Prozessbetrug: Fristlose Kündigung erfolgreich??
29.01.2026, Autor: Herr Dirk Tholl / Lesedauer ca. 1 Min. (26 mal gelesen)
Wer vor dem Arbeitsgericht bewusst falsche Angaben macht, riskiert die sofortige Entlassung. Das LAG Niedersachsen bestätigte 2025, dass bereits der Versuch einer Täuschung ausreicht.
Wann liegt Prozessbetrug vor?
Ein Mitarbeiter wehrte sich gegen seine Entlassung und wollte zusätzlich Bonuszahlungen erstreiten. Vor dem Arbeitsgericht präsentierte er einen angeblichen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2016. Die Firma deckte auf, dass dieses Papier nachträglich erstellt worden war. Sie sprach daraufhin eine weitere Kündigung aus, diesmal fristlos. Das LAG Niedersachsen erklärte diese zweite Kündigung für rechtmäßig.
Warum genügt schon der Versuch?
Gerichte bewerten nicht nur das Ergebnis. Entscheidend ist die Absicht hinter dem Handeln. Wer mit gefälschten Unterlagen oder erfundenen Behauptungen seinen Arbeitgeber vor Gericht schädigen will, bricht das gegenseitige Vertrauen. Dieser Vertrauensbruch wiegt so schwer, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein kann. Ob die Täuschung am Ende durchschaut wird, spielt dabei keine Rolle.
Ist eine Abmahnung erforderlich?
Normalerweise muss ein Arbeitgeber vor einer Kündigung erst abmahnen. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Wahrheitspflicht im Gerichtsverfahren gilt das nicht. Das Gericht betonte, dass niemand darauf vertrauen darf, bei einer solch schweren Pflichtverletzung mit einer bloßen Warnung davonzukommen.
Was sollten Arbeitnehmer beachten?
Im Streit mit dem Arbeitgeber ist Ehrlichkeit der sicherste Weg. Auch ungünstige Fakten lassen sich oft besser verteidigen als aufgeflogene Lügen. Wer seinen Anwalt mit falschen Informationen versorgt, muss sich dessen Vortrag zurechnen lassen.
Fazit
Falsche Angaben im Arbeitsgerichtsprozess können den Job kosten. Betroffene sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Link zum Blogartikel
Wann liegt Prozessbetrug vor?
Ein Mitarbeiter wehrte sich gegen seine Entlassung und wollte zusätzlich Bonuszahlungen erstreiten. Vor dem Arbeitsgericht präsentierte er einen angeblichen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2016. Die Firma deckte auf, dass dieses Papier nachträglich erstellt worden war. Sie sprach daraufhin eine weitere Kündigung aus, diesmal fristlos. Das LAG Niedersachsen erklärte diese zweite Kündigung für rechtmäßig.
Warum genügt schon der Versuch?
Gerichte bewerten nicht nur das Ergebnis. Entscheidend ist die Absicht hinter dem Handeln. Wer mit gefälschten Unterlagen oder erfundenen Behauptungen seinen Arbeitgeber vor Gericht schädigen will, bricht das gegenseitige Vertrauen. Dieser Vertrauensbruch wiegt so schwer, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein kann. Ob die Täuschung am Ende durchschaut wird, spielt dabei keine Rolle.
Ist eine Abmahnung erforderlich?
Normalerweise muss ein Arbeitgeber vor einer Kündigung erst abmahnen. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Wahrheitspflicht im Gerichtsverfahren gilt das nicht. Das Gericht betonte, dass niemand darauf vertrauen darf, bei einer solch schweren Pflichtverletzung mit einer bloßen Warnung davonzukommen.
Was sollten Arbeitnehmer beachten?
Im Streit mit dem Arbeitgeber ist Ehrlichkeit der sicherste Weg. Auch ungünstige Fakten lassen sich oft besser verteidigen als aufgeflogene Lügen. Wer seinen Anwalt mit falschen Informationen versorgt, muss sich dessen Vortrag zurechnen lassen.
Fazit
Falsche Angaben im Arbeitsgerichtsprozess können den Job kosten. Betroffene sollten sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: Link zum Blogartikel