Nach Anrechnung des Wohnwerts können noch Nebenkosten zu zahlen sein
 Autor: RiAG Ralph Neumann, Brühl
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2011
 Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2011
 Zieht nach Trennung der Ehegatten der Alleineigentümer der Ehewohnung aus und zahlt er weiterhin auch die verbrauchsabhängigen Nebenkosten, so kann er deren Erstattung von dem im Haus verbliebenen Ehegatten beanspruchen, selbst wenn diesem bei der Unterhaltsberechnung bereits ein Wohnwert angerechnet worden ist. 
OLG Saarbrücken, Urt. v. 7.7.2010 - 9 U 536/09-5
Vorinstanz: LG Saarbrücken - 15 O 321/07
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2     
  OLG Saarbrücken, Urt. v. 7.7.2010 - 9 U 536/09-5
Vorinstanz: LG Saarbrücken - 15 O 321/07
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
