Ihren Anwalt für Erbfolge in Magdeburg finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Magdeburg

Rechtsanwalt Uwe Lange
Blumenbergerstraße 6
39122 Magdeburg

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Magdeburg kann Sie im Ernstfall beraten.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte mindestens die Hälfte – auch, wenn es noch Geschwister oder andere Erben zweiter Ordnung gibt. Aber auch dann kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Magdeburg hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. In der EU gilt: Es wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet. Dieses geht einem Testament ohne Rechtswahl vor. Hilfreich ist ein Testamt, in dem die Geltung des deutschen Rechts hervorgehoben wird. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Magdeburg.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Mittel dafür sind das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis – man spricht dabei von letztwilligen Verfügungen. Ist das Testament wegen Formfehlern unwirksam, kommt wieder die gesetzliche Regelung zur Anwendung – mit abweichenden Ergebnissen. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Magdeburg kompetent beraten.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Wenn es Erben einer vorrangigen Ordnung gibt, sind Erben der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Wenn also Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben zum Beispiel seine Geschwister nichts. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Magdeburg stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Magdeburg zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular hilft Ihnen dabei, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu senden. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Magdeburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.