Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Was tun?
03.05.2025, Autor: Herr Christian Kramarz / Lesedauer ca. 2 Min. (1 mal gelesen)
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung trifft viele Unternehmer:innen oft unerwartet. Sie kommt meist per Post – mit kurzer Frist, der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und oft einer hohen Rechnung für Anwaltskosten. Doch was steckt eigentlich dahinter und wie sollte man reagieren? Dieser Rechtstipp gibt Ihnen einen Überblick und Handlungsempfehlungen.
Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Grundlage solcher Abmahnungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es schützt Verbraucher:innen sowie Mitbewerber:innen vor irreführender Werbung, falschen Angaben oder gesetzeswidrigem Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Besonders häufig werden Fehler auf Webseiten oder in Online-Shops abgemahnt – z. B. unvollständige Impressen, unklare Preisangaben oder fehlende Hinweise auf Widerrufsrechte. Oft kommen Abmahnungen von Mitbewerbern oder von sogenannten Wettbewerbsverbänden. Ihr Ziel: Marktverzerrungen beseitigen – doch nicht selten entsteht der Eindruck, dass es eher um das Generieren von Gebühren geht. Das Schreiben wirkt auf viele Betroffene einschüchternd – insbesondere durch die gesetzten Fristen und die rechtliche Sprache. Doch nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Manchmal beruhen sie auf falschen Tatsachen oder es bestehen ernsthafte Zweifel an der Aktivlegitimation des Abmahners. Auch die Höhe der geforderten Kosten oder die Formulierung der Unterlassungserklärung kann angreifbar sein. Deshalb gilt: Keine Panik – aber auch nicht abwarten. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Das bedeutet ein Gerichtsverfahren mit zusätzlichem Kostenrisiko. Gleichzeitig sollte niemand vorschnell zahlen oder unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist sehr weit gefasst – sie kann zu Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen führen, selbst bei kleinen technischen Fehlern. Besser: den Fall durch eine:n Rechtsanwalt:anwältin mit Erfahrung im Wettbewerbsrecht prüfen lassen. Oft lassen sich überzogene Forderungen zurückweisen oder mit dem Abmahner eine einvernehmliche Lösung finden. In vielen Fällen genügt auch eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“, die das Risiko für den Abgemahnten deutlich reduziert.
Checkliste:
Über den Autor:
Dieser Rechtstipp wurde verfasst von Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht. Rechtsanwalt Kramarz unterstützt Mandanten in Darmstadt und bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.
Für weiterführende Informationen und regelmäßige rechtliche Updates, hören Sie gerne in meinen Podcast oder besuchen Sie meinen YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@rakramarz
Für eine erste, kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie mich unter der Nummer 06151-2768227. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über die Kanzlei Kramarz und seine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter https://www.kanzlei-kramarz.de/
Weitere Informationen, Hintergründe und Handlungsempfehlungen zu diesem Thema bietet die Website der Kanzlei Kramarz: https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-wettbewerbsrecht/
Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Grundlage solcher Abmahnungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es schützt Verbraucher:innen sowie Mitbewerber:innen vor irreführender Werbung, falschen Angaben oder gesetzeswidrigem Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Besonders häufig werden Fehler auf Webseiten oder in Online-Shops abgemahnt – z. B. unvollständige Impressen, unklare Preisangaben oder fehlende Hinweise auf Widerrufsrechte. Oft kommen Abmahnungen von Mitbewerbern oder von sogenannten Wettbewerbsverbänden. Ihr Ziel: Marktverzerrungen beseitigen – doch nicht selten entsteht der Eindruck, dass es eher um das Generieren von Gebühren geht. Das Schreiben wirkt auf viele Betroffene einschüchternd – insbesondere durch die gesetzten Fristen und die rechtliche Sprache. Doch nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Manchmal beruhen sie auf falschen Tatsachen oder es bestehen ernsthafte Zweifel an der Aktivlegitimation des Abmahners. Auch die Höhe der geforderten Kosten oder die Formulierung der Unterlassungserklärung kann angreifbar sein. Deshalb gilt: Keine Panik – aber auch nicht abwarten. Wer die gesetzte Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Das bedeutet ein Gerichtsverfahren mit zusätzlichem Kostenrisiko. Gleichzeitig sollte niemand vorschnell zahlen oder unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist sehr weit gefasst – sie kann zu Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen führen, selbst bei kleinen technischen Fehlern. Besser: den Fall durch eine:n Rechtsanwalt:anwältin mit Erfahrung im Wettbewerbsrecht prüfen lassen. Oft lassen sich überzogene Forderungen zurückweisen oder mit dem Abmahner eine einvernehmliche Lösung finden. In vielen Fällen genügt auch eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“, die das Risiko für den Abgemahnten deutlich reduziert.
Checkliste:
- Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen.
- Abmahnschreiben juristisch prüfen lassen.
- Fristen beachten – sonst drohen gerichtliche Schritte.
- Eigene Unterlagen und Beweise sichern.
- Rechtsberatung durch spezialisierten Anwalt einholen.
Über den Autor:
Dieser Rechtstipp wurde verfasst von Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht. Rechtsanwalt Kramarz unterstützt Mandanten in Darmstadt und bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.
Für weiterführende Informationen und regelmäßige rechtliche Updates, hören Sie gerne in meinen Podcast oder besuchen Sie meinen YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@rakramarz
Für eine erste, kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie mich unter der Nummer 06151-2768227. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über die Kanzlei Kramarz und seine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter https://www.kanzlei-kramarz.de/
Weitere Informationen, Hintergründe und Handlungsempfehlungen zu diesem Thema bietet die Website der Kanzlei Kramarz: https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-wettbewerbsrecht/