Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Saarlouis finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Saarlouis

Rechtsanwalt Christoph Gotzen
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis

In Ihrer Erbengemeinschaft gibt es Streit und jetzt suchen Sie einen guten Anwalt in Saarlouis?

Wenn mehrere Personen erben, ist Streit oft vorprogrammiert. Häufig endet dieser vor Gericht. Fachkundige Beratung hilft, teure Folgen zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Wie wird der Nachlass bei einer Erbengemeinschaft verwaltet?

Der Nachlass wird von allen Miterben gemeinsam verwaltet, bis die Gemeinschaft sich auflöst. Jeder Miterbe muss dabei mitwirken – außer, es gibt einen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, der diese Aufgabe übernimmt. Beteiligt sich ein Erbe nicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, ist dieser Erbe dafür haftbar. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Kommt es zum Streit um die Verwaltung des Erbes in Ihrer Erbengemeinschaft? Ein Fachanwalt für Erbrecht in Saarlouis weiß Rat.

Was versteht man unter einer Erbauseinandersetzung und wann endet eine Erbengemeinschaft?

Als Auseinandersetzung bezeichnet man die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Dieser geht die Wertermittlung voran. Ist der Nachlass aufgeteilt, endet die Erbengemeinschaft. Wenn kein Streit über die Erbanteile besteht, können die Erben die Verteilung selbst organisieren und dies in einem Vertrag festhalten. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt aus Saarlouis hilft Ihnen, falls es bei der Aufteilung dann doch Streit geben sollte.

Warum entstehen in der Erbengemeinschaft Streitigkeiten?

Die Beteiligten nehmen nicht freiwillig daran teil. Vielleicht verstehen sich Einzelne schon seit Jahren nicht mehr miteinander. Die Erbanteile sind meist unterschiedlich hoch. Dies kann schnell als ungerecht empfunden werden. Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird oft um deren Zukunft gestritten: Vermietung, Verkauf oder Bewohnen – und durch wen? Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein in Saarlouis ansässiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Eine solche Gemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam den Nachlass eines Angehörigen erben. Bei dieser sogenannten Gesamthandsgemeinschaft haben alle nur gemeinsam Rechte am Nachlass. Der einzelne Miterbe kann also nicht die Herausgabe des Familienschmucks oder eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Saarlouis kann Ihnen erläutern, worauf es bei der Erbengemeinschaft ankommt.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich Erbengemeinschaft – hier kommen Sie zum Ziel!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Seite mehrere in Saarlouis tätige Anwälte für Erbrecht aufgelistet. Sie können sich über die Qualifikationen und die Arbeitsweise der einzelnen Anwälte gern auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie schnell und einfach unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Dann können Sie Ihren Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Saarlouis gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.