Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Bordesholm finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Bordesholm

Rechtsanwalt Dr. Ralph Junge
Mühlenstraße 2
24582 Bordesholm

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Bordesholm kann sie beantworten.

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Eine zeitnahe Rechtsberatung kann dabei helfen, den Streit nicht in ein jahrelanges Gerichtsverfahren ausufern zu lassen. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Sind sich alle einig, können die Erben den Nachlass selbst unter sich aufteilen. Um alles abzusichern, schließen sie einen Vertrag miteinander ab. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist dieser Schritt allein dessen Aufgabe. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Bordesholm kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Oft entsteht Streit darüber, was mit einer Immobilie – wie dem geerbten Elternhaus – passieren soll. Vielleicht verdächtigen Miterben andere Miterben, sich vor Sichtung des Nachlasses bereits daran bereichert zu haben. Ein kompetenter Anwalt in Bordesholm berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Die einzelnen Miterben können also nicht über einzelne Nachlassgegenstände oder Bruchteile der Erbschaft verfügen. Ein Verkauf des jeweiligen Erbanteils durch einen Miterben ist möglich, dann wird der Käufer Teil der Gemeinschaft. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Entsteht ein Schaden, weil sich ein Miterbe weigert, muss dieser den anderen Schadensersatz leisten. Besonders bei vermieteten Immobilien oder bei Betrieben ist viel Engagement der Miterben gefragt. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Bordesholm kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Bordesholm zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Klicken Sie auf "Kontaktdaten" – dort finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Arbeit. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl? Dafür können Sie unser Kontaktformular verwenden. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist immer kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich auf Ihre Nachricht hin so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Bordesholm gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.