Verhalten im Stau: Was Autofahrer zu Pflichten, Rettungsgasse und Bußgeldern wissen müssen

09.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Stau,Verhalten,Rettungsgasse,Gaffer Im Stau gelten einige Besonderheiten - für die Sicherheit aller. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Rettungsgasse freihalten: Gibt es auf einer mehrspurigen Straße einen Stau, müssen die Verkehrsteilnehmer zwischen der äußeren linken Spur und den anderen Fahrspuren eine Rettungsgasse freihalten.

2. drohende Strafen: Wer gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die hohe Bußgelder, Punkte im Flensburger Zentralregister und ein Fahrverbot drohen.

3. Benutzung des Standstreifens: Es ist verboten den Standstreifen nutzen, um schneller am Stau vorbei die nächste Ausfahrt zu erreichen. Er gehört nicht zur Fahrbahn und ist Pannenfahrzeugen vorbehalten.

Kommen bei einem Stau Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und Polizei nicht schnell genug zum Einsatzort, sind Menschenleben in Gefahr. Der Grund dafür ist nicht nur die Nachlässigkeit vieler Autofahrer. Hinzu kommt mangelnde Information. Denn: Über das richtige Verhalten im Stau und überhaupt auf der Autobahn, vom Rechtsüberholen bis hin zu dem, was man auf dem Standstreifen darf oder nicht darf, kursieren viele irrtümliche Ansichten. Hier klären wir einige davon auf.

Was muss man über die Rettungsgasse wissen?


Wann man eine Rettungsgasse bilden muss, gehört zum wichtigsten Grundwissen jedes Autofahrers. Sobald auf einer mehrspurigen Straße ein Stau entsteht, muss eine Rettungsgasse freigehalten werden – und zwar zwischen der äußeren linken Spur und den anderen Fahrspuren. Vorschrift ist dies bei Stillstand oder Schrittgeschwindigkeit der Fahrzeuge.

Wer auf der linken Spur unterwegs ist, muss also nach links ausweichen, Fahrer auf den anderen Spuren nach rechts. Der Standstreifen darf grundsätzlich nicht genutzt werden.

Ausnahme: Wäre anders nicht genug Platz für die Rettungsgasse, dürfen Autofahrer auch ein Stück auf den Standstreifen ausweichen.

Allein die Rettungsgasse stellt sicher, dass im Ernstfall Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehrautos und Rettungswagen rechtzeitig zur Unfallstelle kommen und Leben retten können. Von einem Unfall kann jeder betroffen sein. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wie wird das Nicht-Bilden der Rettungsgasse geahndet?


Wer bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder mehrspurigen Außerortsstraße keine Rettungsgasse bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Geahndet wird diese mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

Werden durch den betreffenden Fahrer Polizei- oder Rettungsfahrzeuge behindert, sind schnell 240 Euro fällig, hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung von Rettungskräften sind es 280 Euro. Kommt es zu einem Unfall, werden 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Alle Rettungsgassen-Verstöße sind „A-Verstöße“.

Tipp: Nutzen Sie keinesfalls selbst die Rettungsgasse, um schneller voranzukommen! Die Ungeduld kostet hier 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Wann darf man den Standstreifen nutzen?


Im Stau auf der Autobahn geht Sicherheit vor. Oft sieht man, wie besonders eilige Fahrer den Standstreifen nutzen, um schneller am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt zu kommen. Dies ist jedoch nach § 2 Abs. 1 StVO verboten. Der Standstreifen soll Platz für Pannenfahrzeuge bieten. Er gehört nicht zur Fahrbahn und darf nicht befahren werden.

Auf dem Standstreifen ist auch das Halten verboten. Dies gilt an Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 18 Abs. 8 StVO). Ausnahme: Sie haben tatsächlich eine Panne. Nicht als Panne zählen ein leerer Tank, ein klingelndes Telefon und ein „menschliches Bedürfnis“. Wer aus diesen Gründen auf dem Standstreifen der Autobahn anhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Ein Stau kostet Nerven und kann dazu verführen, schnell mal den Standstreifen zu nutzen, um schneller voranzukommen oder die nächste Ausfahrt zu erreichen. Auch dies ist verboten. Fahren auf dem Standstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen kostet 75 Euro. 90 Euro sind es bei Gefährdung anderer, 110 Euro bei einem Unfall. Hinzukommt jeweils ein Punkt in Flensburg.

Das Bußgeld für das Halten auf dem Standstreifen beträgt 30 Euro, Parken (ab drei Minuten) schlägt mit 70 Euro (85 Euro mit Gefährdung, 105 Euro bei Unfall) und einem Punkt zu Buche.

Wann darf ich im Stau aus dem Auto aussteigen?


Alles steht still. Trotzdem gibt es auch für das richtige Stauverhalten Regeln. So mancher Autofahrer steigt im Stau auf der Autobahn gerne mal aus, um sich außerhalb des Autos die Füße zu vertreten. Rechtlich ist dies nicht erlaubt. Fußgänger haben nämlich nach § 18 Abs. 9 StVO auf der Autobahn nichts verloren.

Ausnahmen sind

- das Absichern einer Unfallstelle,
- Erste Hilfe oder
- das Verlassen des Fahrzeugs im Notfall.

Wer als Fußgänger eine Autobahn betritt, muss mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Allerdings sieht die Polizei dies bei langen Staus oft nicht ganz so eng.

Wichtig: Ziehen Sie sich bei einer Panne die Warnweste an und begeben Sie sich auf die andere Seite der Leitplanke. So ist Ihre Sicherheit gewährleistet und Sie zahlen auch kein Bußgeld.

Richtig fahren im Stau: Wann ist rechts überholen erlaubt?


Auf der Autobahn darf man nicht rechts überholen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Hat sich zum Beispiel auf der linken Spur eine Fahrzeugschlange gebildet, darf man auf der Spur rechts daran vorbeifahren. Aber: Dabei sind äußerste Vorsicht und eine nur geringfügig schnellere Geschwindigkeit vorgeschrieben.

Vor Gericht gilt die Faustregel: Auf der Autobahn darf man rechts überholen, wenn der Verkehr links unter 60 km/h schnell ist und man beim Überholen maximal 20 km/h schneller ist als der Verkehr auf der linken Spur.

Rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Ordnungswidrigkeit. Darauf steht ein Bußgeld von 100 Euro (120 bei Gefährdung anderer, 145 Euro bei Unfall) plus jeweils ein Punkt in Flensburg.

Verhalten bei Verkehrsstau: Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn?


Jeder Führerscheininhaber sollte wissen, dass dies auf der Autobahn nun wirklich auf gar keinen Fall erlaubt ist (§ 18 Abs. 7 StVO). Die einzige Ausnahme ist die explizite Anweisung eines Polizeibeamten. Wer auf der Autobahn ohne eine solche Anweisung rückwärtsfährt oder wendet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro (240 Euro bei Gefährdung anderer, 290 Euro bei Unfall), zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Was muss man zum Telefonieren am Lenkrad wissen?


Die Gerichte wurden jahrelang mit einer Vielzahl von Fallkonstellationen über die Handynutzung am Steuer geplagt. Dann wurde die gesetzliche Regelung den Ausreden angepasst und ist nun eindeutig: Am Lenkrad darf ein Mobiltelefon auf keine Weise und für nichts genutzt werden, wenn man es dafür in der Hand halten muss. Dies gilt auch für die Nutzung als Terminkalender, Uhr, Navi, Diktiergerät, Taschenrechner, zum Musikhören oder als Fliegenklatsche.

Der „Handyparagraf“ 23 Abs. 1a StVO spricht heute nicht mehr vom Telefon, sondern bezieht sich auf jedes „elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient“.

Tipp: Für das Verhalten im Stau gilt: Wenn Ihr Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, dürfen Sie auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. In allen anderen Fällen droht bei Nutzung eines Mobiltelefons durch In-der-Hand-Halten ein Bußgeld von 100 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 150 Euro, bei Unfall 200 Euro. Hinzu kommen jeweils zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Was gilt für das Verlassen der Autobahn?


Nur an den offiziell gekennzeichneten Ausfahrten darf man von der Autobahn abfahren (§ 18 Abs. 10 StVO). Wer einfach auf einen Feldweg abbiegt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Dürfen sich Motorradfahrer im Stau durch die Autos schlängeln?


In so manchem Stau sieht man, wie sich Motorradfahrer zwischen den Autos hindurchschlängeln. Erlaubt ist dies nicht. Für das Rechtsüberholen gelten die oben genannten Regeln: Nur ausnahmsweise ist es zulässig, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen stockt, auf dem rechten Fahrstreifen aber noch rollt (siehe oben). Verboten ist das Hindurchschlängeln zwischen zwei Fahrstreifen, auf denen der Verkehr steht.

Wichtig: Auch Motorradfahrer müssen sich beim Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug an einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten. Die Gerichte setzen diesen meist mit einem Meter an. Dies ist im Stau auf der Autobahn meist nicht durchführbar. Auch auf der linken Spur ist es schwierig, sich links vorbeizuquetschen, ohne die durchgezogene Linie zu überfahren. Die Rettungsgasse dürfen Motorradfahrer in keinem Fall nutzen. Sie dürfen auch den Standstreifen nicht befahren. Je nach Verstoß kommen unterschiedliche Bußgelder und Folgen in Betracht.

Gaffen und Im-Weg-Stehen bei Unfällen


Rettungskräfte werden immer wieder massiv durch Gaffer und Handy-Filmer behindert. Zwar ist Gaffen an sich nicht strafbar. Aber: andere typische Verhaltensweisen von Gaffern sind es schon. Das Filmen von Unfallopfern fällt unter § 201a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs einer hilflosen Person durch Bildaufnahmen). Die Folge kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Wer Retter bei der Arbeit behindert, kann laut § 323c Abs. 2 StGB entsprechend einer unterlassenen Hilfeleistung bestraft werden. Dies ist dann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Übrigens gilt dies für die Behinderung jeglicher Personen, die Hilfe leisten wollen, also auch von Laien als Ersthelfern. Die Polizei kann Handys einziehen. Da Polizei und Rettungskräfte inzwischen auf Behinderungen durch Gaffer ziemlich empfindlich reagieren, ist die Ahndung dieses Verhaltens sehr wahrscheinlich.

Wie werden Sitzblockaden auf der Autobahn bestraft?


Sitzblockaden gelten schon lange als strafbare Nötigung (§ 240 StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Unter Umständen kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hinzukommen (§ 315b StGB, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe) oder bei Behinderung von Rettungskräften der oben beschriebene § 323c Abs. 2 StGB. Im Stau stehende Autofahrer sollten die Ruhe bewahren und auf das Eingreifen der Polizei warten. Wer selbst eingreift, macht sich in der Regel ebenfalls strafbar.

Praxistipp zum Verhalten im Stau


Die Verkehrsregeln zum Verhalten im Stau und auf der Autobahn sind keine Schikane. Sie dienen vielmehr der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ihre Einhaltung kann Leben retten und Unfälle verhindern. Natürlich ist es am besten, wenn Sie gar nicht erst in einen Stau geraten. Über die aktuelle Staulage auf den Autobahnen informieren Sie viele Homepages und Stau-Apps. Bei Rechtsfragen zu diesem Thema, etwa nach einem Unfall oder bei einem Bußgeld, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.

(Bu)


 Stephan Buch
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