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Anwälte für Testament in Plön

Erfahrene Rechtsanwälte für Testamentsfragen in Plön finden Sie auf dieser Seite.

Nicht wenige Testamente weisen Fehler auf, die später erhebliche Auswirkungen haben können. Jahrelange Gerichtsprozesse um Erbstreitigkeiten können die Folge sein. Schnell und unkompliziert finden Sie über unsere Internetseite einen kompetenten Anwalt für Erbrecht, der Sie berät.

Wie funktioniert ein gemeinsames Testament, etwa bei Ehegatten?

Nur Ehegatten können eine gemeinsame letztwillige Verfügung vornehmen. Sogenannte wechselbezügliche Verfügungen – auf Gegenseitigkeit – können nicht durch spätere individuelle Dokumente wieder geändert werden. Ehegatten können ihre Verfügungen widerrufen, solange der Partner noch am Leben ist. Eine Besonderheit ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Der länger Lebende vererbt dann das Gesamtvermögen an die Kinder. Ein erfahrener Anwalt in Plön kann Ihnen dabei helfen, eine letztwillige Verfügung zu erstellen oder auszulegen.

Was führt zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Testaments?

Sind Formvorschriften nicht eingehalten – etwa die handschriftliche Anfertigung – ist das Dokument nicht wirksam. Auch mangelnde Testierfähigkeit des Erblassers, etwa wegen einer geistigen Erkrankung oder Bewusstseinsschwäche, führt zur Unwirksamkeit. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können Regelungen enthalten, die man nicht durch neue Verfügungen abändern kann. Ein letzter Wille ist nur wirksam, wenn er höchstpersönlich vom Erblasser niedergelegt wird und ohne den Einfluss anderer Personen. Im Zweifel kann Sie ein kompetenter Anwalt aus Plön zu Ihrem letzten Willen beraten.

Wo kann man ein Testament aufbewahren und wie widerruft man es?

Ihr eigenhändig verfasster letzter Wille kann zu Hause aufbewahrt werden. Dann sollten Sie vertrauenswürdige Personen informieren, wo er zu finden ist. Sie können es dann jederzeit durch eine Neufassung ersetzen. Allerdings sollten Sie die alte Version dann vernichten. Datieren Sie Ihren letzten Willen in jedem Fall. Die Verwahrung eines öffentlichen oder notariellen Testaments erfolgt beim Nachlassgericht. Widerrufen können Sie es, indem Sie es aus der Verwahrung zurückholen. Sie können dem Nachlassgericht auch Ihr selbst verfasstes Dokument zur Aufbewahrung anvertrauen. Ein zentrales Register gibt Auskunft über alle dort verwahrten Dokumente. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Plön kann Sie zum Widerruf Ihres letzten Willens beraten.

Welche unterschiedlichen Formen von Testamenten stehen zur Auswahl?

Vollständig handschriftlich ist das eigenhändige Testament zu verfassen – mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein öffentliches oder notarielles Testament wird handschriftlich erstellt und einem Notar übergeben oder vom Notar aufgenommen. Es bleibt dann beim Amtsgericht. Ein Nottestament wird vor dem Bürgermeister oder vor drei Zeugen niedergelegt, wenn das Ableben kurz bevor steht und kein Notar mehr verfügbar ist. Außerdem gibt es noch den Erbvertrag. Dieser stellt eine Vereinbarung dar und kann vom Erblasser nicht einfach widerrufen werden. Bei der Erstellung solcher Dokumente hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihre Fragen zum Testament zu finden.

Verschiedene gute Anwälte für Erbrecht in Plön finden Sie auf unserer Internetseite aufgelistet. Auf den jeweiligen Profilen stellen sich Ihnen die Rechtsanwälte mit weiteren Informationen vor. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie ganz einfach und schnell unser Kontaktformular verwenden. Das Versenden einer Nachricht über das Kontaktformular verursacht für Sie keine Kosten und ist unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Testament in Plön gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Berliner Testament, Testament Anfechtung, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Übergabe zu Lebzeiten.