Was ist Beischlafdiebstahl und welche Strafen drohen dafür?

20.10.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Beischlafdiebstahl, K.O.-Tropfen,Diebstahl,Raub Sex als Vorwand für Diebstahl - was droht den Tätern? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Begriff:Beischlafdiebstahl bezieht sich auf den Diebstahl oder die Entwendung von persönlichen Gegenständen während oder unmittelbar nach dem sexuellen Kontakt. Oft dient der Sex nur als Ablenkungsmanöver.

2. Straftat:Es handelt sich hierbei um eine Form des - ggf. schweren - Diebstahls. Unter Umständen kann die Tat auch als Betrug eingestuft werden, wenn die Zustimmung zum Sex unter falschen Voraussetzungen erfolgte.

3. Drohende Strafen:Die Strafen für Beischlafdiebstahl können je nach Schwere der Tat zwischen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen variieren. Dies hängt wesentlich von der Art und Weise der Tatbegehung ab.

Den Begriff Beischlafdiebstahl kennen die meisten Menschen nicht. Wer ihn hört, denkt zunächst einmal an ein Sexualdelikt. Aber weit daneben – hier geht es um ein Vermögensdelikt, also um Geldbeutel, Schmuck und Luxusuhr. Die Polizei nennt Diebstähle Beischlafdiebstahl, bei denen das Opfer durch Sex angelockt oder abgelenkt wird oder die sonst damit zusammenhängen.

Was ist Beischlafdiebstahl?


Wer mit jemand anderem schläft und ihn dabei oder danach bestiehlt, begeht einen Beischlafdiebstahl. Der Sex dient dabei als Ablenkung. Teilweise ist der Diebstahl auch eine Art Zusatzeinkommen, etwa im Prostituiertenmilieu. Allerdings darf man dies nicht verallgemeinern. Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff Beischlafdiebstahl nicht, ihn verwendet eher die Polizei. Es gibt also keinen speziellen Straftatbestand mit dieser Bezeichnung. Rein rechtlich liegt meist entweder ein einfacher Diebstahl vor (§ 242 Strafgesetzbuch) oder ein schwerer Diebstahl (§ 243 StGB).

Welche Formen von Beischlafdiebstahl gibt es?


Es gibt mehrere Varianten dieses Delikts. Beispielsweise gibt es Fälle, in denen Prostituierte ihren Freiern Geld, Schmuck oder eine teure Armbanduhr entwenden. Ebenso wurde über Fälle berichtet, in denen Kunden einer Prostituierten ihre EC-Karte mit PIN anvertraut haben, um sie für ihre Dienste zu entlohnen. Danach fanden sie ihr Konto leer vor.

Auch auf manchen Ferieninseln soll es häufiger zu Beischlafdiebstahl kommen. Als Täter(innen) kommen dabei auch Zufallsbekanntschaften in Frage. Für die Betroffenen ist in der Regel schwer nachzuvollziehen, was überhaupt passiert ist – mancher ist sich nach einer durchfeierten Nacht selbst nicht mehr sicher, wie viel Geld in der Brieftasche war, oder wann es verschwunden ist.

Und: Hat der Diebstahl durch Prostituierte oder im Rahmen eines Bordellbesuchs stattgefunden, möchte mancher nicht gern darüber reden. Den Tätern erleichtert dies die Arbeit. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es keine offiziellen Zahlen zum Beischlafdiebstahl gibt.

Längst nicht immer wird dieses Delikt von Prostituierten begangen. So berichtete ntv im Januar 2005 über eine 36-jährige, die mit einem Online-Chatpartner ein Treffen im realen Leben vereinbart hatte. Dabei kam es zu einem One-Night-Stand. Danach vermisste die Frau diverse Wertgegenstände. Hier zeigt sich: Auch Männer kommen als Täter in Frage.

Welche Straftaten begeht ein Beischlafdieb in rechtlicher Hinsicht?


Strafrechtlich sieht man den Beischlafdiebstahl in der Regel als herkömmlichen Diebstahl nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) an. Diebstahl ist gesetzlich definiert als

- das Wegnehmen fremder, beweglicher Sachen
- in der Absicht, sich diese selbst rechtswidrig zuzueignen.

Wichtig: Geahndet wird diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Unter Umständen kann die Tat auch als schwerer Diebstahl nach § 243 StGB anzusehen sein. Dann ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und bis zu zehn Jahren möglich.

Wann handelt es sich um einen einfachen Diebstahl?


Um einen einfachen Diebstahl handelt es sich immer dann, wenn Gegenstände schlicht gestohlen werden, ohne dass weitere, erschwerende Tatmerkmale hinzukommen. Beispiel: Ein Täter oder eine Täterin leert dem Opfer, nachdem es eingeschlafen ist oder während es das Bad aufsucht, die Brieftasche.

Wann liegt schwerer Diebstahl vor?


Der schwere Diebstahl nennt sich im Strafgesetzbuch "Diebstahl in einem besonders schweren Fall". Darum handelt es sich, wenn besondere Umstände hinzukommen, durch welche die entsprechende Tat schlimmer, also verwerflicher, erscheint, als der oben beschriebene einfache Diebstahl.

§ 243 des Strafgesetzbuches führt solche besonderen Tatumstände auf. Zum Beispiel:

- Gewerbsmäßiges Stehlen,
- Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person,
- Diebstahl einer erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffe.

Wichtig: "Gewerbsmäßig" heitßt, dass jemand die Straftat regelmäßig und immer wieder begeht, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Oft ist dies schwer nachzuweisen. In der Praxis ist aber ein anderer Fall wichtiger: das Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person. Als hilflos gilt noch nicht, wer nur friedlich im Bett liegt und schläft. Aber: Ist das Tatopfer krank, stark alkoholisiert oder durch Drogen wie etwa K.O.-Tropfen betäubt, liegt eine solche Hilflosigkeit vor und es kommt zu einer härteren Strafe.

Was gilt bei Beischlafdiebstahl mit K.O.-Tropfen?


Es kommt durchaus vor, dass jemand mit dem Versprechen von Sex irgendwo hingelockt wird, um ihn dann mit K.O.-Tropfen zu betäuben und ihm Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Rechtlich ist dies kein herkömmlicher Beischlafdiebstahl mehr. Mit den K.O.-Tropfen bricht der Täter oder die Täterin nämlich aktiv den Widerstand der anderen Person. Dies steht der Anwendung von Gewalt gleich.

Die Folge: Sobald K.O.-Tropfen zum Einsatz kommen, verwandelt sich das begangene Delikt von einem Diebstahl in einen Raub mit deutlich höherer Strafandrohung. Meist ist hier sogar der Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB erfüllt. Dann droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, also eine deutlich höhere Strafe als sogar beim schweren Diebstahl.

Wie hat der Bundesgerichtshof zum Thema K.O.-Tropfen entschieden?


Der Bundesgerichtshof hat sich vor mehreren Jahren mit einem Fall befasst, in dem ein Mann einer Frau K.O.-Tropfen in den Kaffee getan hatte. Diese war danach stundenlang bewusstlos gewesen. Der Täter plünderte inzwischen ihre Wohnung. Er konnte überführt und verurteilt werden. Vor dem Bundesgerichtshof ging es hauptsächlich um die rechtliche Bewertung des Einsatzes von K.O.-Tropfen.

Für die Höhe der Strafe war nämlich entscheidend, ob die K.O.-Tropfen ein "gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 250 Abs. 2 StGB waren. Kommt bei einem Raub ein gefährliches Werkzeug zum Einsatz, beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre.

Wenn die K.O.-Tropfen dagegen im Sinne von § 250 Abs. 1 StGB lediglich als ein "Mittel ..., um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden" gegolten hätten, hätte die Mindeststrafe "nur" drei Jahre betragen.

Der Bundesgerichtshof entschied sich für Variante Nummer zwei. Hier hatte der Täter nämlich eine Dosierung benutzt, bei der das Opfer zwar einige Stunden weggetreten war, die jedoch nicht die Gesundheit der Frau gefährdete. Daher sah das Gericht die K.O.-Tropfen in diesem Fall nicht als "gefährliches Werkzeug" an. Der Mann musste sich mit drei Jahren Mindeststrafe abfinden, kam aber um eine Mindeststrafe von fünf Jahren herum (Beschluss vom 27. Januar 2009, Az. 4 StR 473/08).

Fazit: Hier zeigt sich gut, wie die Art der Tatbegehung über mehrere Lebensjahre entscheiden kann: Verwendet der Täter eine gefährlichere Dosierung oder schlägt das Opfer womöglich mit einem Stuhlbein K.O., fällt sein Gefängnisaufenthalt deutlich länger aus

Wie ist das Verhältnis von Beischlafdiebstahl und Sexualdelikten?


Denkbar ist auch, dass sich ein Täter wegen weiterer Delikte strafbar macht, etwa wegen eines Sexualdelikts. Dies hängt jedoch von der Situation und der Tatbegehung im jeweiligen Fall ab. In der Regel liegt beim reinen Beischlafdiebstahl keine Sexualstraftat vor, da der Geschlechtsverkehr einvernehmlich ist.

Praxistipp zum Beischlafdiebstahl


Wenn Sie Opfer eines Beischlafdiebstahls geworden sind, sollten Sie umgehend die Polizei informieren. Bei Verdacht auf den Einsatz von K.O.-Tropfen sollte man sich sofort ärztlich untersuchen lassen, denn womöglich sind noch gefährliche Substanzen im Blut. In einigen größeren Städten gibt es eine besondere Ambulanz für Gewaltopfer. Dort werden ärztliche Untersuchungen durchgeführt, die gerichtsfest sind. Die Ergebnisse können als Beweismittel verwendet werden, was bei einer Untersuchung durch den Hausarzt nicht unbedingt der Fall ist. Die Untersuchung bei der Gewaltopfer-Ambulanz verpflichtet niemanden dazu, Anzeige zu erstatten. Zur strafrechtlichen Seite – ob bei Ermittlungen gegen Sie wegen einer entsprechenden Tat oder als Nebenkläger im Strafverfahren – kann Sie ein Fachanwalt für Strafrecht kompetent beraten.

(Ma)


 Ulf Matzen
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