Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld und wie hoch ist es?

28.01.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (450 mal gelesen)
Strand,Berge Wann muss der Chef Urlaubsgeld zahlen und wie viel? © Ma - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Rechtliche Grundlagen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben.

2. Betriebliche Übung: Der Anspruch auf Urlaubsgeld kann auch aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Diese entsteht z.B. dann, wenn der Arbeitgeber vorbehaltlos drei Jahre lang in Folge ein Urlaubsgeld in gleicher Höhe gezahlt hat.

3. Höhe des Urlaubsgelds: Auch die Höhe des Urlaubsgeldes ist im Taifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt. Hier kann ein Festbetrag vereinbart werden oder ein prozentualer Anteil des Arbeitslohns bzw. Gehalts.
Arbeitnehmer in Deutschland haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings zahlen viele Arbeitgeber es als freiwillige Leistung. Dies wird üblicherweise im Arbeitsvertrag vereinbart oder auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Wenn es eine solche Vereinbarung gibt, hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf das Urlaubsgeld.
Ein Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld kann jedoch auch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entstehen – damit ist eine Art Gewohnheitsrecht gemeint.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?


Als Urlaubsentgelt bezeichnet man die normale Vergütung, die der Arbeitnehmer während seines Urlaubs weiter gezahlt bekommt, obwohl er in dieser Zeit nicht arbeitet. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Dieser Begriff ist daher vom Urlaubsgeld zu unterscheiden. Das Urlaubsgeld wird zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt - wie gesagt ohne gesetzlichen Anspruch.

Wann hat man aus einer betriebliche Übung Anspruch auf Urlaubsgeld?


Der Anspruch auf ein Urlaubsgeld kann auch auf einer betrieblichen Übung des Arbeitgebers beruhen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 705/96) hat dies für den Fall bestätigt, dass der Arbeitgeber vorbehaltlos drei Jahre lang in Folge eine Sonderzahlung in gleicher Höhe gezahlt hat. Enthält die jährliche Urlaubsgeldzuwendung den Hinweis, dass es sich hierbei um eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung handelt, soll keine betriebliche Übung entstehen.

Ein Freiwilligkeitsvorbehalt muss jedoch heute sehr genau formuliert sein, um überhaupt wirksam zu sein. So entschied das Bundesarbeitsgericht 2011, dass die Kombination von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt ("freiwillig und jederzeit widerruflich") wegen mangelnder Durchschaubarkeit unwirksam ist: Warum sollte man etwas, das sowieso freiwillig ist, noch widerrufen müssen? Hier muss sich der Arbeitgeber schon für eine einzige Art des Vorbehalts entscheiden (Urteil vom 14.9.2011, Az. 10 AZR 526/10).

Ob eine betriebliche Übung entstanden ist, hängt außerdem nicht nur vom Zeitablauf ab. Es kommt auch auf die genaue Umsetzung an, etwa auf die Höhe und Berechnung der Beträge.

In welchem Monat bekommt man Urlaubsgeld?


Der Zeitpunkt der Auszahlung ist vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung abhängig. Oft wird es als Einmalzahlung im Mai oder im Juni gezahlt. In der Regel sollte es vor Antritt des Jahresurlaubs gezahlt werden, denn es hat den Sinn, diesen mitzufinanzieren.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld?


Auch die Höhe des Urlaubsgeldes wird durch die vertragliche Vereinbarung geregelt. Hier kann ein Festbetrag vereinbart werden oder ein prozentualer Anteil des Arbeitslohns. Von Branche zu Branche wird unterschiedlich viel Urlaubsgeld gezahlt.

Laut Statistischem Bundesamt zahlen deutsche Arbeitgeber im Durchschnitt 1.281 Euro brutto als Urlaubsgeld (Stand 2019). Hier gab es eine Steigerung um 3,6 Prozent gegenüber 2018. Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West: In den alten Bundesländern liegt der Durchschnittsbetrag bei 1.317 Euro, in den neuen bei 927 Euro.

Im Baugewerbe wurden 2019 im Durchschnitt 1.161 Euro gezahlt, im Handel 1.178, im Gastgewerbe 422 Euro. Im Gesundheits- und Sozialwesen waren es 433 Euro, in der Energieversorgungsbranche 2.183 Euro, in Erziehung und Unterricht 476 Euro.

Darf das Urlaubsgeld an Bedingungen geknüpft werden?


Das Urlaubsgeld kann per Vertrag an Voraussetzungen oder Fristen gebunden werden. Es kann zum Beispiel davon abhängig gemacht werden, dass der Betreffende schon eine bestimmte Zeit im Betrieb beschäftigt ist. Vereinbart werden kann auch, dass die Zahlung des Urlaubsgeldes ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.7.2014, Az. 9 AZR 981/12). Während der Elternzeit oder während einer länger dauernden Erkrankung kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld kürzen. Nach § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Unterliegt das Urlaubsgeld der normalen Lohnsteuer?


Steuerlich nennt man das Urlaubsgeld einen „sonstigen Bezug“. Es wird daher anders behandelt als das normale Einkommen. Zuerst wird die Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn ohne Urlaubsgeld und für den Jahresarbeitslohn mit Urlaubsgeld berechnet. Die Differenz aus beiden Beträgen ist dann die Lohnsteuer für das Urlaubsgeld. Lohnsteuerlich wird das Urlaubsgeld gleichmäßig mit 1/12 in jedem Monat auf das Kalenderjahr verteilt.

Was passiert nach einer Kündigung mit dem Urlaubsgeld?


Durch das Ende des Arbeitsverhältnisses verringert sich auch der Urlaubsanspruch für das jeweilige Jahr. Das Urlaubsgeld darf nach einer Kündigung von Arbeitnehmerseite grundsätzlich nur anteilig in dem Maße zurückverlangt werden, das dieser Verringerung entspricht. Heißt: Hat ein Mitarbeiter sechs Monate in diesem Jahr gearbeitet, muss er das halbe Urlaubsgeld zurückzahlen (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az. 9 AZR 610/99).

Steuervergünstigung durch Umwandlung des Urlaubsgeldes?


Es ist möglich, das vom Arbeitgeber freiwillig gezahlte Urlaubsgeld in eine steuerbegünstigte Leistung wie etwa einen Fahrtkostenzuschuss umzuwandeln. Im Ergebnis hat der Arbeitnehmer dadurch mehr auf dem Konto. Dieses Verfahren wurde vom Bundesfinanzhof (allerdings hinsichtlich Weihnachtsgeld) für zulässig erklärt (Urteil vom 1.10.2009, Az. VI R 41/07).

Kann das Urlaubsgeld vom Chef gestrichen werden?


Ist das Urlaubsgeld vertraglich vereinbart, kann der Arbeitgeber es auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht einfach streichen. Dies klappt nur im Rahmen einer neuen vertraglichen Vereinbarung.
Möglichkeiten zur Streichung bieten allerdings ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein Widerrufsvorbehalt. Wichtig zu wissen: Nicht jeder derartige Vorbehalt ist rechtswirksam formuliert.
Eine Änderungskündigung zu dem Zweck, das Urlaubsgeld zu streichen, ist ebenfalls rechtlich problematisch.

Was passiert bei einer Insolvenz mit dem Urlaubsgeld?


Im Fall einer Insolvenz ist das Urlaubsgeld gesichert. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. IX ZB 239/10) unterliegt das Urlaubsgeld dem Pfändungsschutz, es fällt also nicht in die Insolvenzmasse.

Praxistipp zum Anspruch auf Urlaubsgeld


Rund um das Urlaubsgeld gibt es nicht wenige Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere dann, wenn Betriebe in schwieriges Fahrwasser kommen, versuchen sie oft, diesen Kostenfaktor über Bord zu werfen. Dies ist jedoch meist nicht so einfach möglich. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie zu diesem Thema kompetent beraten.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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