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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Stalking

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Rechtsanwalt Björn Stute
Eppendorfer Landstraße 54
20249 Hamburg
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Stalking: Was ist das?

Wenn jemand eine andere Person permanent mit Absicht verfolgt, belästigt, anruft, beobachtet oder unerwünschterweise versucht, Kontakt aufzunehmen, spricht man von Stalking. Dieser Begriff entstand in den USA, wo Stalking zunächst als das Verfolgen von Prominenten bekannt wurde. Als erkennbar wurde, dass Stalking bei den Betroffenen erhebliche psychische Probleme, Angstzustände, Depressionen und Selbstmordversuche auslösen kann, wurde es zunehmend als Problem angesehen. In den USA wurden in den 80er Jahren zwei Frauen von ihren Stalkern getötet. Die Zunahme von Fällen der Belästigung und Verfolgung anderer Personen und die Schwierigkeit, diese Problematik strafrechtlich zu verfolgen, führten in Deutschland zur Entwicklung eines eigenen Straftatbestandes der "Nachstellung".

Voraussetzungen der Strafbarkeit

Die Nachstellung wird in § 238 StGB unter Strafe gestellt. Gibt es jemanden, der unerwünschterweise beharrlich Ihre räumliche Nähe aufsucht, der telefonisch, mit anderen Kommunikationsmitteln oder über Dritte Kontakt zu Ihnen aufzunehmen versucht? Auch das Bestellen von Waren und Dienstleistungen unter Ihrem Namen und Ihrer Adresse oder das Organisieren einer Kontaktaufnahme durch Dritte gehören zum Stalking. Unter Strafe steht auch die Bedrohung mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit, Freiheit - und nicht nur gegen Sie, sondern auch gegen Ihre Angehörigen oder andere nahestehende Personen. Und damit sich niemand eine neue Methode ausdenkt, um die Vorschrift zu umgehen, werden auch "andere vergleichbare Handlungen" unter Strafe gestellt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihre persönliche Lebensgestaltung durch das Stalking schwerwiegend beeinträchtigt wird - dies ist z.B. der Fall, wenn Sie wegen des Stalkings umziehen oder ihre Arbeitsstelle aufgeben oder andere erhebliche Änderungen in Ihrem täglichen Leben erforderlich werden. Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen für eine Anklage ausreichen, kann Ihnen ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt sagen. Er kann Ihnen auch Ratschläge geben, wie Sie am Geschicktesten gegen den Stalker vorgehen und welche Beweismittel im Verfahren verwendet werden können.

Das Strafmaß

Das Strafmaß für eine Nachstellung liegt bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wird das Stalking-Opfer oder eine ihm nahestehende Person körperlich in Gefahr gebracht, sind mindestens drei Monate und bis zu fünf Jahre Haft möglich. Eine einfache Nachstellung ist ein Antragsdelikt: Sie wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt. Ausnahme: Die Staatsanwaltschaft hat ein besonderes öffentliches Interesse darin, gerade diesem Täter das Handwerk zu legen. Dies kann z.B. bei massenweiser Begehung der gleichen Art von Straftaten der Fall sein. Aber: Sobald im Rahmen von Stalking Gesundheit oder Leben des Betroffenen gefährdet oder jemand verletzt oder getötet wird, ist es kein Antragsdelikt mehr - dann wird die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig.

Haft zur Verhinderung weiterer Straftaten

Das Strafrecht bietet die Möglichkeit, einen Stalker in Haft zu nehmen, um eine weitere Eskalation der Lage und eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der betroffenen Person zu verhindern. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn während eines laufenden Strafverfahrens immer weiter "gestalkt" wird. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Variante der Untersuchungshaft, die in § 112a Strafprozessordnung geregelt ist. Rat und Hilfe im Falle von Stalking finden Sie bei einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Erfahrung mit Stalking-Fällen besitzt. Er kann mit Ihnen besprechen, ob in Ihrem Fall eine Strafanzeige, eine Unterlassungsverfügung oder eine Kontaktsperre der sinnvolle Weg ist.