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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht

Informationen zum Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht - Allgemeine Informationen

Der Begriff des Wettbewerbsrecht schließt gleich mehrere Regelungsbereiche mit ein:

Als Wettbewerbsrecht im klassischen Sinne bezeichnet man das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Daneben zählt aber auch das Kartellrecht (gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Subventionsrecht (staatliche finanzielle Hilfe zur Förderung eines Wirtschaftszweiges) zum Wettbewerbsrecht. Wichtigste Rechtsgrundlage des Wettbewerbsrechts ist das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Ziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen. Das Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb. Eine juristisch abschließende Definition für "Wettbewerb" ist zwar nicht anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen. Man kann aber mit Wettbewerb auch eine Marktstruktur bezeichnen. Insofern besitzt der juristische Begriff des Wettbewerbs eine gewisse Mehrdeutigkeit. Ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen behilflich sein, Ihre aktuelle Wettbewerbssituation und deren Rechtmäßigkeit zu prüfen, und Ihnen gegebenenfalls Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Marktstellung zu verbessern.

Irreführende Werbung und Wettbewerbsrecht

Ein Beispiel für eine verbotene irreführende Handlung nach dem Wettbewerbsrecht ist irreführende Werbung. Irreführende Werbung liegt vor, wenn sie beim Adressaten durch unwahre oder täuschende Angaben ein Vorstellungsbild hervorruft, das mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt. Nach dem Sinn des Wettbewerbsrechts soll der Verbraucher aber seine Kaufentscheidung aufgrund zutreffender Informationen treffen.

Vergleichende Werbung und Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht erlaubt vergleichende Werbung inzwischen grundsätzlich. Bei dieser Werbeform wird das eigene Angebot mit Waren und Dienstleistungen anderer Marktteilnehmer verglichen. Die vergleichende Werbung ist allerdings nach §6 UWG unzulässig, wenn sie zum Beispiel Mitbewerber herabsetzt und verunglimpft oder eine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist.

Sie benötigen Unterstützung einen Anwalt im Wettbewerbsrecht? Haben Sie einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen und haben deshalb eine Abmahnung erhalten? Oder haben Sie einen Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers bemerkt, den Sie nun abmahnen wollen? Dann wählen Sie aus unserer Liste den passenden Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht aus, der Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem behilflich ist, und nehmen Sie direkt Kontakt zu ihm auf!

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zuletzt aktualisiert am 06.09.2017