entschieden wurde. Wir erklären, warum es sich dennoch lohnt, sich gegen entsprechende Anzeigen zu wehren.


Blitzerwarner auf dem Smartphone – 75 € Bußgeld
Der betroffene Autofahrer wurde zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt, weil er während der Fahrt auf dem Smartphone einen Blitzerwarner laufen ließ. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Fahrer damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe, welche es Fahrzeugführern verbietet, ein technisches Gerät zu „betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“.

Dabei ist unter Juristen längst nicht geklärt, ob der entsprechende Tatbestand der StVO auch tatsächlich erfüllt ist. So lässt sich mitunter argumentieren, dass auch Blitzerwarnungen im Radio unter dieser Definition illegal wären – denn das Prinzip von Blitzermeldung und -veröffentlichung ist schon sehr ähnlich. In diesem Streit liegt dementsprechend auch die beste Verteidigungsmöglichkeit: Zwar hat erstmals ein OLG in einem Blitzer-App Fall entschieden, damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass Einigkeit bei den Oberlandesgerichten anderer Gerichtsbezirke herrschen muss. Andere Gerichte könnten in ähnlich gelagerten Fällen zu Gunsten der Autofahrer entscheiden.


Niedriges Entdeckungsrisiko schützt nicht immer
Kurios ist in diesem Zusammenhang, dass die StVO in den beschriebenen Fällen lediglich für den Fahrer Anwendung findet, der Beifahrer also eine solche Blitzerapp während der Fahrt laufen lassen darf.
Wir raten Autofahrern, die mit Blitzer-Apps erwischt werden, die entsprechenden Anzeigen fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Zwar wird es in den seltensten Fällen zu einer solchen Anzeige kommen, da allein das Entdeckungsrisiko gering ist – nichtsdestotrotz bleibt immer ein Restrisiko, dass einem Beamten, der die App für illegal hält, die Benutzung auffällt. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Gerichte – solange der BGH in Karlsruhe kein abschließendes Urteil gefällt hat – nicht wie in Celle entscheiden, sondern sich eine eigene Meinung  bilden.


Frank Brüne
Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel: 0202 245670