Ihren Anwalt für Erbfolge in Frechen finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Frechen

Rechtsanwalt Rainer Maeder
Hauptstraße 184
50226 Frechen

Brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Frechen wegen eines Streits um die gesetzliche Erbfolge?

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Die Erbfolge bestimmt darüber, wer etwas vom Nachlass erhält – und zu welchem Anteil. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Was gilt für die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern?

Ehegatten des Erblassers sind neben den Verwandten gesetzliche Erben. Gibt es Kinder, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses. Hat das Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelebt (also ohne Ehevertrag) , kommt noch ein weiteres Viertel dazu. Gibt es keine Kinder, erbt der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte, auch neben Verwandten zweiter Ordnung wie Geschwistern. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. In Frechen gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Welche Folgen hat die gesetzliche Erbfolge bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung des dortigen Rechts. Dieses sieht oft ganz andere Erbschaftsregelungen vor. Oft gibt es sogar in der EU kein Ehegattenerbrecht oder das Pflichtteilsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Innerhalb der EU wird auf einen Erbfall das Recht des Staates angewendet, in dem der Erblasser sich zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Frechen ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Was ist die gesetzliche Erbfolge und wie unterscheidet sie sich von der gewillkürten Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn dies der Erblasser nicht selbst regelt. Bestimmt der Erblasser nach eigenem Willen darüber, spricht man von „gewillkürter“ Erbfolge. Dazu kann man ein Testament erstellen oder auch einen Erbvertrag aufsetzen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Frechen darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Wie erben Verwandte bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge?

Als erste erben Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder und Enkel. Dann folgen Angehörige der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen. Dann sind die Erben dritter Ordnung an der Reihe: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Eine vorangehende Ordnung schießt immer eine nachfolgende von der Erbfolge aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Frechen kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Hilfe zu finden, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben.

In Frechen sind verschiedene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht tätig – bei uns finden Sie eine Liste mit kompetenten Juristen. Sie können sich die Profile der Anwälte ansehen, um weitere Informationen zu erhalten. Diese finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, ohne große Umstände Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Frechen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.