Ihren Fachanwalt für Steuerrecht hier finden

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ gehört zu den ältesten der in Deutschland verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen. Anfang 2013 waren 4.795 Fachanwälte für Steuerecht bei den Kammern registriert. Es handelt sich damit um eine der zahlenmäßig stärksten Fachanwaltsrichtungen.

Übersicht unserer Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwalt Jens Uwe Klußmann, LL.M. Taxation
Fachanwalt für Steuerrecht
Kutenhauser Straße 97
32425 Minden
Rechtsanwalt Hans-Georg Küffner
Fachanwalt für Steuerrecht
Vor Vierhausen 50b
27721 Ritterhude
Rechtsanwalt Ass. jur. Thilo Busch, M.A.
Fachanwalt für Steuerrecht
Kölner Straße 30 A
41363 Jüchen
Rechtsanwalt Peter Adelsberger
Fachanwalt für Steuerrecht
Württemberger Straße 54
76646 Bruchsal
Rechtsanwalt Ralph Martz
Fachanwalt für Steuerrecht
Prozessionsweg 2a
69226 Nußloch
Rechtsanwältin Katja Sändig
Fachanwältin für Steuerrecht
Am Pfeifferwald 22
66386 St. Ingbert
Rechtsanwalt Dr. iur. Florian Kress
Fachanwalt für Steuerrecht
Adamstraße 4
80636 München
Rechtsanwalt Bastian Ruge, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht
Essener Bogen 23
22419 Hamburg
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Fachanwalt für Steuerrecht
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Rechtsanwalt Dirk Mahler
Fachanwalt für Steuerrecht
Jägerstraße 59
10117 Berlin

Das Steuerrecht

Was umfasst das Rechtsgebiet Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Einige der wichtigsten sind
  • die Abgabenordnung (AO),
  • das Einkommenssteuergesetz (EStG),
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG),
  • das Gewerbesteuergesetz (GewStG),
  • das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Die Steuersätze vieler Steuern sowie deren Erhebung sind Sache der Bundesländer (z.B. Grunderwerbssteuer) oder auch der Gemeinden (z.B. Hebesätze der Gewerbesteuer). Ein Fachanwalt im Steuerrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • dem allgemeinen Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • dem besonderen Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, und im
  • Steuerstrafrecht sowie den Grundzügen des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts und des Zollrechts.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse in den oben genannten Bereichen des Steuerrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen unter Beweis gestellt werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 50 Rechtsfälle aus den oben genannten Bereichen des Steuerrechts eigenständig bearbeitet hat. Von den drei Steuerarten
  • Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
  • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
müssen jeweils mindestens fünf Fälle bearbeitet worden sein. Bei mindestens zehn Fällen muss es sich um rechtssförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) gehandelt haben. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Unterlagen nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?