Worauf Sie beim Aufhebungsvertrag achten sollten

19.06.2023, Autor: Herr Martin Kupka / Lesedauer ca. 2 Min. (98 mal gelesen)
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, oft ohne Kündigungsfrist. Es ist jedoch wichtig, nicht blind zu unterschreiben, da dies schwerwiegende Nachteile mit sich bringen kann. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir die folgenden Punkte für Sie zusammengefasst, auf die Sie unbedingt achten sollten.

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, oft ohne Kündigungsfrist. Es ist jedoch wichtig, nicht blind zu unterschreiben, da dies schwerwiegende Nachteile mit sich bringen kann. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir die folgenden Punkte für Sie zusammengefasst, auf die Sie unbedingt achten sollten.
Der Aufhebungsvertrag als Falle: Überdenken Sie Ihre Unterschrift und lassen Sie den Vertrag vorab von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Achten Sie besonders auf:
Abfindungsanspruch
Steuerliche Auswirkungen
Drohende Sperrzeit und andere Nachteile bezüglich des Arbeitslosengeldes
Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses
Abfindungsanspruch: Es gibt keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung. Verhandeln Sie gut, insbesondere wenn das Angebot vom Arbeitgeber kommt. Unser Abfindungsrechner kann Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Steuerliche Nachteile: Lassen Sie im konkreten Fall berechnen, ob sich eine Abfindung lohnt, da sie zu höheren steuerlichen Einkünften führen kann. Denn dadurch können Sie unter Umständen in einen höheren Einkommenssteuersatz fallen. Die sogenannte Fünftel-Regelung kann Ihre Steuerlast jedoch meistens senken.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Eine Sperrzeit können Sie vermeiden, indem Sie zum Beispiel vereinbaren, dass der Aufhebungsvertrag erst zum Ende der hypothetischen Kündigungsfrist wirksam wird, oder wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, aufgrund derer eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeraten ist. Halten Sie im Vertrag fest, dass es ohne den Aufhebungsvertrag zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen wäre.
Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld: Beachten Sie, dass die Agentur für Arbeit bis zu 60 Prozent der Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld anrechnet, abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit. Mit der richtigen Gestaltung durch einen Arbeitsrechtsexperten lässt sich dies jedoch verhindern.
Weitere Ansprüche schriftlich regeln: Achten Sie darauf, dass im Aufhebungsvertrag alle Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber aufgeführt sind. Vergessen Sie nicht, Überstunden, Urlaubstage und Gratifikationen auszahlen zu lassen. Stellen Sie sicher, dass Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten und lassen Sie sich bei der Formulierung beraten.
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um den bestmöglichen Aufhebungsvertrag für Sie auszuhandeln.


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Martin Kupka

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