Ihren Anwalt für Opferhilfe in Hamburg finden Sie hier
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Opferhilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.Anwälte für Opferhilfe in Hamburg

Eppendorfer Landstraße 54
20249 Hamburg

Kirchdorfer Straße 84
21109 Hamburg

Palmaille 52
22767 Hamburg

Bramfelder Chaussee 226
22177 Hamburg

Wedeler Landstraße 48
22559 Hamburg

Ahrensburger Straße 105
22045 Hamburg

Ballindamm 39
20095 Hamburg

Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg

Schloßstraße 2
22041 Hamburg

Museumstraße 31
22765 Hamburg
Erste-Hilfe-Infos zur Suche nach einem Anwalt für Opferhilfe in Hamburg
Mit Ihren Belangen im Opferhilfe sind Sie bei unseren Anwälten aus Hamburg und Umgebung in guten Händen.So einfach finden Sie den passenden Anwalt für Opferhilfe in Hamburg:
2. Nummer wählen und direkt mit der Kanzlei in Hamburg einen Beratungstermin vereinbaren
Noch besser: Lassen Sie sich zurückrufen
Was passiert beim anwaltlichen Erstgespräch in Hamburg?
Wie sollten sie Sich auf den Termin beim Anwalt vorbereiten?
Machen Sie sich vorab schriftliche Notizen und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch in Hamburg mit.
Nachdem Sie über das Kontaktformular einen Rückruf in einer Kanzlei angefordert haben, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das Erstgespräch ausreichend vorbereiten können.
Die Kosten eines Anwalts für Opferhilfe in Hamburg sind oft geringer als gedacht!
Wieviel ein Rechtsanwalt in Hamburg für eine Erstberatung verlangen darf, ist in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen demnach maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Selbstständige oder Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht.
Wichtig daher: Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrem Anwalt aus Hamburg schon zu Beginn der ersten Beratung.
Außerdem gut zu wissen: Gemäß § 34 Absatz 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts angerechnet. Sollte es also beispielsweise aufgrund des Beratungsgesprächs zu einem Prozess kommen, so kann der Anwalt diese Beratungsgebühr nicht mehr abrechnen.
Was tun wenn ich mir keinen Anwalt für Opferhilfe leisten kann?
Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, hat jeder, der nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten für ein Verfahren aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH; früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet). Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.
Damit die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, muss im Vorfeld ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes gestellt werden. Verwenden Sie für die Auskunft Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, die jeweiligen amtlichen Formulare, die Sie auch im Internet finden.
Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können Sie auch der jeweiligen Kanzlei in Hamburg bei der Terminvereinbarung bzw. im ersten Gespräch stellen.
Mediation in Hamburg – Vertragen statt gleich zu Klagen!
Sie haben Fragen zu den auf unserer Website gelisteten Anwälten? Dann kontaktieren Sie uns unter 0221/9373803.
Sie sind Rechtsanwalt in Hamburg?
Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Opferhilfe in Hamburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Opferanwalt, Opferentschädigung, Opfervertretung.
FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?