Neue Fahrtenschreiber: Der intelligente Tachograf wird Pflicht

24.03.2016, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Lkw,Fahrtenschreiber,Fahrer LKW-Fahererin bedient den Fahrtenschreiber © - freepik

Die EU-Verordnung Nr. 165/2014 regelt die Einführung eines digitalen sowie auch "intelligenten" Fahrtenschreibers und konkretisiert die Unterrichtungspflichten für die Arbeitgeber der Fahrer.

Seit 2.3.2016 ist der vollständige Inhalt der europäischen "Tachografen-Verordnung" in Kraft. Für Busunternehmen, Speditionen und LKW-Fahrer haben sich damit einige wichtige Regeln geändert.

Digitales Kontrollgerät – seit 2006


Bereits seit Mai 2006 muss in neu zugelassenen Fahrzeugen zur Güterbeförderung ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und in Omnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen ein digitales Kontrollgerät bzw. digitaler Tachograph zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten eingebaut werden.

Neue EU-Verordnung zum Fahrtenschreiber


Die 2014 verabschiedete EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber ist am 2.3.2016 in Kraft getreten. Einige Teile der Regelung waren schon seit 2015 zu beachten. Die neue EU-Verordnung hat nun die alten Vorschriften außer Kraft gesetzt. Sie soll unter anderem für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Zusätzlich schafft sie die Grundlage für die Einführung eines nicht nur digitalen, sondern auch "intelligenten" Fahrtenschreibers und konkretisiert die Unterrichtungspflichten für die Arbeitgeber der Fahrer.

Was ist der "intelligente Tachograf"?


Diese neue Fahrtenschreiber-Generation ist mit Hilfe von GPS in der Lage, automatisch die Standortdaten des Fahrzeugs bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und nach jeweils drei Stunden Lenkzeit aufzeichnen. Sie soll effizientere und gezieltere Straßenkontrollen ermöglichen, denn die Kontrollbeamten können auch während der Fahrt des LKW von dessen Kontrollgerät per Fernabfrage Daten abrufen. Manipulationen durch die Fahrer sollen so ausgeschlossen werden. Die neue Verordnung legt eine ganze Reihe von Daten fest, die der neue Fahrtenschreiber erheben soll.

Ab wann muss man ihn haben?


Obwohl die EU-Verordnung ohne nationale Umsetzung direkt in allen Mitgliedsstaaten wirksam ist, ist der intelligente Tachograf noch keine Pflicht. Denn bisher arbeitet die EU-Kommission noch an technischen Spezifikationen. Drei Jahre nach deren Erlass müssen neue Fahrzeuge mit dem intelligenten Gerät ausgerüstet werden. Vor 2019 wird dies nicht eintreten. Alte Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind, müssen nach 15 Jahren nachgerüstet werden (frühestens 2034). Für alte Fahrzeuge im rein innerstaatlichen Verkehr, zum Beispiel regionale Linienbusse, gibt es keine Nachrüstpflicht.

Die Schulbank ruft


Die Verordnung konkretisiert die bisher schon nach dem Verkehrsrecht bestehende Schulungs- und Unterweisungspflicht der Unternehmen gegenüber ihren Fahrern. Das Verkehrsunternehmen hat danach verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist. Außerdem muss das Unternehmen regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß benutzen. Es darf keine direkten oder indirekten Anreize geben, die die Fahrer zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen können. Weder muss ein besonderer Nachweis vom Fahrer mitgeführt werden, noch ist eine Unterweisung durch einen Unternehmensfremden Pflicht – der Chef kann also selbst die Nutzung des Geräts erklären.

Dokumentationspflicht


Die Unternehmer müssen Ihre Fahrer nicht nur in der Nutzung der Geräte unterweisen, sondern dies auch dokumentieren. Denn bei Auffälligkeiten müssen die Nachweise der Unterweisungen unter Umständen vorgelegt werden. Bei einem Fehlverhalten der Fahrer sollten Nachschulungen stattfinden, die ebenfalls dokumentiert werden. Denn: Fehlende Dokumentationen können zu Bußgeldern führen.

Bleiben alte Bescheinigungen wirksam?


Vor Inkrafttreten der neuen Verordnung ausgestellte Schulungsbescheinigungen können auch weiterhin gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis vorgelegt werden.

Handwerker mit Ausnahme


Von der neuen Verordnung gibt es auch Ausnahmen. So müssen Handwerker ihre Transporter innerhalb einer Entfernung von 100 Kilometern vom Firmensitz nicht mit digitalen Tachografen ausstatten. Dies gilt für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und nur für den Transport von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes braucht. Auch darf das Fahren nicht seine Haupttätigkeit sein.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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