Auto fährt durch Pfütze: Können Fußgänger Ersatz der Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung verlangen?

18.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Nässe,Regen,Pfützen,Fußgänger,Auto,Straße Vorsicht Dusche: Nicht immer bleibt es bei verschmutzter Kleidung. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Keine Pflicht zum Langsamfahren: Autofahrer sind nicht dazu verpflichtet sind, im Stadtverkehr bei Regenwetter Schritttempo zu fahren oder zu bremsen, sobald sie einen Fußgänger sehen. Die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme gilt trotzdem.

2. Ersatz von Reinigungskosten: Fahren Autofahrer absichtlich durch eine Pfütze oder verletzten die mit Blick auf das Regenwetter geboten Sorgfalt, müssen sie für die Reinigung verschmutzter Kleidung zahlen.

3. Mitverschulden des Fußgängers: Von durch Pfützen fahrende Autos nassgespritzte Fußgänger müssen sich ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn die Gefahr des Nassgespritztwerdens für sie vorhersehbar war.

Nass und schmutzig: Wer möchte schon gerne durch ein Auto bespritzt werden, das gerade durch eine tiefe Pfütze fährt? Vielleicht ist man gerade auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem geschäftlichen Termin, bei dem die Kleiderordnung stimmen muss. Schnell stellt sich für den so verschmutzten Fußgänger die Frage, ob der Autofahrer für die Reinigungskosten aufkommen muss?

Wann müssen Autofahrer die Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung zahlen?


Die Haftung für von durch Pfützen fahrende Autos verschmutzte Kleidung richtet sich nach Straßenverkehrsrecht und allgemeinem Schadensersatzrecht. Entscheidend ist, ob dem Fahrer ein vorwerfbares Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Nicht jedes „Nassspritzen“ führt automatisch zu einem Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reinigung der Kleidung des Fußgängers. Zwar gilt auch für Autofahrer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, § 1 StVO. Von Pfützen ausgehendes Spritzwasser gehört allerdings grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko.

War das Nassspritzen des Fußgängers trotz angepasster Fahrweise nicht zu verhindern (z. B. plötzlich auftretende Pfütze, keine Ausweichmöglichkeit), entfällt die Haftung des Autofahrers in der Regel.

Wann haftet ein Autofahrer für nassgespritzte Kleidung von Fußgängern?


Ein Autofahrer muss die Reinigungskosten jedenfalls dann zahlen, wenn er absichtlich durch Pfützen fährt und dabei Fußgänger oder Radfahrer durchnässt. Aber auch bei Missachtung der gegenüber Fußgängern gebotenen Sorgfalt kann eine Haftung des Autofahrers bestehen.

Dazu hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem älteren Urteil entschieden, dass Autofahrer unter Umständen auch dann haften müssen, wenn sie die nötige Vorsicht nicht walten lassen. Hier ging es um einen Stadtbusfahrer, der zu schnell in eine Bushaltestelle eingefahren war. Dabei hatte er eine Familie auf dem Gehweg von Kopf bis Fuß mit Schneematsch bespritzt. Offenbar ging das Frankfurter Gericht davon aus, dass der Busfahrer gerade bei der Annäherung an eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen verpflichtet gewesen sei, langsamer zu fahren. Hier war für ihn ja vorauszusehen gewesen, dass diese vom Bus nassgespritzt werden könnten.

Allerdings sprach das Gericht den Geschädigten eine Mitschuld von 25 Prozent zu: Die Gefahr, vom Bus mit Schneematsch bespritzt zu werden, sei bei Schneewetter an einer Bushaltestelle vorhersehbar gewesen. Trotzdem musste der Busfahrer bzw. die Gemeinde drei Viertel der Kosten für die Reinigung der verschmutzten Kleidung bezahlen. (Az. 32 C 2225/94).

Tipp: Ob ein Autofahrer für verschmutzte Kleidung von Fußgängern haftet, hängt von der Situation im Einzelfall ab. Fahren Autofahrer allzu rücksichtslos und stimmen ihr Tempo nicht auf vorhersehbare Situationen ab, müssen sie unter Umständen für die Reinigungskosten verschmutzter Kleidung aufkommen.

Müssen Autofahrer bei Regen Schritttempo fahren?


Sind Autofahrer dazu verpflichtet, bei Regen besonders langsam zu fahren, um Fußgänger vor der Verschmutzung deren Kleidung zu bewahren? Immerhin schreibt § 1 der Straßenverkehrsordnung gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr vor.

So dachte in einem anderen Fall zumindest ein Ehepaar, das ein PKW in Büsum bei dessen Durchfahrt durch eine Pfütze gründlich durchnässt hatte. Das Paar forderte vom Autofahrer rund 40 Euro für die Reinigung ihrer verschmutzten Kleidung.

In diesem Fall stellte das Landgericht Itzehoe klar, dass Autofahrer nicht dazu verpflichtet sind, im Stadtverkehr bei Regenwetter Schritttempo zu fahren oder zu bremsen, sobald sie einen Fußgänger sehen. Dies würde die Gefahr von Auffahrunfällen drastisch erhöhen. Auch müsse dann im gesamten Gebiet einer Stadt flächendeckend mit Schritttempo gefahren werden. Dies sei schlicht nicht umsetzbar.

Abschließend wies das Gericht darauf hin, dass Fußgänger sich auf ganz einfache Weise vor einer unerwarteten Dusche bei Regen durch vorbeifahrende Autos schützen könnten: nämlich durch dem Wetter angepasste Kleidung (Beschluss vom 24.2.2011, Az. 1 S 186/10).

Welche Rolle spielt ein Mitverschulden des nassgespritzten Fußgängers?


Ein Mitverschulden des Fußgängers spielt bei durch Pfützen verursachten Verschmutzungen eine wichtige Rolle und kann den Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten kürzen oder ganz ausschließen.

Auch Fußgänger müssen sich situationsgerecht verhalten. Wer erkennbar an einer stark befahrenen, nassen Straße entlanggeht, muss damit rechnen, dass sein Kleidung von durch Pfützen fahrende Autos verschmutzt werden kann.

Ein Mitverschulden kommt insbesondere in Betracht, wenn der Fußgänger:

- unnötig nah an der Fahrbahn steht oder geht,
- eine offensichtliche Pfütze und herannahende Fahrzeuge ignoriert,
- nicht ausweicht, obwohl dies ohne Weiteres möglich wäre.

Beispiel: Jemand bleibt direkt am Fahrbahnrand stehen, obwohl ein herannahendes Fahrzeug und eine große Pfütze erkennbar sind.

Allerdings sind Fußgänger nicht dazu verpflichtet, sich übertrieben vorsichtig verhalten.
Sie müssen also nicht ständig ausweichen, um nicht von einem vorbeifahrenden Auto nassgespritzt zu werden.

Wer trägt die Beweislast in in Fällen des Nassspritzen durch Autos?


Grundsätzlich gilt: Wer Ersatz der Reinigungskosten verlangt, muss die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nachweisen. Das gilt auch bei durch eine Pfützenfahrt verschmutzte Kleidung.

Der Fußgänger muss darlegen und beweisen:

- welches Fahrzeug die Verunreinigung verursacht hat,
- den konkreten Reinigungskosten,
- ein pflichtwidriges Verhalten des Fahrers,
- den Zusammenhang zwischen pflichtwidrigen Verhalten und verschmutzter Kleidung.

Um seine Rechte zu sichern, sollte der von der Pfützendusche betroffen Fußgänger unbedingt

- das Kennzeichen notieren,
- Fotos vom Ort des Geschehens machen (Pfütze, Kleidung, Umgebung),
- Zeugen sichern,
- den Schaden dokumentieren (Reinigungskosten, Belege).

Ohne diese Nachweise ist es um den Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reinigung schlecht bestellt.

Welche Versicherung zahlt für durch Regenwasser verschmutzte Kleidung?


Für Reinigungskosten von verschmutzter Kleidung nach „Nassspritzen“ kommt in der Praxis vor allem die Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Autofahrers in Betracht. Sie übernimmt Schäden, die „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ entstehen – dazu können auch durch Spritzwasser verschmutzte Kleidungsstücke gehören.

Die private Haftpflicht des Autofahrers greift in derartigen Fällen normalerweise nicht, da Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ausgeschlossen sind. Auch die Hausratversicherung des Fußgängers übernimmt solche Fälle in der Regel nicht.

Praxistipp zu durch Pfützenwasser verunreinigte Kleidung


Bei Regennässe ist erhöhte Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer geboten. Wenn es wegen einer Pfützendurchfahrt zu verschmutzter Kleidung eines Fußgängers kommt, haftet der Autofahrer nur ausnahmsweise für die Reinigungskosten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte.

(Wk)


 Günter Warkowski
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