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Übersicht unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht


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Das Arbeitsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rahmenbedingungen für ein Arbeitsverhältnis sind einerseits durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt, also durch- den individuellen Arbeitsvertrag,
- Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
- Tarifverträgen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- das Kündigungsschutzrecht,
- das Bundesurlaubsgesetz,
- das Arbeitszeitgesetz,
- das Mutterschutzgesetz,
- das Betriebsverfassungsrecht,
- das Tarifvertragsrecht,
- das Arbeitsschutzrecht,
- das Jugendarbeitsschutzrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht. Dies schließt das Individualarbeitsrecht ein – also das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im engeren Sinne, aber auch den Bereich des Kollektivarbeitsrechtes (also z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung). Nicht zu vernachlässigen ist auch das Verfahrensrecht im arbeitsgerichtlichen Prozess. Besonders wichtige Schwerpunkte sind der Kündigungsschutz und Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Bewerber mindestens 100 Rechtsfälle im Arbeitsrecht innerhalb eines festen Zeitraumes bearbeitet hat. Zumindest 50 Prozent sollten dabei gerichtliche Verfahren gewesen sein – also keine reinen außergerichtlich verhandelten Konfliktlösungen. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.zuletzt aktualisiert am 20.03.2017