Auslandsurlaub: Welche Waren muss man verzollen und welche sind verboten?
06.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Zoll: Was dürfen Urlauber nach Deutschland einführen und was ist verboten. © Rh - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Anmeldepflicht: Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen beim Zoll angemeldet werden, wenn ihr Gesamtwert über 430 Euro (bei Flug- oder Seereisen) bzw. 300 Euro (bei Landreisen) liegt.
2. Mengenbegrenzungen: Für bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabakwaren oder Parfum gelten Mengenbegrenzungen, auch wenn der Gesamtwert darunter bleibt.
3. Ordnungswidrigkeit / Straftat: Wer Waren nicht oder falsch anmeldet, riskiert Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
1. Anmeldepflicht: Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen beim Zoll angemeldet werden, wenn ihr Gesamtwert über 430 Euro (bei Flug- oder Seereisen) bzw. 300 Euro (bei Landreisen) liegt.
2. Mengenbegrenzungen: Für bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabakwaren oder Parfum gelten Mengenbegrenzungen, auch wenn der Gesamtwert darunter bleibt.
3. Ordnungswidrigkeit / Straftat: Wer Waren nicht oder falsch anmeldet, riskiert Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt für Mitbringsel aus anderen EU-Ländern? Welche Regeln gelten bei Waren für den persönlichen Bedarf? Wie hoch sind die Richtmengen innerhalb der EU? Zollkontrolle: Welche Einschränkungen gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten? Welche Regeln gelten für Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern? Welche Freigrenzen gelten für die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten? Was gilt für Medikamente? Was darf absolut nicht nach Deutschland eingeführt werden? Welche Strafen drohen für geschmuggelte Urlaubsmitbringsel? Praxistipp zur Verzollung von Urlaubsmitbringseln Was gilt für Mitbringsel aus anderen EU-Ländern?
Innerhalb der EU gilt das Recht auf Freizügigkeit. Daher haben EU-Bürger auch das Recht auf freien Warenverkehr. Allerdings ist dieser tatsächlich gar nicht so frei. Nationale Gesetze verbieten oft die Einfuhr bestimmter Waren oder machen sie von Genehmigungen abhängig.
Einschränkungen gibt es bei der Einfuhr nach Deutschland insbesondere für:
- Arzneimittel (spezielle Vorschriften; Betäubungsmittel nur mit ärztlicher Bescheinigung),
- Feuerwerk (nicht zugelassene Feuerwerkskörper in Deutschland verboten, Einfuhr strafbar),
- Kulturgüter (etwa Kunstwerke, Antikes – nur mit Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes),
- Bargeld (werden mindestens 10.000 Euro aus Nicht-EU-Land eingeführt, besteht Meldepflicht beim Zoll),
- Pornografie und Propaganda (jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften bzw. Medien; Besitz zum Teil strafbar),
- Waffen und Munition (erlaubnispflichtig, Besitz ggf. strafbar),
- Pflanzenschutzmittel (nur mit gültiger Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und bestimmten Pflichtangaben auf der Packung in deutscher Sprache).
Einschränkungen bzw. Verbote bestehen zum Beispiel auch bei der Einfuhr bestimmter gefährlicher Hunderassen, von Produkten aus Tieren und Pflanzen (Artenschutz, Verbreitung von Pflanzen- und Tierseuchen) oder von gefälschter Markenware. Zwar ist letztere unproblematisch, wenn sie nur für den privaten Eigenbedarf gekauft wurde. Bei gewerblichen Mengen ist dies jedoch anders. Vorsicht: Der Verdacht auf gewerblichen Handel ist nicht davon abhängig, ob die Freigrenzen für die zollfreie Einfuhr eingehalten werden.
Einfuhrverbote gelten auch zum Beispiel für folgende Hunderassen:
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
und Kreuzungen mit deren Beteiligung.
Welche Regeln gelten bei Waren für den persönlichen Bedarf?
Waren für den persönlichen Bedarf wie Urlaubsmitbringsel dürfen grundsätzlich aus jedem EU-Mitgliedstaat ohne Abgaben und Zollformalitäten nach Deutschland eingeführt werden. Allerdings gibt es Richtmengen für Genussmittel wie Alkohol und Tabak, Kaffee und Kraftstoffe. Werden diese überschritten, fallen bei der Einfuhr Steuern an. Der Zoll geht bei größeren Mengen nämlich davon aus, dass die Waren für den Wiederverkauf bestimmt sind und nicht für den privaten Verbrauch.
Wie hoch sind die Richtmengen innerhalb der EU?
Der Zoll geht bis zu folgenden Richtmengen von einem Import für den persönlichen Bedarf aus:
- Zigaretten: 800 Stück,
- Zigarillos: 400 Stück,
- Zigarren: 200 Stück,
- Rauchtabak: 1 Kilo,
- Spirituosen (Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter,
- Alcopops: 10 Liter,
- Schaumwein: 60 Liter
- Bier: 110 Liter,
- Wein: Keine Einschränkung,
- Kaffee: 10 Kilo,
Vorsicht: Es ist verboten, illegal in die EU eingeführte Zigaretten nach Deutschland zu importieren, und zwar unabhängig von der Menge. Erkennen lassen sich solche Zigaretten zum Beispiel an fehlenden Steuerzeichen oder Gesundheitshinweisen. Bei Missachtung dieses Verbots drohen Bußgelder und Strafen wegen eines Steuervergehens.
Sonderregeln gelten für die Kanarischen Inseln, die französischen Überseegebiete, die britischen Kanalinseln, die Ålandinseln und den Berg Athos in Griechenland. Zwar liegen auch diese Gebiete im Zollgebiet der EU. Sie gehören jedoch nicht zum Steuergebiet. Daher müssen Urlauber bei der Rückreise von dort die gleichen Regeln beachten wie bei Urlaubsmitbringseln aus Nicht-EU-Staaten.
Zollkontrolle: Welche Einschränkungen gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten?
Viele Mitbringsel können am Zoll Probleme verursachen. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern gehören zusätzlich zu den oben bereits für die EU genannten Gütern folgende Waren dazu:
- Rohdiamanten (Kimberley-Zertifikat erforderlich),
- Lebens- und Futtermittel (für Eigenbedarf grundsätzlich zulässig, es gelten jedoch Importverbote und Einschränkungen wegen Gesundheits- und Seuchenschutzes für bestimmte Waren, etwa Wildpilze, Kartoffeln, Kaviar, Fleisch, Milch, Käse, Eier),
- Textilien aus Nordkorea.
Welche Regeln gelten für Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern?
Reisende dürfen unter folgenden Voraussetzungen Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (s. o.) und von der Insel Helgoland abgabenfrei einführen:
Sie müssen die Mitbringsel persönlich mit sich führen. Diese müssen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gedacht sein oder für Mitglieder des Haushalts des Reisenden oder als Geschenk. Die Waren dürfen keinesfalls gegen Bezahlung mitgebracht oder für gewerbliche Zwecke wie den Weiterverkauf gedacht sein. Die oben genannten verbotenen Waren scheiden natürlich aus.
Welche Freigrenzen gelten für die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten?
Folgende Freigrenzen gelten für die steuerfreie Einfuhr:
1. Tabakwaren, wenn der Reisende mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten,
- 100 Zigarillos,
- 50 Zigarren,
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
2. Alkohol, wenn Reisender mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier.
3. Medikamente
- in Mengen für persönlichen Bedarf,
4. Kraftstoffe
Pro Fahrzeug: Tankinhalt plus 10 Liter im Kanister.
5. Andere Waren (Uhren, Teppiche, usw.) und Substitute für Tabakwaren für Personen ab 17 Jahren (Liquids für E-Zigaretten): Je nach Transportmittel (!)
- bei Flug- und Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
- bei Reise per Auto, Zug etc.: bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro,
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Bei Überschreitung werden Einfuhrzölle fällig.
Bei den Wertgrenzen ist der Warenwert inklusive ausländischer Umsatzsteuer maßgeblich. Die Wertgrenzen mehrerer Personen werden nicht addiert.
Was gilt für Medikamente?
Arzneimittel dürfen Reisende nur in einer Menge nach Deutschland einführen, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Damit ist die erforderliche Menge für höchstens drei Monate pro Arzneimittel gemeint, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arzneimittel bereits auf der Hinreise aus Deutschland mitgenommen wurden und nun wieder mit nach Hause genommen werden oder ob sie im Ausland gekauft wurden. Es wird auch nicht berücksichtigt, ob die Medikamente in Deutschland zugelassen sind.
Reisende sollten wissen, dass manche im Ausland frei verkäufliche Präparate, wie Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Naturheilmittel, in Deutschland als Medikamente gelten. Damit fallen sie unter die Mengenbegrenzung für den persönlichen Bedarf.
Bestimmte Arzneimittel darf man auch für den eigenen Bedarf überhaupt nicht mit nach Deutschland bringen. Dies gilt etwa für gefälschte Arzneimittel oder besonders gefährliche Dopingmittel.
Was darf absolut nicht nach Deutschland eingeführt werden?
Strikt untersagt ist die Einfuhr von Korallenschalen, Muschelschalen, Honigwaben, Elfenbein, lebenden und ausgestopften Vögeln, Jagdtrophäen von artengeschützten Tieren, Nashornprodukten, exotischen Fellen, Elefantenleder sowie Schlangenleder.
Grund für dieses Einfuhrverbot sind Artenschutzregeln wie das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung von Pflanzen- und Tierseuchen.
Auch die Einfuhr von in Deutschland illegalen Waffen, wie etwa Springmessern, Stockdegen, Schlagringen und Elektroschockern ist verboten.
Nicht zuletzt dürfen Urlauber auch geschützte Kulturgüter nicht einfach aus dem Urlaubsland mit nach Deutschland bringen. Zu den geschützten Kulturgütern zählen Kunstwerke, Gemälde, Skulpturen, Bibliotheksgut, Handschriften und archäologische Funde aller Art. Es gibt besondere Verbote für den Import antiker Gegenstände aus Syrien und dem Irak.
Urlauber sollten dies ernst nehmen und sich gerade bei allem, was auch nur entfernt wie ein archäologischer Fund aussieht, sehr vorsehen. Hier besteht die Gefahr, dass bereits die Ausreise aus dem Urlaubsland scheitert. Schon ein bearbeiteter alter Stein kann die Folge haben, dass die Rückreise statt auf dem Frankfurter Flughafen in einem türkischen oder marokkanischen Gefängnis endet. Es kann Tage dauern, bis Botschaften und deren ausländische Partneranwälte von dem Fall erfahren und einschreiten können. Es drohen empfindliche Strafen.
Dies hat einen ganz einfachen Grund: Ein Großteil der Altertümer vieler Länder befindet sich heute in europäischen und amerikanischen Museen und Sammlungen. Viele Jahre lang wurde alles Wertvolle einfach eingepackt und mitgenommen. Daher ist es kaum überraschend, dass dort heute das Herausschmuggeln von allem, was ein antikes Fundstück sein könnte, äußerst ernst genommen wird. Nicht immer kann der dortige Zoll sofort erkennen, ob es sich um ein echtes Fundstück handelt, eine Replik oder einen wertlosen Stein. Im Zweifel wird davon ausgegangen, dass es um den illegalen Export von Antiquitäten geht.
Welche Strafen drohen für geschmuggelte Urlaubsmitbringsel?
Wenn der Zoll Urlauber mit nicht angemeldeten Waren bis zum Wert von 700 Euro erwischt, müssen sie eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent entrichten. Bei Waren im Wert von über 700 Euro werden in der Regel 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer sowie ein Zollsatz je nach Warenart verlangt. Dazu kommen Bußgelder. Diese können bei einer Steuerordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro betragen.
Urlaubern, die gegen die Einfuhrregeln verstoßen, droht außerdem ein Steuerstrafverfahren. Der Schmuggel von abgabepflichtigen Waren oder die Einfuhr von verbotenen Waren sind strafbar. Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich wird der Zoll die verbotene Ware einziehen.
Praxistipp zur Verzollung von Urlaubsmitbringseln
Reisende sollten sich bereits vor dem Kauf von Urlaubsmitbringseln im Ausland über die Einfuhrregeln für ihre Urlaubsandenken informieren. Vermeiden Sie den Kauf von Gegenständen, die Einfuhrverboten unterliegen, und prüfen Sie die Wertgrenzen. Dies wird besonders bei Schmuck gerne vergessen. Kaufbelege sollte man unbedingt aufheben, um den Warenwert nachweisen zu können. Sonst wird dieser nämlich vom Zoll geschätzt, und das kann böse "ins Auge" gehen. Bei Fragen zum Thema Zölle und Steuern ist ein Fachanwalt für Steuerrecht der beste Ansprechpartner.
(Bu)