Wer bekommt wie viel BAföG und wie wird es beantragt?

05.09.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (620 mal gelesen)
BAföG,Studentin,Universität,Bibliothek Viele Studenten sind auf BAföG angewiesen, um ihr Studium finanzieren zu können © - freepik

Viele Studenten und Schüler brauchen staatliche Unterstützung, um ihr Studium oder ihre Schulausbildung finanzieren zu können. Wer erhält BAföG, wie beantragt man es und wie viel ist zu erwarten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler und Studenten eine staatliche Ausbildungsförderung, das sogenannte BAföG, erhalten. Die BAföG-Sätze werden immer wieder auch erhöht. Hier geben wir Ihnen einige Hinweise dazu, wer ein Anrecht darauf hat und wie man BAföG beantragt. Ab Herbst 2022/2023 gelten gesetzliche Änderungen beim BAföG.

Was ist das BAföG?


Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich auch für die nach diesem Gesetz gewährte Förderung verwendet. Zweck dieser Förderung ist es, allen jungen Menschen die gleichen Chancen auf eine gute Ausbildung zu gewähren. BAföG kann teilweise oder ganz als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als Darlehen gezahlt werden. Es wird immer für ein Jahr bewilligt. Am 21.7.2022 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine Änderungen werden mit dem darauffolgenden Schuljahresbeginn bzw. für Studenten mit dem Wintersemester 2022/2023 wirksam.

Wer bekommt BAföG?


Grundvoraussetzungen sind zunächst
- deutsche Staatsangehörigkeit (bzw. ein aufenthaltsrechtlicher Status im Sinne von § 8 BAföG, auch Flüchtlinge mit nicht nur vorübergehender Aufenthaltserlaubnis),
- die Eignung (in manchen Fällen – zum Beispiel bei Studenten – müssen zwischendurch Leistungsnachweise erbracht werden);
- Einhaltung der Altersgrenze: Neu ab Herbst 2022: Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres (nicht mehr des 30.) begonnen haben. Es gibt einige Ausnahmen (zweiter Bildungsweg, Personen mit Kindern unter 14 Jahren).

Für welche Ausbildungsarten gibt es BAföG?


Ausbildungsförderung bekommen nach § 2 BAföG Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien, sowie Studenten an Hochschulen. Bei Schülern gibt es verschiedene Einschränkungen. Grundsätzlich wird nur die Erstausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert. Bei Studenten sind Fachrichtungswechsel in den Anfangssemestern noch möglich. Je später ein Wechsel erfolgt, desto mehr Wert wird auf einen nachvollziehbaren Grund gelegt. Unter Umständen kann allerdings zum Beispiel nach einem Bachelorstudium auch ein Masterstudium gefördert werden.

Wann bekommen Schüler BAföG?


BAföG bekommen Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und von Berufsfachschulen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil

- die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder
- der Schüler / die Schülerin einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war oder
- er oder sie einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Diese Voraussetzung gilt nicht für Schüler von Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Auch diese können BAföG beantragen.

Welche Praktikanten bekommen BAföG?


Auch Praktikanten können BAföG bekommen - für die Teilnahme an einem Praktikum, das in Zusammenhang mit einer der oben genannten Bildungsarten verlangt wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Wird das Praktikum in Zusammenhang mit dem Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder Berufsfachschule verlangt, gibt es die Ausbildungsförderung nur dann, wenn der Praktikant nicht bei seinen Eltern wohnt.

Wer bekommt kein BAföG?


Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System (also parallel in Berufsschule und Betrieb). Hier kann jedoch eine Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Welches Einkommen und Vermögen wird berücksichtigt?


Berücksichtigt wird das eigene Einkommen und Vermögen des Antragstellers, aber auch das seiner Eltern und ggf. des Partners. Dadurch kann ein BAföG-Anspruch auch ganz entfallen. Es gibt allerdings Freibeträge. Der BAföG-Bedarfssatz wird gebildet aus dem Grund- und dem Wohnbedarf. Unter Umständen kommt noch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag dazu.

Wird BAföG als Zuschuss oder Darlehen gezahlt?


Schüler bekommen BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studenten erhalten die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Dieser Teil ist dann mit Aufnahme der Berufstätigkeit abzuzahlen. Hier handelt es sich um ein zinsloses Staatsdarlehen. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Förderung jedoch auch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden.

Wie und wo stellt man den Antrag?


Der Antrag muss auf den vorgeschriebenen Formularen beim jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Das ist für Studenten das Studentenwerk ihrer Hochschule, bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das bei der jeweiligen Stadtverwaltung angesiedelte Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig. Alle anderen Schüler müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort ihrer Eltern wenden. Mittlerweile gibt es einen bundesweit-einheitlichen Online-Antrag "BAföG-Digital".

Wie hoch sind die BAföG-Sätze?


Dies hängt unter anderem von der Art der Ausbildung ab. Die Sätze wurde zum Herbst 2022 neu festgelegt. Für Schüler allgemeinbildender Schulen und Fachschulen beträgt der Förderungshöchstsatz inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag 754 Euro. Für Studenten an Hochschulen liegt dieser Satz bei maximal 934 Euro. Der Bedarfssatz ist jedoch nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag; dieser hängt zum Beispiel vom angerechneten eigenen oder elterlichen Einkommen ab.

Was hat sich durch die Reform zum Herbst 2022 noch geändert?


Außer der Anhebung der Förderungshöchstsätze wurden auch die Freibeträge angepasst. Diese wurden um 20,75 Prozent angehoben, damit künftig mehr Menschen von der Ausbildungsförderung profitieren können.

Der bundesweit einheitliche Online-Antrag musste bisher entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Künftig ist die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos ausreichend. Der digitale Antrag kann darüber direkt abgesandt werden.

Eine elternunabhängigere Ausbildungsförderung ist in Planung. Allerdings beraten darüber noch verschiedene Arbeitsgruppen in mehreren Ministerien.

Praxistipp zum BAföG


Die Reform von 2022 hat einiges verbessert. Ob die erhöhten Sätze und Freibeträge jedoch mit den steigenden Mieten, Energiekosten und Lebensmittelpreisen mithalten können, ist eine andere Frage. Bei rechtlichen Fragen zum BAföG und zur Förderung einer Berufsausbildung ist ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht der richtige Ansprechpartner.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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