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Anwälte für Hartz IV 4 Vier in Jena

Rechtsanwalt Thomas Stamm
Johannisstraße 12
07743 Jena
Rechtsanwalt Uwe Baas
Thomas-Mann-Straße 13
07743 Jena

Hartz IV führt zu vielen Rechtsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von einem guten Rechtsanwalt in Jena beraten.

Hartz IV – offiziell auch Arbeitslosengeld II oder ALG II genannt – sorgt immer wieder für Konflikte mit der Behörde. Ein Anwalt aus Jena kann helfen. Viel Streit gibt es um unangemessene Sanktionen, die Anrechnung von eigenen Ersparnissen oder die angemessene Höhe der Miete. Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen im Sozialrecht erfahrenen Anwalt in Jena zu finden.

Mit welchen staatlichen Leistungen kann ich bei Hartz IV rechnen?

Zunächst einmal bekommen Leistungsempfänger den Regelsatz bzw. Regelbedarf, der die Bedürfnisse des Alltags abdecken soll – von Essen bis zu Kleidung. Beim Thema Wohnen hilft die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung – soweit angemessen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Einen Mehrbedarf können Sie geltend machen, wenn Sie in einer besonderen Situation sind, etwa bei einer Schwangerschaft. Kommen Sie um eine größere, einmalige Ausgabe nicht herum – etwa eine neue Waschmaschine – ist ein Darlehen möglich. Weigert sich das Jobcenter, Ihre Anträge anzuerkennen, kann eine Beratung bei einem Anwalt in Jena helfen.

Wie berücksichtigen die Behörden bei Hartz IV das eigene Vermögen und Einkommen der Antragsteller?

ALG II erhält nur, wer NICHT genug Einkommen und Vermögen hat, um davon zu leben. Daher wird beides umfassend angerechnet. Beim Einkommen kommt es auf die Herkunft nicht an: Mieteinnahmen, Zinsen, Sozialleistungen, Rückerstattungen oder Mutterschaftsgeld gehören dazu. Ihnen stehen jedoch Freibeträge zu. Da gibt es den Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat und weitere je nach Höhe des Einkommens. Es zählen nicht nur Ihre Einkünfte, sondern die der Bedarfsgemeinschaft, also der Leute, mit denen Sie zusammen wohnen und wirtschaften. Ein versierter Rechtsanwalt aus Jena unterstützt Sie, wenn es zum Streit mit der Behörde um die Anrechnung von Einkommen kommt.

Welche Strafen oder Sanktionen sind bei Verstößen gegen Hartz IV-Regeln vorgesehen?

Ein Verstoß gegen Melde-, Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten kann eine Kürzung der Leistungen zur Folge haben. Das Sozialgesetzbuch sieht beim ersten Problem eine Kürzung um 30 %, beim zweiten Verstoß eine Kürzung um 60 % des Regelbedarfes vor. Auch eine Kürzung von 100 % der Leistung ist möglich, wenn sich der Leistungsempfänger weiterhin nicht an die Regeln hält. Das Bundesverfassungsgericht hält in einem Urteil von 2019 aber alle Kürzungen um mehr als 30 % für unzulässig. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Jena kann Ihnen helfen, gegen eine Sanktion vorzugehen.

Welche Voraussetzungen werden an die Leistung von Hartz IV gestellt?

Beantragen kann man es als Erwerbsfähiger vom vollendeten 15. Lebensjahr an bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist auch die Hilfebedürftigkeit: Sie besteht, wenn sich der Betreffende aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht selbst versorgen kann. Auch, wer trotz Arbeit zu wenig verdient, um davon zu leben, kann als sogenannter Aufstocker diese Leistung beziehen. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland wird ebenfalls verlangt – man muss also hierzulande wohnen. Eine Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt in Jena kann bei Problemen mit dem Hartz IV-Antrag helfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit Hartz IV zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Hartz IV 4 Vier in Jena gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erstattungsanspruch.