Markenrecht: Was tun bei einer Abmahnung?

03.05.2025, Autor: Herr Christian Kramarz / Lesedauer ca. 2 Min. (5 mal gelesen)
Was tun, wenn man eine markenrechtliche Abmahnung erhält

Markenrechtliche Abmahnungen sind ein scharfes Schwert im geschäftlichen Wettbewerb. Wer eine eingetragene Marke verletzt – sei es durch ein ähnliches Logo, eine Domain oder einen Produktnamen –, kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Konsequenzen sind oft erheblich. Das Schreiben enthält regelmäßig eine Unterlassungsforderung, eine Kostennote und die Bitte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann weitreichende Konsequenzen haben – z. B. Vertragsstrafen bei wiederholter Nutzung. Viele Betroffene wissen jedoch gar nicht, ob sie überhaupt eine Markenverletzung begangen haben. Entscheidend ist: Gibt es Verwechslungsgefahr? Ist die Marke korrekt eingetragen? Wird sie geschäftlich genutzt? Liegt ein berechtigtes Interesse vor? Es lohnt sich in jedem Fall, die Abmahnung juristisch prüfen zu lassen. Ein Fachanwalt kann einschätzen, ob die Ansprüche berechtigt sind, ob eine Verteidigung möglich ist – oder ob eine Einigung infrage kommt. Oft lässt sich durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine Abgrenzungsvereinbarung eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.  

Checkliste:

  • Abmahnung nicht ignorieren.    
  • Markenschutz und Nutzung prüfen lassen.    
  • Keine vorschnelle Unterschrift leisten.    
  • Juristische Bewertung der Ansprüche einholen.    
  • Bei Bedarf: Unterlassungserklärung modifizieren.    


Über den Autor:

Dieser Rechtstipp wurde verfasst von Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht. Rechtsanwalt Kramarz unterstützt Mandanten in Darmstadt und bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.

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