Muss die Krankenkasse die Anti-Baby-Pille bezahlen?

04.09.2013, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 2 Min. (329 mal gelesen)
Die Anti-Baby-Pille ist nach wie vor das sicherste Verhütungsmittel für Frauen. Eine Drei-Monats-Packung kostet zwischen 15 und 40 Euro. In welchen Fällen muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Verhütungsmittel übernehmen?

Krankenkasse muss bis zum 20. Lebensjahr die Pille zahlen
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr einen Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, wenn der Arzt diese verordnet. In Fällen, in denen eine medizinische Notwendigkeit besteht, die Anti-Baby-Pille zu nehmen, muss die Krankenkasse auch über das 20. Lebensjahr hinaus für die Kosten einstehen. Das ist etwa, wenn die Frau unter einer starken Akne leidet.

Altersgrenze gilt auch für Behinderte
Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen L 4 KA 17/12) hervor. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Verein, der als stationäre Behindertenhilfe anerkannt ist, behinderten Patientinnen, die das 20. Lebensjahr bereits überschritten haben, empfängnisverhütende Mittel verordnet. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse führte der Verein zur Begründung an, dass die geistig behinderten Patientinnen nur wenig Geld hätten und ihre Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit einer gesunden Lebensführung während der Schwangerschaft stark eingeschränkt sei. Auch müssten sie vielfach Medikamente einnehmen, die eine gesunde Entwicklung des ungeborenen Lebens gefährdeten. Die Krankenkasse sahen sich allerdings nicht zur Zahlung verpflichtet. Zu Recht, so das Hessische Landessozialgericht. Der Gesetzgeber habe die Altersgrenze damit begründet, dass junge, noch in der Ausbildung befindliche Frauen, die schwanger werden, in besonderem Maße einer Konfliktsituation ausgesetzt seien. Dies sei ein sachlicher Grund, so die Darmstädter Richter. Die Vorschrift sei auch nicht analog auf behinderte Versicherte anzuwenden, die das 20. Lebensjahr schon vollendet hätten, da die Regelung nicht planwidrig lückenhaft sei.

Tipp der Redaktion: Bei den privaten Krankenkassen kommt es bei der Kostenübernahme für die Anti-Babypille auf den gewählten Tarif an. Es gibt Tarife die auch die Kosten für die Anti-Baby-Pille abdecken. 

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