PROKON: Insolvenzverfahren eröffnet – Genussrechtsbedingungen unwirksam

02.05.2014, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (763 mal gelesen)
Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2014 über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet worden. Es wird mit einer Verlustquote von 40 bis 70% gerechnet, so der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin. Er bestätigt die von Anfang an durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretenen Ansicht, dass die Genussrechtsbedingungen unwirksam sind. Anleger können hiervon profitieren.

Jetzt hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet (wir berichteten bereits über die sich anbahnende Insolvenz: https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/PROKON-Unternehmensgruppe-Drohung-mit-Insolvenz.shtml?navid=2). Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin hatte die Eröffnung des Verfahrens bereits vor Ostern angekündigt (vgl. unser Artikel unter: https://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_p/PROKON_Insolvenzeroeffnung_vom_Verwalter_als_wahrscheinlich_bezeichnet_PROKON_Chef_Rodbertus_entthront.shtml?navid=2). Bis zum 15.09.2014 haben die Gläubiger nun Zeit, ihre Forderungen anzumelden.

Nach der Aussage des Insolvenzverwalters Penzlin könnten die Anleger 30 bis 60% der investierten Summe in Rahmen des Insolvenzverfahrens zurück erlangen. Die Genussrechtsinhaber könnten so mit einem „blauen Auge“ davon gekommen. Mit einer Auszahlung können die Anleger aber im Laufe des Jahres 2015 rechnen.

Im Eröffnungsbeschluss gab das Insolvenzgericht nunmehr bekannt, dass die aktuellen Genussrechtsbedin-gungen intransparent und unwirksam sind. Damit entfällt der Nachrang für die Genussrechtsinhaber und die Forderungen können als vorrangige zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Genussrechtsinhaber stellen rund 95% der Gläubigerschaft von PROKON dar, so Penzlin.

Der Termin für die erste Gläubigerversammlung ist auf den 22.07.2014 festgesetzt worden. Ob und wie das Unternehmen ggf. saniert werde, wird sich laut Penzlin wohl im Frühjahr 2015 entscheiden.


Ziel ist es, den Verlust der Genussrechtsinhaber wirtschaftlich gesehen so gering wie möglich zu halten. Wir streben aktuell an, die Rechte der von uns vertretenen Anleger auch im Gläubigerausschuss Nachdruck zu verleihen.

Die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE unterstützt ebenfalls Anleger, die den verblei-benden Schaden gerichtlich geltend machen möchten.


Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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