Parken in der Feuerwehrzufahrt – was sind die Folgen?
10.09.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Parken in einer Feuerwehrzufahrt ist keine gute Idee. © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Bußgeld: Das unerlaubte Halten und Parken in einer Feuerwehrzufahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld zwischen 20 und 100 Euro belegt werden.
2. Abschleppen: Das Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, insbesondere wenn es den Einsatz der Feuerwehr oder anderer Rettungsdienste behindert. Die Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühren kommen zum Bußgeld hinzu.
3. Strafrechtliche Folgen: Wenn durch das Parken in der Feuerwehrzufahrt eine Gefährdung oder gar Schädigung von Menschen oder Sachwerten erfolgt, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
1. Bußgeld: Das unerlaubte Halten und Parken in einer Feuerwehrzufahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld zwischen 20 und 100 Euro belegt werden.
2. Abschleppen: Das Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, insbesondere wenn es den Einsatz der Feuerwehr oder anderer Rettungsdienste behindert. Die Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühren kommen zum Bußgeld hinzu.
3. Strafrechtliche Folgen: Wenn durch das Parken in der Feuerwehrzufahrt eine Gefährdung oder gar Schädigung von Menschen oder Sachwerten erfolgt, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was genau ist eine Feuerwehrzufahrt? Wie ist eine Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet? Was bedeutet das Schild "Feuerwehrzufahrt" für Autofahrer? Welche Folgen hat ein Verstoß? Muss eine "Feuerwehrzufahrt" immer ein Zufahrtsweg sein? Muss an einer Feuerwehrzufahrt der Bordstein abgesenkt sein? Was gilt, wenn das Auto wegen einer Panne oder nach einem Unfall liegen geblieben ist? Praxistipp zum Parken in der Feuerwehrzufahrt Was genau ist eine Feuerwehrzufahrt?
Sinn einer Feuerwehrzufahrt ist, dass die Feuerwehr im Brandfall ein Gebäude mit schwerem Gerät wie Löschfahrzeugen und Drehleitern erreichen und dort die notwendigen Lösch- und Rettungsarbeiten durchführen kann. Es muss sich dabei um eine befestigte Zufahrt mit Verbindung zu einer öffentlichen Straße handeln.
Vorgaben für Feuerwehrzufahrten enthält die sogenannte Musterbauordnung. Diese dient als unverbindliche Vorlage für die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist geregelt, dass eine Feuerwehrzufahrt von Fahrzeugen bis 16 Tonnen Gesamtgewicht benutzbar sein muss. Sie muss mindestens drei Meter breit und dreieinhalb Meter hoch sein. Die verbindlichen Regelungen findet man jedoch nur in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.
Weitere baurechtliche Vorschriften schreiben vor, welche Gebäude eine Feuerwehrzufahrt benötigen, bzw. ob sogar mehrere Zufahrten erforderlich sind. Dies hängt von der Bauart des Gebäudes und den vorhandenen Rettungswegen (Treppen, Fenster) ab.
Wie ist eine Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet?
In der Straßenverkehrsordnung findet man kein Schild "Feuerwehrzufahrt". Die DIN 4066 enthält zwar Muster von verschiedenen Schildern mit Brandschutzbezug, allerdings hat sie keine Gesetzeskraft. Entscheidend sind hier die Vorschriften der einzelnen Bundesländer und Gemeinden.
Parkplatzsuchende Autofahrer müssen ein "amtliches Schild" mit Hinweis auf eine Feuerwehrzufahrt in jedem Fall beachten. Zwischen den Schildern kann es von Ort zu Ort Unterschiede geben. Oft sind die Schilder rechteckig, haben schwarze Schrift auf weißem Grund und einen roten Rand.
Wichtig: Schilder für eine Feuerwehrzufahrt können unterschiedlich aussehen und trotzdem offiziell sein. Parken Sie als Autofahrer also besser grundsätzlich nicht an einer Stelle, die auf irgendeine Art als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist.
Was bedeutet das Schild "Feuerwehrzufahrt" für Autofahrer?
§ 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das Halten in und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehr-Zufahrten. Unter "Halten" versteht man eine freiwillige, kurze Unterbrechung der Fahrt, die nichts mit dem Verkehrsfluss zu tun hat. Parken wiederum bedeutet, dass der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.
Tipp: Ein Halteverbot ist automatisch immer auch ein Parkverbot. Für Feuerwehrzufahrten heißt das: Auf ihnen darf man nicht halten und nicht parken. Dafür braucht es kein besonderes Halte- oder Parkverbotsschild. Das amtliche Schild "Feuerwehrzufahrt" reicht aus.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt ist zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit seinem Auto vor oder in einer Feuerwehrzufahrt hält, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro, mit Verwaltungsgebühren sind es 48,50 Euro.
Bei Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz steigt das Bußgeld auf 35 Euro, mit Gebühren sind es insgesamt 63,50 Euro.
Parken vor oder in der Feuerwehrzufahrt schlägt mit 55 Euro zu Buche, mit Gebühren 83,50. Bei einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen steigt das Bußgeld auf 100 Euro (128,50). Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg (Bußgeldkatalog Stand 2026).
Wichtig: In Feuerwehrzufahrten parkende Fahrzeuge dürfen ohne Weiteres abgeschleppt (bzw. "umgesetzt") werden. Dann muss der Fahrzeughalter zusätzlich zum Bußgeld die Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühren bezahlen. Dafür muss es nicht zu einer konkreten Behinderung von anderen Fahrzeugen oder Rettungsfahrzeugen kommen.
Muss eine "Feuerwehrzufahrt" immer ein Zufahrtsweg sein?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befasste sich mit dem Fall eines Volvo-Fahrers, der sich zu Unrecht abgeschleppt fühlte. Der Mann hatte vor einem Haus geparkt, an dem ein Schild mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt. Fläche für Feuerwehr freihalten, Der Bürgermeister" angebracht war. Das Schild zeigte auch ein Drehleitersymbol mit einem Pfeil nach links. Nur gab es nirgendwo eine Zufahrt.
Der Mann parkte dort also sein Auto, und zwanzig Minuten später war es weg. Abzuholen auf der Verwahrstelle gegen Zahlung von 120 Euro für das Abschleppen und 75 Euro für Verwaltungsgebühren. Der Autofahrer sah dies nicht ein und ging vor Gericht.
Die Gemeinde erläuterte dort ihre Beschilderung. An der bewussten Stelle befinde sich der Hinterausgang eines Kinos. Die Schilder seien angebracht worden, damit Kinobesucher im Notfall schnell das Kino verlassen könnten, ohne durch parkende Autos behindert zu werden. Hinzu komme, dass die Straße hier besonders schmal sei. Die Fläche vor dem Haus sei freizuhalten, damit die Feuerwehr bei einem Brand Menschen per Drehleiter aus den oberen Etagen retten könne. Eine andere Rettungsmöglichkeit sei dort nicht vorhanden.
Das Gericht entschied, dass eine "Feuerwehrzufahrt" nicht unbedingt eine Grundstückszufahrt sein muss. Es kann sich auch um eine für Rettungsfahrzeuge notwendige Fläche vor dem Haus handeln. Solange diese von der Gemeinde offiziell ausgeschildert sei, dürfe dort niemand parken. Hier sei das Abschleppen daher zulässig gewesen (Urteil vom 21.8.2012, Az. 14 K 2727/12).
Muss an einer Feuerwehrzufahrt der Bordstein abgesenkt sein?
Ein Münchner Autofahrer hatte eine ausgeschilderte Feuerwehrzufahrt nicht ernst genommen, weil es bei ihr keinen abgesenkten Bürgersteig gab. Also parkte er davor und sein Auto wurde prompt abgeschleppt.
Wichtig: Das Gericht erklärte: Das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten ist unabhängig von einer Absenkung des Bordsteins verboten. Es kommt allein auf das Schild an.
Immerhin hatte der Kläger zumindest nicht gleichzeitig auch noch gegen das Verbot verstoßen, vor Bordsteinabsenkungen zu parken (Verwaltungsgericht München, Urteil vom 5. August 2015, Az. M 7 K 15.500).
Was gilt, wenn das Auto wegen einer Panne oder nach einem Unfall liegen geblieben ist?
Ist ein Auto durch eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrtauglich, spricht man von "Liegenbleiben". Dies gilt nicht als Halten oder Parken. Daher droht auch kein Bußgeld, wenn ein Auto in oder vor einer Feuerwehrzufahrt liegenbleibt.
Tipp: Liegenbleiben endet, sobald das Fahrzeug wieder so weit fahrtauglich ist, dass der Fahrer es wegfahren könnte. Dazu ist er verpflichtet. Unterlässt er dies, parkt er regelwidrig.
Praxistipp zum Parken in der Feuerwehrzufahrt
In und vor Feuerwehrzufahrten sollte man nicht halten oder parken, schon um Rettungsfahrzeuge nicht zu behindern. In manchen Fällen ist die Beschilderung jedoch missverständlich. Fühlen Sie sich zu Unrecht abgeschleppt oder mit einem Bußgeld belegt? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten und Ihnen sagen, was jetzt am besten zu tun ist.
(Bu)