Aktueller Bußgeldkatalog: Welche Bußgelder drohen bei Verkehrsverstößen?

08.12.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Auto,Blitzer,Raser,Geschwindigkeitüberschreitung,Bußgeld Aktueller Bußgeldkatalog: Verschärfte Strafen für Verkehrsverstöße! © Rh - Anwalt-Suchservice

Seit 9.11.2021 gilt der aktuelle Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße, Falschparken und sonstige Verkehrsverstöße wurden teils stark erhöht. Neue Verkehrsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrern.

Die Bußgelder für Verkehrsverstöße wie zu schnellem Fahren (Geschwindigkeitsverstöße), Falschparken, unachtsamen Abbiegens, dem Missachten der Regeln zur Rettungsgasse im Stau etc., wurden mit dem am 9.11.2021 in Kraft getreten, neuen Bußgeldkatalog teils kräftig erhöht.

Was regelt der neue Bußgeldkatalog zu Geschwindigkeitsverstößen?


Viele Bußgelder wurden deutlich erhöht. Vom Tisch sind die geplanten Fahrverbote bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h. Die alten Regelungen zu Punkten und Fahrverboten gelten weiter. Hier die neuen Bußgelder:

Bußgeld bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts: Wer bis zu 10 km/h zu schnell fährt, muss künftig 30 Euro bezahlen (bisher: 15 Euro), bei 11 bis 15 km/h Tempoüberschreitung sind es 50 Euro (bisher: 30 Euro), bei 16 bis 20 km/h sind es 70 Euro (bisher: 35 Euro), bei 21 bis 25 km/h 115 Euro plus ein Punkt (bisher: 80 Euro) und bei 26 bis 30 km/h sind es 180 Euro plus ein Punkt und ein Monat Fahrverbot (bisher: 100 Euro). Die Bußgelder steigen dann stufenweise an bis zum Betrag von 800 Euro, der bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 70 km/h fällig wird (statt 680 Euro). Hier kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot hinzu.

Bußgeld bei zu hoher Geschwindigkeit außerorts: Wer um bis zu 10 km/h zu schnell fährt, muss mit 20 Euro rechnen (bisher: 10 Euro), bei einer Tempoüberschreitung um 11 bis 15 km/h sind es 40 Euro (bisher: 20 Euro), bei 16 bis 20 km/h zu viel beträgt das Bußgeld 60 Euro (bisher: 30 Euro), bei 21 bis 25 km/h 100 Euro plus ein Punkt (bisher: 70 Euro) und bei 26 bis 30 km/h werden 150 Euro und ein Punkt fällig (bisher 80 Euro). Wer über 70 km/h zu schnell fährt, muss künftig mit 700 Euro Bußgeld rechnen (statt 600 Euro). Im letzteren Fall kommen wieder zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot hinzu.

Welche Bußgelder drohen beim Falschparken?


Ein einfacher Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot kostet nun 25 Euro statt wie früher 15 Euro. Parkt man länger als eine Stunde falsch und behindert andere, werden es 50 Euro (früher: 35 Euro).

Parken in zweiter Reihe kostet nun grundsätzlich 55 Euro, sobald andere behindert werden, sind es 80 Euro und ein Punkt, bei Gefährdung 90 Euro und ein Punkt, bei Unfall 110 Euro und ein Punkt.

Autofahrer, die auf Geh- und Radwegen halten und parken, müssen künftig mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro rechnen. Sobald andere behindert werden, setzt der Bußgeldkatalog noch einen Punkt in Flensburg hinzu.

Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss künftig statt 35 Euro 55 Euro Bußgeld zahlen. Dieses Bußgeld gilt auch beim unberechtigten Parken auf Elektroauto-Plätzen oder gekennzeichneten Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge.

Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder die Behinderung von Rettungsfahrzeugen werden mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro und einem Punkt geahndet.

Neuer Bußgeldkatalog: Was gilt für die Rettungsgasse und das Abbiegen?


Wer auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, muss künftig mit einem Bußgeld von 200 und zwei Punkten sowie neuerdings einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer selbst die Rettungsgasse nutzt, um schneller voranzukommen, ist mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei. Bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall droht in beiden Fällen ein Bußgeld bis 320 Euro.

Eine wichtige Änderung in der StVO war, dass LKW ab 3,5 Tonnen innerorts nur noch im Schritttempo abbiegen dürfen, wenn an der jeweiligen Stelle mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist. Als Schritttempo sind 7 bis 11 km/h anzusehen.
Halten sich LKW-Fahrer nicht daran, werden laut aktuellem Bußgeldkatalog 70 bis 105 Euro und ein Punkt fällig.

Aber: Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen sich beim Abbiegen vorsehen. Wer abbiegt, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und diese dabei gefährdet, ist mit 140 Euro, einem Punkt und einem Monat Fahrverbot dabei, bei Unfall sind es 170 Euro. Diese Sätze gelten laut Bußgeldkatalog auch, wenn man als Auto/Motorradfahrer abbiegt, ohne einen entgegenkommenden oder in gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchzulassen.

Auto-Posing und Sound-Auspuff: Bußgelder erhöht!


Das Bußgeld für das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung wurde auf 80 Euro und das für belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren auf bis zu 100 Euro angehoben.

Wie werden Radfahrer beim Überholen geschützt?


Fahrzeuge, die innerorts Fahrräder oder E-Roller überholen, müssen seit Einführung der neuen StVO mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten, außerorts sogar zwei Meter. Dies gilt allerdings nicht mehr, wenn Radfahrer vor einer Ampel oder Kreuzung rechts neben wartende Autos fahren.

Nun gibt es viele Engstellen, an denen dieser Abstand gar nicht eingehalten werden kann. An diesen Stellen kann das Straßenverkehrsamt durch Schilder festsetzen, dass Fahrräder (bzw. einspurige Fahrzeuge) nicht überholt werden dürfen. Dafür wurde der StVO ein neues Schild hinzugefügt.

Möglich ist jetzt auch die Ausschilderung von Fahrradzonen, die ohne besondere Beschilderung ausschließlich Radfahrern und E-Kleinstfahrzeugen zur Verfügung stehen. Dort gilt ein Tempolimit von 30 km/h.
Ein grüner Abbiegepfeil kann nun auch nur für Radfahrer ausgeschildert werden.

Verläuft neben der Straße ein baulich abgetrennter Radweg, müssen Autofahrer beim Parken vor Kreuzungen oder Einmündungen einen Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten.

Ein neues Schild "Lastenfahrrad" kann eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Vehikel ausweisen.

Welche Verkehrsregeln gelten für Carsharing?


Ein neues Schild erlaubt seit April 2020 Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe dient dazu, solche Autos zu kennzeichnen. Dieses Recht steht jedoch nur Autos von kommerziellen Anbietern zu, keinen privaten Carsharing-Fahrzeugen.

Praxistipp zum aktuellen Bußgeldkatalog


Ist gegen Sie ein Bußgeld oder ein Fahrverbot laut StVO-Bußgeldkatalog verhängt worden? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob dies gerechtfertigt war. Der Anwalt kann zuerst Akteneinsicht nehmen und feststellen, auf welchen Beweisen die Anschuldigungen genau beruhen. In vielen Fällen lassen sich Bußgelder reduzieren und Fahrverbote abwenden.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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