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Bei einem Fahrverbot ist der Führerschein vorübergehend eingezogen, beim Führerscheinentzug muss dieser abgegeben und komplett neu gemacht werden. Trotzdem kann das Fahrverbot mehr als nur das "kleinere Übel" sein.

Anwälte für Fahrverbot in Berlin Lichtenberg

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
Carlsgarten 10B
10318 Berlin (Zweigniederlassung)