Negativer Schufa-Eintrag: Wie kann ich mich wehren?

13.12.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Schufa-Eintrag,Auskunftei,Bonität,Kreditwürdigkeit Nicht alles, was Auskunfteien speichern, stimmt. Was kann man tun? © - Anwalt-Suchservice

Die Schufa und andere Auskunfteien bewerten die Zahlungsfähigkeit aller Bürger. Ein negativer Schufa-Eintrag hat schnell unschöne Konsequenzen. Welche Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu wehren?

Müssen Sie für einen Kredit deutlich höhere Zinsen zahlen, als in der Werbung angegeben? Werden Ihnen Online-Bestellungen nur noch per Nachnahme geliefert oder wurde Ihnen ein neuer Handy-Vertrag verweigert? Die Ursache für so etwas können schlechte Scoring-Werte sein. Dies sind Werte, die Auskunfteien berechnen, um vorhersagen zu können, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen. Dabei hat jede Auskunftei ein unterschiedliches Verfahren und nutzt unterschiedliche Daten als Grundlage. Es kann also sein, dass Ihr Score unterschiedlich ausfällt, je nachdem, welche Auskunftei angefragt wird. Die zugrunde liegenden Daten werden von einer Vielzahl von Quellen gemeldet, meist Ihren Gläubigern. Dabei kann schon mal etwas schiefgehen. Viele Menschen fragen sich daher, wie sie gegen fehlerhafte Einträge bei der Schufa und anderen Auskunfteien vorgehen können.

Wie erfahre ich, welche Daten über mich gespeichert sind?


Sie dürfen bei der Schufa - und anderen Auskunfteien wie Bürgel oder Creditreform - eine kostenlose Selbstauskunft einholen. Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen nämlich das Recht, eine Datenkopie der Daten anzufordern, die beim jeweiligen Unternehmen über sie gespeichert sind. Die meisten Unternehmen haben eigene Bereiche auf ihren Internetseiten eingerichtet, wo Sie eine solche Kopie anfordern können. Achten Sie jedoch darauf, dass es sich wirklich um die kostenlose Variante handelt. Denn: Eine Selbstauskunft kann man auch als kostenpflichtige Dienstleistung bestellen, meist mit anderem Inhalt.

Da viele Vermieter von Mietinteressenten heute die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft verlangen, hat die Schufa zum Beispiel eine besondere Auskunft für diesen Zweck eingeführt. Für Verbraucher ist dies von Vorteil, da diese Bonitäts-Auskunft für Vermieter oder andere Geschäftspartner nur die nötigsten Daten enthält, um Ihre Vertragstreue zu dokumentieren - und nicht jedes Detail über Ihre Konten, Kredite und Vertragsverhältnisse. Diese Auskunft kostet knapp 30 Euro.

Mindestens eine Datenkopie im Jahr ist kostenlos. Für zusätzliche Auskünfte kann Ihnen die Schufa Gebühren berechnen.

Wie erkenne ich falsche Informationen bei der Schufa?


Mit Hilfe der Datenkopie können Sie feststellen, ob Fehler gemacht worden sind. Hat zum Beispiel Ihr Mobilfunkanbieter gemeldet, dass Sie Ihre Telefonrechnungen nicht bezahlen, obwohl dies gar nicht stimmt? Wurden ausstehende Forderungen gemeldet, während Sie noch mit einem Unternehmen im Streit darüber liegen, ob diese überhaupt berechtigt waren? Oder ist es womöglich zu einer Personenverwechslung gekommen?

Wichtig zu wissen: Unternehmen dürfen Zahlungsrückstände nur an eine Auskunftei weiterleiten, wenn der Schuldner dies erlaubt hat oder ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe besteht (Art. 6 DSGVO).

Die Auskunftei darf diese Informationen nur zur Berechnung von Score-Werten nutzen, wenn

- Sie zweimal schriftlich gemahnt worden sind,
- zwischen der ersten Mahnung und der Weitergabe der Daten mindestens vier Wochen liegen,
- Sie über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und Sie keine Einwände gegen die Geldforderung haben (§ 31 Bundesdatenschutzgesetz).

Gerade der letzte Punkt ist wichtig, denn ungerechtfertigte Forderungen sind gar nicht so selten. Dies kann mit Reklamationen für bestellte Ware zusammenhängen, mit Abofallen im Internet oder Streitigkeiten mit Stromanbietern und Energielieferanten.

Zusammenfassend kann man also sagen: In der Datenkopie sollten keine Schulden aufgeführt werden, von denen Sie nichts wissen, und auch keine Schulden, über deren Bestehen Sie noch mit dem Vertragspartner streiten. Wenn doch, liegt ein Fehler vor.

Wie kann man bei der Schufa Fehler korrigieren lassen?


Art. 16 der DSGVO gibt Ihnen das Recht, eine Berichtigung von falschen Daten zu verlangen. Dazu müssen Sie erneut Kontakt zur Schufa aufnehmen und - am besten mit Belegen - eine Korrektur verlangen. Diese muss laut DSGVO "unverzüglich" erfolgen. Zusätzlich können Sie auch verlangen, dass unvollständige Daten ergänzt werden.

Wenn Ihre Gläubiger falsche Daten an die Schufa gemeldet haben, sollten Sie auch gegenüber den Gläubigern verlangen, diese Daten im eigenen Datenbestand zu korrigieren und auch gegenüber der Schufa richtigzustellen.

Erhalten Sie von der Schufa die Mitteilung, dass eine Korrektur erfolgt ist, können Sie dies über eine weitere Selbstauskunft überprüfen. Auch, wenn die zweite Auskunft unter Umständen etwas kostet - dies ist es wert, denn Fehler in Ihren Scores können Ihre Kreditwürdigkeit auf Dauer beeinträchtigen.

Übrigens muss die Schufa einen Eintrag, gegen den Sie protestieren, sperren. Eine Weitergabe an Unternehmen, die Ihren Score-Wert anfragen, ist bis zur Klärung der Sachlage nicht zulässig.

Wo kann ich mich beschweren, wenn die Schufa meine Daten nicht korrigiert?


Werden Ihnen keine Auskünfte über die gespeicherten Daten erteilt oder werden Fehler nicht korrigiert, können Sie sich an die in Ihrem Bundesland zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Wie kann ich eine Berichtigung gegen den Willen der Schufa durchsetzen?


Weigert sich die Schufa oder eine andere Auskunftei standhaft, einen falschen Eintrag zu berichtigen, können Sie Ihren Anspruch mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen. Unter Umständen hilft es schon, wenn dieser mit der Auskunftei auf Augenhöhe verhandelt und die Beweise zu Ihren Gunsten überzeugend vorträgt.

Der Anwalt kann, wenn nötig, auf Löschung der unrichtigen Daten klagen. Falls Ihnen durch den falschen Schufa-Eintrag inzwischen finanzielle Schäden entstanden sind - etwa, weil Sie einen notwendigen Kredit nur zu höheren Zinsen bekommen haben - kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Auskunftei geltend gemacht werden.

Darüber hinaus ist nach Art. 82 DSGVO auch dann ein Schadensersatzanspruch möglich, wenn Ihnen gar kein messbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Dieser Anspruch besteht schon deshalb, weil Ihre Rechte nach der DSGVO verletzt worden sind ("immaterieller Schaden"). Grundlage ist eine "benennbare und tatsächliche Persönlichkeitsverletzung", die durch einen falschen Eintrag bei der Schufa vorliegt.

So gestand das Landgericht Mainz einem Stromkunden sowohl den Anspruch auf Löschung eines falschen Schufa-Eintrages, als auch einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu. Der Schuldner hatte bestritten, Mahnungen wegen einer nicht bezahlten Stromrechnung erhalten zu haben. Auch sei vor der Eintragung bei der Schufa das Ablaufen der vierwöchigen Einspruchsfrist nicht abgewartet worden (Urteil vom 12.11.2021, Az. 3 O 12/20).

Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?


Ende März 2023 hat die Schufa in einer Pressemitteilung verkündet, dass sie die Speicherdauer der Restschuldbefreiung ab sofort auf sechs Monate verkürzen wird. Dies betrifft also alle Daten zu einer Restschuldbefreiung im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind und alle damit verbundenen Schulden.

Anlass ist, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, die Frage der zulässigen Dauer der Datenspeicherung über die Restschuldbefreiung nicht zu entscheiden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Mit einem Urteil wird im Sommer 2023 gerechnet. Zwar hat sich der Generalanwalt des EuGH für eine verkürzte Speicherdauer ausgesprochen, der Ausgang steht jedoch noch nicht fest. Es geht dabei um die Auslegung des europäischen Datenschutzrechts. Und danach müssten noch deutsche Gerichte den Ausgangsfall wieder aufgreifen. Die Schufa verkürzt also von sich aus und eigenständig die Speicherdauer, ohne auf den Ausgang des vielleicht noch jahrelangen Verfahrens zu warten. Das Urteil des EuGH wird dann Auswirkungen auf alle Auskunfteien haben.

Diese Entscheidung der Schufa betrifft etwa 250.000 Menschen. Laut Schufa hat dies keine grundlegenden Auswirkungen auf das Schufa-Scoreverfahren. Die Umsetzung der Schufa-Entscheidung soll etwa vier Wochen dauern.

Update vom 13.12.2023: EuGH: Schufa-Score darf nicht Hauptargument für Kreditvergabe sein


Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Schufa-Score-Wert nicht als alleiniges oder hauptsächliches Kriterium zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit dienen darf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersage in Art. 22 nämlich automatisierte Entscheidungen, die im Einzelfall für Menschen rechtliche Wirkungen hätten. Mit anderen Worten: Maschinen sollen nicht über Menschen entscheiden. Kunden der Schufa, also etwa Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsfirmen, dürfen ihre Entscheidung, mit einem Kunden Geschäfte zu machen, also nicht komplett oder maßgeblich von dessen Schufa-Score abhängig machen. Vorgelegt worden war der Fall dem EuGH vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Dieses befasste sich mit dem Fall eines Mannes, der von der Schufa Auskunft über seine Daten und die Löschung eines Eintrags verlangt hatte. Die Schufa hatte ihm zwar seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zu dessen Berechnung gegeben, aber keine Details zur Berechnungsmethode. Nun muss das VG Wiesbaden darüber befinden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine rechtswirksame Ausnahme zur Regelung der DSGVO enthält (Urteil vom 7.12.2023, Az. C-634/21).

Praxistipp zum Schufa-Eintrag


Gegen Fehler bei Schufa-Einträgen oder Einträgen bei anderen Auskunfteien kann man durchaus vorgehen. Falsche Einträge gefährden das Ansehen und die Kreditwürdigkeit und lassen womöglich den Traum vom Eigenheim platzen. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht oder ein Fachanwalt für IT-Recht können Ihnen helfen, Ihr Recht gegenüber der Schufa durchzusetzen.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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