OLG Stuttgart, Beschl. 22.10.2024 - 15 UF 127/24
Nutzungsentschädigung bei vereinbarter Rückübertragung
Autor: DirAG Andreas Frank, Cuxhaven
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2025
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2025
Bei der Bemessung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung kann eine Vereinbarung zu berücksichtigen sein, durch die der weichende Ehegatte – hier Alleineigentümer der Ehewohnung – sich verpflichtet hat, die Wohnung nach der Scheidung an den darin verbliebenen Ehegatten zu übereignen.
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2