Was ist Beischlafdiebstahl und welche Strafen drohen?

08.08.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Beischlafdiebstahl, K.O.-Tropfen,Diebstahl,Raub Sex als Vorwand für Diebstahl - was droht den Tätern? © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Begriff:Beischlafdiebstahl bezieht sich auf den Diebstahl oder die Entwendung von persönlichen Gegenständen während oder unmittelbar nach dem sexuellen Kontakt. Oft dient der Sex nur als Ablenkungsmanöver.

2. Straftat:Es handelt sich hierbei um eine Form des - ggf. schweren - Diebstahls. Unter Umständen kann die Tat auch als Betrug eingestuft werden, wenn die Zustimmung zum Sex unter falschen Voraussetzungen erfolgte.

3. Drohende Strafen:Die Strafen für Beischlafdiebstahl können je nach Schwere der Tat zwischen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen variieren. Dies hängt wesentlich von der Art und Weise der Tatbegehung ab.
Die meisten Menschen kennen den Begriff Beischlafdiebstahl nicht. Im ersten Moment denkt man dabei in der Regel an ein Sexualdelikt. Aber weit daneben – hier geht es um ein Vermögensdelikt, also um Geldbeutel, Schmuck und Luxusuhr. Denn: Die Polizei bezeichnet Diebstähle als Beischlafdiebstahl, bei denen das Opfer durch Sex angelockt oder abgelenkt wird oder die sonst damit zusammenhängen.

Was ist Beischlafdiebstahl?


Wer mit jemand anderem schläft und ihn dabei oder danach bestiehlt, begeht einen Beischlafdiebstahl. Dabei dient der Sex der Ablenkung. Zum Teil ist der Diebstahl auch eine Art Zusatzeinkommen, insbesondere im Prostituiertenmilieu. Dies kann man jedoch nicht verallgemeinern. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff Beischlafdiebstahl nicht, ihn verwendet eher die Polizei. Es gibt also keinen speziellen Straftatbestand mit dieser Bezeichnung. Rechtlich gesehen liegt meist entweder ein einfacher Diebstahl vor (§ 242 Strafgesetzbuch) oder ein schwerer Diebstahl (§ 243 StGB).

Welche Formen von Beischlafdiebstahl gibt es?


Bei diesem Delikt existieren verschiedene Varianten. So gibt es zum Beispiel Fälle, in denen Prostituierte ihren Freiern Geld, Schmuck oder auch schon mal die teure Armbanduhr entwenden. Es wurde jedoch auch über Fälle berichtet, in denen Kunden einer Prostituierten ihre EC-Karte mit PIN anvertraut haben, um sie für ihre Dienste zu bezahlen. Danach fanden sie ihr Konto leer vor.

Auch auf einigen Ferieninseln soll es häufiger zu Beischlafdiebstahl kommen. Hier kommen als Täter auch Zufallsbekanntschaften in Frage. Oft ist es für die Betroffenen schwer, nachzuvollziehen, was überhaupt passiert ist – denn mancher ist sich nach einer durchfeierten Nacht selbst nicht sicher, wie viel Geld in der Brieftasche war, oder wann es verschwunden ist. Und: Wenn der Diebstahl durch Prostituierte oder im Rahmen eines Bordellbesuchs stattgefunden hat, möchte mancher auch nicht gern darüber reden. Dies erleichtert den Tätern die Arbeit. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es keine offiziellen Zahlen zum Beischlafdiebstahl gibt.

Dieses Delikt wird nicht immer von Prostituierten begangen. So berichtete ntv im Januar 2005 über eine 36-jährige, die mit einem Online-Chatpartner ein Treffen im realen Leben vereinbart hatte. Dabei kam es zu einem One-Night-Stand. Anschließend vermisste die Frau verschiedene Wertgegenstände. Es zeigt sich: Auch Männer kommen hier als Täter in Frage.

Welche Straftaten begeht ein Beischlafdieb in rechtlicher Hinsicht?


Strafrechtlich wird der Beischlafdiebstahl in der Regel als ein herkömmlicher Diebstahl nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet. Der Diebstahl ist gesetzlich definiert als das Wegnehmen fremder, beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese selbst rechtswidrig zuzueignen. Folge dieser Straftat kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein. Unter Umständen kann die Tat jedoch auch als schwerer Diebstahl nach § 243 StGB anzusehen sein. Dann steht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und bis zu zehn Jahren im Raum.

Wann handelt es sich um einfachen Diebstahl?


Ein einfacher Diebstahl liegt immer dann vor, wenn Gegenstände schlicht gestohlen werden, ohne dass weitere, erschwerende Tatmerkmale hinzukommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Täter oder eine Täterin dem Opfer, nachdem es eingeschlafen ist oder während es das Bad aufsucht, die Brieftasche leert.

Wann liegt schwerer Diebstahl vor?


Im Strafgesetzbuch nennt sich der schwere Diebstahl "Diebstahl in einem besonders schweren Fall". Ein solcher Fall liegt vor, wenn besondere Umstände dazu kommen, durch welche die entsprechende Tat schlimmer, also verwerflicher, erscheint, als der oben beschriebene einfache Diebstahl.

In § 243 des Strafgesetzbuches sind solche besonderen Tatumstände aufgeführt. Dies sind zum Beispiel:

- Gewerbsmäßiges Stehlen,
- Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person,
- Diebstahl einer erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffe.

"Gewerbsmäßig" bedeutet, dass jemand die Straftat regelmäßig und immer wieder begeht, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dies ist oft schwer nachzuweisen. In der Realität ist aber auch ein anderer Fall wichtiger: das Ausnutzen der Hilflosigkeit einer anderen Person. Als hilflos gilt man noch nicht, wenn man nur friedlich im Bett liegt und schläft. Aber: Ist das Tatopfer krank, stark alkoholisiert oder durch Drogen wie etwa K.O.-Tropfen betäubt, liegt eine solche Hilflosigkeit vor.

Was gilt bei Beischlafdiebstahl mit K.O.-Tropfen?


Es kommt durchaus vor, dass jemand mit dem Versprechen von Sex irgendwo hingelockt wird, um ihn dann mit K.O.-Tropfen zu betäuben und ihm sein Geld und seine Wertgegenstände zu stehlen. Dabei handelt es sich nicht mehr um einen herkömmlichen Beischlafdiebstahl. Denn: Mit den K.O.-Tropfen bricht der Täter oder die Täterin aktiv den Widerstand der anderen Person. Rechtlich gesehen steht ihr Einsatz der Anwendung von Gewalt gleich.

Das bedeutet: Sobald K.O.-Tropfen zum Einsatz kommen, verwandelt sich das begangene Delikt von einem Diebstahl in einen Raub mit deutlich höherer Strafandrohung. In der Regel wird hier meist sogar der Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB erfüllt sein. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, also eine deutlich höhere Strafe als selbst beim schweren Diebstahl.

Wie hat der Bundesgerichtshof zum Thema K.O.-Tropfen entschieden?


Vor mehreren Jahren hat sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall befasst, in dem ein Mann einer Frau K.O.-Tropfen in den Kaffee getan hatte. Daraufhin war die Frau stundenlang bewusstlos gewesen. In der Zwischenzeit plünderte der Täter ihre Wohnung. Er konnte später überführt und verurteilt werden. Vor dem Bundesgerichtshof ging es hauptsächlich um die rechtliche Bewertung des Einsatzes von K.O.-Tropfen.

Hier war nämlich für das Strafmaß entscheidend, ob die K.O.-Tropfen als "gefährliches Werkzeug" im Sinne von § 250 Abs. 2 StGB zu betrachten waren. Wird bei einem Raub ein gefährliches Werkzeug eingesetzt, beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre.

Andererseits hätte man die K.O.-Tropfen auch im Sinne von § 250 Abs. 1 StGB lediglich als ein "Mittel ..., um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden" ansehen können. Dann hätte die Mindeststrafe drei Jahre betragen.

Der Bundesgerichtshof wählte Variante Nummer zwei. Denn: Der Täter hatte eine Dosierung benutzt, bei der das Opfer zwar einige Stunden weggetreten war, die jedoch nicht die Gesundheit der Frau gefährdete. Daher waren die K.O.-Tropfen hier nicht als "gefährliches Werkzeug" einzustufen. Der Mann musste sich also mit drei Jahren Mindeststrafe abfinden, kam aber um eine Mindeststrafe von fünf Jahren herum.

Daran zeigt sich gut, wie die Art der Tatbegehung über mehrere Lebensjahre entscheiden kann: Wenn der Täter eine gefährlichere Dosierung verwendet oder gar das Opfer mit einem Stuhlbein K.O. geschlagen hätte, wäre sein Gefängnisaufenthalt deutlich länger ausgefallen (Beschluss vom 27. Januar 2009, Az. 4 StR 473/08).

Wie ist das Verhältnis von Beischlafdiebstahl und Sexualdelikten?


Es ist natürlich denkbar, dass sich ein Täter auch noch wegen weiteren Delikten strafbar macht, etwa wegen eines Sexualdelikts. Dies hängt jedoch von der Situation und der Tatbegehung im Einzelfall ab. Beim reinen Beischlafdiebstahl liegt in der Regel keine Sexualstraftat vor, da der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattfindet.

Praxistipp zum Beischlafdiebstahl


Fall Sie Opfer eines Beischlafdiebstahls geworden sind, sollten Sie umgehend die Polizei informieren. Besteht Verdacht auf den Einsatz von K.O.-Tropfen, sollte man sich sofort ärztlich untersuchen lassen. Womöglich können noch gefährliche Substanzen im Blut sein. In einigen größeren Städten gibt es eine besondere Ambulanz für Gewaltopfer. Dort werden ärztliche Untersuchungen durchgeführt, die gerichtsfest sind. Die Ergebnisse können also als Beweismittel verwendet werden. Dies ist bei einer Untersuchung durch den Hausarzt nicht unbedingt der Fall. Die Untersuchung bei der Gewaltopfer-Ambulanz verpflichtet niemanden dazu, Anzeige zu erstatten. Zur strafrechtlichen Seite - ob bei Ermittlungen gegen Sie wegen einer entsprechenden Tat oder als Nebenkläger im Strafverfahren - kann Sie ein Fachanwalt für Strafrecht kompetent beraten.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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