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Anwälte für Hartz IV 4 Vier in Bonndorf im Schwarzwald

Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Im Breitenfeld 15
79848 Bonndorf im Schwarzwald

Hartz IV führt zu vielen Rechtsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von einem guten Rechtsanwalt in Bonndorf im Schwarzwald beraten.

Wer Hartz IV – auch Arbeitslosengeld II oder ALG II genannt – beantragt, muss sich auf viel Bürokratie einstellen. Viel Streit gibt es um unangemessene Sanktionen, die Anrechnung von eigenen Ersparnissen oder die angemessene Höhe der Miete. Über den Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach einen Termin mit einem versierten Rechtsanwalt für Sozialrecht in Bonndorf im Schwarzwald vereinbaren.

Welche Strafen oder Sanktionen sind bei Verstößen gegen Hartz IV-Regeln vorgesehen?

Ein Verstoß gegen Melde-, Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten kann eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben. Das Sozialgesetzbuch sieht beim ersten Problem eine Kürzung um 30 %, beim zweiten Verstoß eine Kürzung um 60 % des Regelbedarfes vor. Wer dann erneut gegen eine Regel verstößt, muss mit dem völligen Entzug der Leistung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hält in einem Urteil von 2019 aber alle Kürzungen um mehr als 30 % für unzulässig. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bonndorf im Schwarzwald kann Sie zu den richtigen Schritten beraten. Nicht jede Kürzung ist gerechtfertigt.

Welche Voraussetzungen werden an die Leistung von Hartz IV gestellt?

Beantragen kann man es als Erwerbsfähiger vom vollendeten 15. Lebensjahr an bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist auch die Hilfebedürftigkeit: Sie besteht, wenn sich der Betreffende aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht selbst versorgen kann. Mancher arbeitet heute zwar, verdient aber zu wenig, um davon zu leben. Hier kann ein Anspruch als „Aufstocker“ bestehen. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland wird ebenfalls verlangt – man muss also hierzulande wohnen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bonndorf im Schwarzwald kann Sie zur Antragstellung beraten.

Mit welchen staatlichen Leistungen kann ich bei Hartz IV rechnen?

Zunächst einmal bekommen Leistungsempfänger den Regelsatz bzw. Regelbedarf, der die Bedürfnisse des Alltags abdecken soll – von Essen bis zu Kleidung. Beim Thema Wohnen hilft die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung – soweit angemessen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Wer sich in einer besonderen Situation befindet – etwa als Alleinerziehender – kann einen Mehrbedarf beantragen. Kommen Sie um eine größere, einmalige Ausgabe nicht herum – etwa eine neue Waschmaschine – ist ein Darlehen möglich. Ein Anwalt in Bonndorf im Schwarzwald kann Sie zu Ihren Ansprüchen beim ALG II beraten.

Wie berücksichtigen die Behörden bei Hartz IV das eigene Vermögen und Einkommen der Antragsteller?

ALG II erhält nur, wer NICHT genug Einkommen und Vermögen hat, um davon zu leben. Daher wird beides umfassend angerechnet. Beim Einkommen kommt es auf die Herkunft nicht an: Mieteinnahmen, Zinsen, Sozialleistungen, Rückerstattungen oder Mutterschaftsgeld gehören dazu. Es gibt jedoch Freibeträge: So hat jeder 100 Euro Grundfreibetrag. Bei höheren Einkünften ist ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens anrechnungsfrei. Es zählen nicht nur Ihre Einkünfte, sondern die der Bedarfsgemeinschaft, also der Leute, mit denen Sie zusammen wohnen und wirtschaften. Ein kompetenter Anwalt aus Bonndorf im Schwarzwald kann Sie dazu beraten, wie Ihre Einkünfte angerechnet werden.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit Hartz IV zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Hartz IV 4 Vier in Bonndorf im Schwarzwald gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erstattungsanspruch.