Juragent Prozesskostenfonds: KANZLEI GÖDDECKE erstreitet vor dem Landgericht Berlin Urteil für Anleger

16.05.2011, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 1 Min. (4153 mal gelesen)
Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.04.2011 (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) wurden die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstandsvorsitzender, Herr Mirko Heinen, zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger des dritten Prozesskostenfonds in Höhe von gut 37.000,00 € verurteilt. Auch die Kosten des Gerichtsverfahrens wurden der Juragent AG und Ihrem ehemaligen Vorstandvorsitzenden auferlegt.

Der von der KANZLEI GÖDDECKE vertretene Anleger hatte die Juragent AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Mirko Heinen, auf Rückabwicklung seiner Beteiligung an der Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG in Anspruch genommen. Das Gericht folgte der Argumentation, wonach diese dem Kläger aus der sogenannten uneigentlichen Prospekthaftung haften, weil der Verkaufsprospekt des streitgegenständlichen Prozesskostenfonds fehlerhaft ist.

Das Landgericht Berlin stellt in seinem Urteil ferner fest, dass die Juragent AG und deren ehemaliger Vorstandsvorsitzender dazu verpflichtet sind, den klagenden Anleger von sämtlichen weiteren Ansprüchen freizustellen, die an ihn im Zusammenhang mit seiner Beteiligung am dritten Prozesskostenfonds gerichtet werden könnten. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass die erhaltenen Ausschüttungen von dem Anleger zurückgefordert werden sollten.

Das von der KANZLEI GÖDDECKE erstrittene Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass die Anleger der Prozesskostenfonds erfolgreich gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften vorgehen können. Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

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