Bankpleite - wie komme ich an mein Geld?

05.03.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Frau,skeptisch Bankkunden sind in Deutschland mehrfach gegen eine Bankenpleite abgesichert. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Gesetzliche Einlagensicherung: Dieser Sicherungsmechanismus deckt pro Kunde und Bank - nicht: je Konto - Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro ab.

2. Freiwillige Einlagensicherung: Viele Banken nehmen freiwillig zusätzlich an einem gesonderten bankinternen System der Einlagensicherung teil. Dadurch werden generell auch Guthaben über 100.000 Euro abgesichert.

3. Ansprüche / Antrag: Für Entschädigungsansprüche bis 100.000 Euro ist kein Antrag erforderlich. Das gesetzliche Einlagensicherungssystem zahlt von sich aus auf ein zu benennedes Konto. FÜr Entschädigungen im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung der Banken ist zunächst ein entsprechendes Formular auszufüllen und zu übersenden.
Eine Bankenpleite kommt zwar nicht häufig vor - insbesondere in Deutschland - ist aber auch nicht unmöglich. Ein aktuelles Beispiel ist die Greensill Bank in Bremen: Über diese wurde am 3. März 2021 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein sogenannten Moratorium verhängt. Das bedeutet: Die Bank ist für den Kundenverkehr geschlossen, Ein- und Auszahlungen finden nicht mehr statt. Aber: In Deutschland sind Bankkunden durch das Einlagensicherungsgesetz abgesichert. Dieses wurde zuletzt im Dezember 2020 geändert. Welche Sicherheit haben Bankkunden?`

Was ist ein "Moratorium" im Zuge einer Bankenpleite?


Das sogenannte Moratorium hat den Zweck, einen "Sturm" auf die Bank zu verhindern (auch "Bankrun" genannt), also das massenhafte Abheben von Geldern durch verunsicherte Kunden und Anleger. Es soll der Aufsichtsbehörde die Gelegenheit geben, die Lage zu prüfen. Dafür hat diese maximal sechs Wochen Zeit. Ist die Bank tatsächlich nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ruft die Aufsichtsbehörde den Entschädigungsfall aus. Damit haben Einleger einen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungsgesetz. Dieses Gesetz wurde extra geschaffen, um zu verhindern, dass nach einer Bankenpleite einfach die Einlagen ersatzlos weg sind oder dass sich Bankkunden mit einem Insolvenzverwalter plagen müssen, der ihnen Jahre später Anteile an einer Insolvenzmasse auszahlt.

Ist mein Geld bei einer Bankenpleite gesetzlich abgesichert?


Banken in Deutschland - auch Tochterfirmen und Niederlassungen ausländischer Banken - sind gesetzlich verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden abzusichern. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro ab. Dieser Betrag gilt pro Kunde und Bank, nicht pro Konto.

In bestimmten Fällen wird die Grenze auf bis zu 500.000 Euro angehoben. Dies ist der Fall, wenn das Guthaben durch bestimmte nicht regelmäßige Transaktionen ungewöhnlich hoch ist, etwa durch den Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie. Auch Kapitalauszahlungen einer betrieblichen Altersvorsorge oder Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz fallen zum Beispiel darunter. Eine genaue Liste findet sich in § 8 Abs. 2 Einlagensicherungsgesetz. Derartige Guthaben sind für bis zu sechs Monate nach Einzahlung geschützt.

Die gesetzliche Einlagensicherung selbst wird nicht von der BaFin betrieben. Stattdessen gibt es in Deutschland vier Organisationen, die dafür zuständig sind: Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) sowie die Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind in erster Linie private Einleger geschützt, also Privatpersonen und Unternehmen. Vom Schutz ausgeschlossen sind in der Regel institutionelle Einleger wie Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen. Auch Einlagen staatlicher Stellen, etwa von Ländern und Gemeinden, sind nach § 6 Einlagensicherungsgesetz nicht geschützt.

Was leistet die freiwillige Einlagensicherung der Banken bei einer Pleite?


Viele Banken nehmen freiwillig zusätzlich an einem bankinternen System der Einlagensicherung teil. Dadurch werden generell auch Guthaben über 100.000 Euro abgesichert. Trägerorganisationen sind der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., BdB und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB.

Dieser Schutz betrifft alle Einlagen von Nicht-Banken, also von Privatkunden, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Institutionen wie Gemeinden. Hier hat jedes Geldinstitut umsatzabhängig seine zusätzlich zur gesetzliche Einlagensicherung vereinbarte Sicherungsgrenze, bis zu der die Guthaben geschützt sind.

Was muss ich tun, um bei einer Bankenpleite an mein Geld zu kommen?


Nach § 14 des Einlagensicherungsgesetzes gilt: Sobald von der BaFin der Entschädigungsfall festgestellt wurde, muss das jeweilige Einlagensicherungssystem die Kunden der Bank unverzüglich und unaufgefordert darüber informieren. Die Bank muss die notwendigen Informationen dafür übergeben.

Für Entschädigungsansprüche bis 100.000 Euro müssen Sie nicht extra einen Antrag stellen. Das Einlagensicherungssystem muss innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Entschädigungsfalles die Auszahlung vornehmen (§ 14 Abs. 3 Einlagensicherungsgesetz). Mit der Information über den Entschädigungsfall bekommen Sie ein Formular, auf dem Sie Ihre neue Kontonummer mitteilen können.

Möchten Sie gegen das gesetzliche Einlagensicherungssystem Entschädigungsansprüche über 100.000 Euro geltend machen (zum Beispiel, weil das Guthaben gerade wegen eines Hausverkaufs besonders hoch war), müssen Sie die Höhe Ihres Guthabens durch entsprechende Unterlagen beweisen und einen schriftlichen Antrag stellen. Das Einlagensicherungssystem muss Sie darauf ausdrücklich hinweisen. Die Auszahlung der Entschädigung muss innerhalb von sieben Tagen nach Anmeldung der Beträge durch Sie erfolgen.

Wann werde ich bei einer Bankenpleite nicht oder später entschädigt?


Ausgeschlossen ist eine Entschädigung, wenn in den letzten 24 Monaten keine Transaktionen im Zusammenhang mit der jeweiligen Einlage stattgefunden haben und diese so gering ist, dass eine Auszahlung höhere Verwaltungskosten verursachen würde, als die Einlage wert ist.

Zahlungsaufschübe sind möglich unter anderem bei umstrittenen Ansprüchen, Konten, auf denen sich seit 24 Monaten nichts bewegt hat, Fällen mit weiteren zahlungsberechtigten Personen und Entschädigungsansprüchen über 100.000 Euro.

Wann verjährt mein Entschädigungsanspruch im Zuge einer Bankenpleite?


Der Anspruch auf eine Entschädigung aus der gesetzlichen Einlagensicherung verjährt in fünf Jahren ab Unterrichtung des Bankkunden über den Entschädigungsfall, § 9 Einlagensicherungsgesetz.

Wie bekomme ich mein Geld von der freiwilligen Einlagensicherung meiner Bank?


Da es sich hier um eine freiwillige zusätzliche Absicherung handelt, machen auch deren Betreiber die Regeln. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken BdB zum Beispiel orientiert sich am Verfahren der gesetzlichen Einlagensicherung: Auch hier werden Sie als Kunde nach Feststellung des Entschädigungsfalles angeschrieben und bekommen ein Formular, auf dem Sie ihre neue Kontonummer mitteilen sollen. Ist dieses eingegangen, erfolgen die Auszahlungen - grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen, Verzögerungen durch organisatorische Probleme sind möglich. Wie gesagt: An diese Regeln halten sich die Beteiligten freiwillig und nicht aufgrund eines Rechtsanspruches.

Details zur freiwilligen Absicherung Ihrer Bank können Sie hier abfragen: https://einlagensicherungsfonds.de/

Pleite der Greensill Bank: Wie geht es weiter?


Die Greensill Bank gehört im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Hier sind also Guthaben bis 100.000 Euro abgesichert, im Einzelfall bis 500.000 Euro. Zusätzlich gehört die Bank freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB) an, bei dem auch über 100.000 Euro abgesichert sind, bis zur bankspezifischen Sicherungsgrenze.

Die BaFin prüft nach Verhängung des Moratoriums zunächst, ob die Bank zu retten ist. Ist die Bank tatsächlich zahlungsunfähig oder droht die Zahlungsunfähigkeit, kann es zur Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens kommen. Dieses läuft bei Banken allerdings etwas anders ab als bei anderen Unternehmen, da man nicht eine Kettenpleite von Bankkunden und deren Geschäftspartnern auslösen will. Unter anderem kann nur die BaFin den Insolvenzantrag stellen und nicht jeder x-beliebige Gläubiger.

Der Weg für Entschädigungen aus den Einlagensicherungssystemen ist in dem Moment frei, in dem die BaFin den Entschädigungsfall feststellt. Darüber werden die Kontoinhaber und Anleger informiert.

Praxistipp zur Entschädigung bei Bankenpleiten


Kommt es zu Problemen mit Auszahlungen aus der gesetzlichen Einlagensicherung, ist laut Einlagensicherungsgesetz der Zivilrechtsweg eröffnet. Es kann also Klage vor einem normalen Zivilgericht erhoben werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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