Musterbrief / Formular - Stundung der Zahlungen für Strom, Internet, Gas, Wasser wegen der Coronakrise

07.04.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Formular,Musterbrief,Vorlage,Coronakrise Coronakrise: Mit diesem Formular informieren Sie Ihren Versorger über die Aussetzung von Zahlungen © Bu - Anwalt-Suchservice

Wir stellen Ihnen hiermit ein Musterbrief / Formular zur Verfügung, das Ihnen bei der Kommunkation mit Ihren Versorgungsunternehmen helfen soll, wenn Sie wegen der Coronakrise unter einen finanziellen Engpass leiden.

Viele Verbraucher geraten wegen der Coronakrise in einen finanziellen Engpass


Im Zuge der Coronavirus-Krise sind bereits viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit, oder dies droht ihnen unmittelbar. Viele von ihnen leiden unter einem durch die Corona-Maßnahmen bedingten finanziellen Engpass, weil sie nicht auf Ersparnisse zurückgreifen können. Eine Situation, die ausgesprochen beunruhigend ist.

Gesetzgeber beschließt ein befristetes Leistungsverweigerungsrecht


Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgesetzgeber am 27.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ beschlossen, in dem für Verbraucher ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht für bestimmte, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen geregelt ist. Die entscheidende Regelung findet sich in Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

Strom, Gas, Wasser, Internet: Stundung der Zahlungen


Das Gesetz gibt Verbrauchern nun ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, also für Verträge, die regelmäßig wiederkehrende Zahlungen vorsehen. Solche Zahlungen können Verbraucher nun also zeitlich befristet aussetzen. Allerdings muss es sich um "wesentliche" Dauerschuldverhältnisse handeln. Darunter versteht man alle Verträge, die der Daseinsvorsorge dienen. Beispiele dafür sind Verträge über die Versorgung mit Gas, Strom, Fernwärme, Wasser oder auch die Gebühren für einen Internet- und Telefonanschluss.

RECHTSFOLGE: Verbraucher dürfen die Zahlungen vorübergehend bis 30. Juni 2020 aussetzen.

WICHTIG #1: Die Regelung bezieht sich nur auf Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen worden sind.

WICHTIG #2: Die Aussetzung der Zahlungen muss man dem Versorger bzw. Dienstleister mitteilen; sie gilt also nicht automatisch.

WICHTIG #3: Die offenen Beträge sind nach dem 30. Juni 2020 zu begleichen. Verbraucher sollten sich dazu wenn nötig mit ihrem Versorger bzw. Dienstleister rechtzeitig auf Ratenzahlungen verständigen.

Ausführliche Informationen zur Stundung dieser Zahlungen haben wir in unserem aktuellen Rechtstipp zusammengefasst.

DOWNLOAD - Formular zur Stundung der Zahlungen von Strom, Gas, Wasser, Internet


Wir haben für Sie ein Formular (Musterbrief) erstellt, das Sie als betroffenem Verbraucher bei der Anzeige der Nichtleistungsfähigket hinsichtlich der Zahlungen für Strom, Wasser, Gas, Internet etc. unterstützen soll.

Das Formular können Sie hier als Word-Dokument downloaden.

Praxistipp zur Aussetzung von Zahlungen wegen der Coronakrise


Fragen zu dem oben angesprochenen Leistungsverweigerungsrecht und auch hinsichtlich der besonderen Gesetzgebung zur Coronakrise berät Sie ein Fachanwalt für Zivilrecht.

(Bu)


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 Stephan Buch
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