Rechtsanwalt
Dr. Ottmar Schneider

Poststraße 2
88299 Leutkirch im Allgäu
Rechtsanwalt Dr. Ottmar Schneider ist u.a. in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kündigungsschutzrecht, Handelsvertreterrecht, Recht der Testamentsvollstreckung
und Inhaber folgender Fachanwaltschaft:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei: Dr. Schneider, Geiger & Coll. Leutkirch im Allgäu

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