Worauf Sie bei einem Aufhebungsvertrag achten sollten

14.06.2023, Autor: Herr Martin Kupka / Lesedauer ca. 3 Min. (46 mal gelesen)
Auch wenn Sie das Unternehmen verlassen möchten, sollten Sie das Angebot des Arbeitgebers, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, nicht sofort annehmen oder unterschreiben. In vielen Fällen erweist sich ein solcher Vertrag mit seinen Bedingungen als problematisch.

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, oft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Wenn Ihnen ein solcher Vertrag angeboten wird, sollten Sie keinesfalls vorschnell unterschreiben, da dies zu schwerwiegenden Nachteilen führen kann. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Sie unbedingt achten sollten.

Der Aufhebungsvertrag als potenzielle Falle – Überdenken Sie die Unterschrift

Auch wenn Sie das Unternehmen verlassen möchten, sollten Sie das Angebot des Arbeitgebers, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, nicht sofort annehmen oder unterschreiben. In vielen Fällen erweist sich ein solcher Vertrag mit seinen Bedingungen als problematisch. Es ist wichtig zu beachten, dass ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag nur schwer rückgängig gemacht werden kann. Um negative Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor der Unterschrift alle Vertragspunkte von einem spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig prüfen lassen. Insbesondere sollten Sie folgende Punkte im Auge behalten:
- Abfindungsanspruch
- Steuerliche Auswirkungen
- Mögliche Sperrzeit und andere Nachteile in Bezug auf das Arbeitslosengeld
- Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses

Abfindungsanspruch: Eine Frage der Verhandlung

Es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch für Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig, in dieser Hinsicht gute Verhandlungen zu führen. Sie haben eine bessere Verhandlungsposition, wenn das Angebot für den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausgeht. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher niemals selbst um einen solchen Vertrag bitten. Ein Aufhebungsvertrag erspart dem Arbeitgeber eine wirksame Kündigung, bei der er Kündigungsfristen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit beachten müsste. Unser Abfindungsrechner kann Ihnen einen ersten Anhaltspunkt dafür geben, was eine faire Abfindung wäre. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die bestmögliche Abfindung auszuhandeln, da dies von spezifischen arbeitsrechtlichen Fragen abhängt, die mit einer alternativen Kündigung verbunden sind.

Steuerliche Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag

Lassen Sie sich im konkreten Fall genau berechnen, ob eine Abfindung, so verlockend sie auch erscheinen mag, sich auszahlt. Obwohl in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge auf Abfindungszahlungen fällig werden, erhöhen sich die steuerlichen Einkünfte im Jahr der Abfindungszahlung. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass von der Abfindung netto nur wenig übrigbleibt, da Sie dadurch in einen höheren Einkommensteuersatz fallen können. Immerhin können Sie in den meisten Fällen Ihre Steuerlast mit der sogenannten Fünftel-Regelung reduzieren. Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht haben wir auch diesen Punkt stets im Blick.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld als Problem

Durch den Aufhebungsvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist kann es häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Dies kann vermieden werden, indem zum Beispiel vereinbart wird, dass der Aufhebungsvertrag erst nach Ablauf der hypothetischen Kündigungsfrist wirksam wird oder wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich macht. Außerdem sollte im Aufhebungsvertrag ausdrücklich festgehalten werden, dass es ohne den Aufhebungsvertrag zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen wäre.

Ein weiterer Nachteil kann sich aus der Auszahlung einer Abfindung ergeben. Die Agentur für Arbeit rechnet bis zu 60 Prozent der Abfindungszahlung auf das berechnete Arbeitslosengeld an. Die Höhe der Anrechnung richtet sich nach Ihrem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Je kürzer Sie im Unternehmen tätig waren und je jünger Sie sind, desto mehr wird von der Abfindung angerechnet. Mit der richtigen Gestaltung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann auch dies vermieden werden.

Weitere Ansprüche schriftlich vereinbaren

Häufig wird in Aufhebungsverträgen eine sogenannte Abgeltungsklausel eingefügt. Das bedeutet, dass Sie ausdrücklich auf alle Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber verzichten, die nicht im Aufhebungsvertrag aufgeführt sind. Vergessen Sie daher nicht, etwaige Überstunden, verbleibende Urlaubstage und Gratifikationen auszahlen zu lassen. Außerdem sollten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen und festhalten, wie es formuliert sein soll. Es ist wichtig, sich in dieser Hinsicht gut beraten zu lassen, da Formulierungen, die auf den ersten Blick lobend erscheinen, aus Sicht eines Personalverantwortlichen etwas Negatives bedeuten können.

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und verhandeln den bestmöglichen Aufhebungsvertrag für Sie.
 


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Martin Kupka

Kupka & Stillfried Rechtsanwälte PartGmbB

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