Welche Bußgelder drohen bei mangelhafter Kfz-Beleuchtung ?

20.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Autobahn,Winterwetter Schlechte Sicht in Herbst und Winter sorgt für mehr Unfälle. © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Keine oder mangelhafte Beleuchtung: Fahren ohne oder mit defekter Beleuchtung ist eine Ordnungswidrigkeit und führt in der Regel zu Bußgeldern zwischen 20 und 35 Euro.

2. Maßstab: Als unzureichende Beleuchtung gilt, wenn einzelne Lampen defekt sind (z. B. Scheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht), oder wenn die Sichtbarkeit deutlich eingeschränkt ist.

3. Erhöhtes Bußgeld: Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht das Bußgeld. Zudem drohen zivilrechtliche Haftungsrisiken, wenn ein Unfall durch fehlende Beleuchtung verursacht wurde.
Wenige Stunden Tageslicht, Niederschläge, Glätte und vereiste oder beschlagene Scheiben – nun hat für Verkehrsteilnehmer die schwierigste Jahreszeit begonnen. Besondere Gefahren bestehen für Fußgänger und Radfahrer. Diese sollten jetzt besonders vorsichtig sein. Helle Kleidung oder Reflektoren tragen sehr zur eigenen Sicherheit bei. Autofahrer sollten besonders aufmerksam sein und noch mehr auf Radfahrer und Fußgänger achten. Besitzer von Fahrzeugen aller Art sollten sich um eine vorschriftsmäßige Beleuchtung ihrer Fahrzeuge kümmern. Tun sie es nicht, drohen nicht nur Unfälle, sondern auch Bußgelder.

Welche Regeln gelten für die Beleuchtung von LKW, Autos und Motorrädern?


Auto- und Motorradfahrer sind dazu verpflichtet, die Beleuchtung ihrer Fahrzeuge regelmäßig zu überprüfen und für deren Funktionsfähigkeit zu sorgen. § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt, welche Beleuchtung am Auto wann einzuschalten ist.

Dort ist unter anderem vorgeschrieben:

- Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten. Diese dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
- Beim Fahren ist Standlicht nicht ausreichend.
- Auf Straßen mit durchgehender, guter Beleuchtung darf das Fernlicht nicht benutzt werden.
- Sobald andere Fahrzeuge in Sicht kommen, ist das Fernlicht abzublenden.
- Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Ausschließlich bei solcher Witterung dürfen die vorderen (!) Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
- Die Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite unter 50 m liegt.

Motorradfahrer müssen auch bei Tag Abblendlicht oder Tagfahrleuchten einschalten. In der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen sie das Abblendlicht einschalten.

Welche Bußgelder drohen bei mangelhafter Kfz-Beleuchtung?


Der Bußgeldkatalog zu § 17 StVO listet im Detail auf, welche Vergehen mit welchem Bußgeld geahndet werden.

Nutzt ein Autofahrer nicht die vorschriftsmäßige Beleuchtung, obwohl die Sichtverhältnisse dies erfordern, droht ihm ein Bußgeld von 20 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 25 Euro, bei einem Unfall sind 35 Euro fällig. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Beleuchtung am Fahrzeug defekt ist. Mangelnde technische Kenntnisse sind hier keine Entschuldigung – bei Bedarf müssen Autofahrer eine Werkstatt aufsuchen.

20, 25 und 35 Euro Bußgeld drohen auch, wenn die Beleuchtung zum Beispiel durch Ladung verdeckt oder verschmutzt ist.

Das nicht rechtzeitige Abblenden des Fernlichts kostet ebenfalls 20 Euro, bei Gefährdung anderer 25 und bei einem Unfall 35 Euro. Mit einem Betrag von 10 Euro muss rechnen, wer mit Fernlicht fährt, obwohl die Straße ausreichend beleuchtet ist. Auch dabei erhöht sich das Bußgeld bei Gefährdung (15 Euro) und Unfall (35 Euro). Dies gilt auch für eine Fahrt bei schlechten Sichtverhältnissen allein mit Standlicht. Die Verwendung der Nebelschlussleuchten ohne Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern schlägt mit 20 bis 35 Euro zu Buche.

Teurer kann es werden, wenn man bei schlechter Sicht, etwa durch Regen, Nebel oder Schneefall, ohne Abblendlicht fährt. Hier droht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein Bußgeld von 25 bis 35 Euro. Außerhalb von Ortschaften sind es 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro und einen Punkt, bei einem Unfall auf 90 Euro und einen Punkt.

Alle Angaben stammen aus dem Bußgeldkatalog vom 22.8.2024, der auch 2025 weiterhin gilt.

Welche Regeln gelten für die Fahrradbeleuchtung?


In Deutschland müssen auch Radfahrer für eine vorschriftsmäßige Beleuchtung sorgen. Dies ergibt sich aus § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Für Fahrräder vorgeschrieben sind ein bis zwei weiße Scheinwerfer nach vorne (nicht blinkend) und ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Reflektor). Dadurch dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Erlaubt sind Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktionen für weißes Licht. An der Rückseite des Fahrrads müssen mindestens eine Schlussleuchte mit rotem Licht und ein roter, nicht dreieckiger Reflektor vorhanden sein. Zulässig ist eine Bremslichtfunktion, jedoch keine blinkende Rückleuchte.

Die Pedale müssen nach vorn und hinten mit gelben Reflektoren ausgerüstet sein. Zusätzlich sind nach den Seiten vorgeschrieben:

- Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
- Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche oder
- mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenreflektoren an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades.

Ein Nabendynamo ist nicht mehr Vorschrift, aber erlaubt. Ebenso können batterie- oder akkubetriebene Lampen verwendet werden. Die Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen sie jedoch angebracht sein und tatsächlich benutzt werden.

Sonderregeln gelten für besonders breite Fahrräder. So müssen Fahrräder über 1.000 mm Breite nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler aufweisen sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten, die mit einem seitlichen Abstand von höchstens 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen. Die Beleuchtung von Fahrrädern, die breiter als 1.800 mm sind, hat abweichend davon den europäischen Regelungen für PKW zu entsprechen (§ 67 Abs. 2 StVZO).

Welche Bußgelder gelten bei mangelhafter Fahrradbeleuchtung?


Wenn ein Fahrradfahrer ohne Licht fährt bzw. das Licht defekt ist, muss er mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Richtig teuer kann es jedoch nach einem Unfall werden, weil sich die fehlende Beleuchtung bei einem Unfall auf die Mitverschuldensquote auswirken wird. Dass hier generell der Autofahrer schuld ist, ist ein häufiger Irrtum. Meist werden Schuld und Schaden zwischen den beiden Unfallgegnern nach einer vom Gericht bestimmten Quote je nach ihrem Mitverschulden aufgeteilt.

Welche Bußgelder drohen bei mangelhafter Beleuchtung von E-Rollern?


Bei Elektrorollern oder -scootern ist ähnlich wie bei Fahrrädern nach vorne und hinten eine Beleuchtung Pflicht. Nach den Seiten müssen sie Reflektoren haben. Bei fehlender Beleuchtung kann ein Bußgeld von 20 Euro fällig werden. Übrigens gelten für E-Roller-Fahrer die gleichen Promillegrenzen wie für PKW-Fahrer!

Was sollten Fußgänger beachten?


Zwar gibt es für Fußgänger keine Beleuchtungsvorschriften. Für sie ist jedoch in der dunklen Jahreszeit erhöhte Vorsicht ratsam. Fußgänger sind jetzt für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer noch schlechter zu sehen. Besonders gefährlich ist es, außerhalb von Fußgängerüberwegen einfach über die Straße zu laufen – womöglich noch in dunkler Kleidung und bei Nieselregen. Dann sind Unfälle vorprogrammiert. Hier steht eine minimale Zeitersparnis dem Risiko ganz erheblicher Verletzungen gegenüber! Generell zu empfehlen sind helle Kleidung und an der Kleidung befestigte Reflektoren. Für Jogger gibt es spezielle Laufkleidung mit eingearbeiteten Reflektoren. Auch eine billige Warnweste aus dem Autozubehör tut ihren Dienst und erhöht Ihre Sicherheit erheblich.

Praxistipp zur richtigen Beleuchtung im Straßenverkehr


In der dunklen Jahreszeit finden jedes Jahr wieder viele vermeidbare Unfälle statt. Helfen könnten mehr Vorsicht und vorschriftsmäßige Beleuchtung. Haben Sie einen Schaden erlitten oder werden gegen Sie Schadensersatzforderungen erhoben, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner. Dieser kann Ihnen auch in einer Bußgeld-Angelegenheit weiterhelfen.

(Bu)


 Stephan Buch
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