Frauenrechte in Indien

09.09.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Historisches Urteil in Indien zu Frauenrechten.

Ein neuer Leckerbissen ausländischer Rechtsprechung schafft es sogar in die deutschen Medien: Indiens oberster Gerichtshof hat zu einer bisher traditionellen islamischen Methode der Scheidung entschieden. Während sich bei uns schon beim Lesen des Sachverhalts die Haare sträuben mögen, feiern Frauenrechtler im Lande und weltweit das Urteil als einen Meilenstein zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien – dem diesbezüglich wohl rückständigsten Ort der Erde.

Scheidung per WhatsApp?
Es geht um die indische Tradition, sich von einer islamischen Frau durch Verstoßen zu trennen. Wie soll man sich das vorstellen? Nun, der werte Gatte weist seiner Ehefrau die Tür und spricht dreimal innerhalb kürzester Zeit das Wort „Talaq“ aus, auf Deutsch übersetzt: Verstoßung. Und zack – ist die Ehe wirksam geschieden. So sah es bisher das indische Recht. Und nicht genug, in den Zeiten moderner Kommunikationsmittel geschah dies zuletzt auch vermehrt per E-Mail, Telefon oder SMS. So schnell kann das gehen mit der Ehe. Wie gesagt, haaresträubend.

Rund 14% der über 1,3 Milliarden Einwohner in Indien sind Muslime. Für sie gilt nach indischem Rechtssystem ein besonderes, religiöses Personenrecht. Das bedeutet: Wer bekennender und eingetragener Muslim ist, muss sich an die Regeln der muslimischen Gesetze halten. Über die Einhaltung dieser Gesetze wacht das sogenannte „All India Muslim Personal Law Board“.

Eine Portion Gleichberechtigung gefällig?
Frauenrechte werden in Indien in den letzten Jahren immer mehr zum Thema angeregter Diskussionen auch im eigenen Land. Eine Serie markerschütternder Geschichten von rituellen Vergewaltigungen hatte weltweit die Medien beschäftigt und das Bewusstsein auch der eigenen Bewohner wachgerüttelt. Die Scheidung durch Verstoßen der Frau war in Kritik geraten. Das zuständige Board hatte sich allerdings gegen ein Verbot des Brauches ausgesprochen. Es sprach auch dem urteilenden Gericht die Zuständigkeit in der Sache ab.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs ließen sich von dem Board aber nicht beeinflussen. Mehrheitlich entschieden nun die fünf zuständigen Richter, dass die Tradition des sogenannten „Triple Talaq“ nicht nur gegen die verfassungsrechtlichen Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz verstoße, sondern auch mit den Lehren des Korans unvereinbar sei. Die fünf Richter gehören jeweils fünf unterschiedlichen Religionen an.

Warum das für uns wichtig ist?
Frauenrechtsorganisationen bejubelten das Urteil als einen wichtigen ersten Schritt zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien. Auch der Premierminister des Landes Narenda Modi bezeichnete die Entscheidung als „historisch“. Der Brauch der Scheidung durch Verstoßen ist bereits in 22 mehrheitlich muslimischen Ländern abgeschafft worden, darunter sogar Pakistan.

Es ist erschreckend, wie weit zurück die grundlegenden Menschenrechte für Frauen in einem Land liegen, in dem die gesamten westlichen Unternehmen ihre Fabriken bauen, einem Land, aus dem unsere Mobilfunkgeräte und T-Shirts stammen. Dass in einer so gut informierten Bevölkerung wie der unseren für diese Ungerechtigkeit keinerlei Bewusstsein besteht, ist geradezu peinlich. Aber vielleicht schaffen es Nachrichten wie diese ja, einige Leser wachzurütteln und ihnen klar zu machen, welche Verantwortung sie bei jedem Einkauf tragen. Aber natürlich ist es viel einfacher, einfach alles auf den Islam zu schieben…


Autor dieses Rechtstipps

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