Führerschein: Welche Änderungen hat die EU 2025 beschlossen?
25.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Gültigkeitsdauer: Pkw- und Motorradführerscheine sollen künftig mindestens 15 Jahre gültig sein. Bei LKW und Bussen sind es mindestens fünf Jahre.
2. Ältere Führescheinbesitzer: Für Menschen ab 65 Jahren sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen verkürzen und eine medizinische Untersuchung einführen können.
3. Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Punkte: Ein Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder andere Fahrbeschränkungen sollen künftig EU-weit gelten. Punkte in Flensburg zählen künftig EU-weit.
1. Gültigkeitsdauer: Pkw- und Motorradführerscheine sollen künftig mindestens 15 Jahre gültig sein. Bei LKW und Bussen sind es mindestens fünf Jahre.
2. Ältere Führescheinbesitzer: Für Menschen ab 65 Jahren sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen verkürzen und eine medizinische Untersuchung einführen können.
3. Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Punkte: Ein Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder andere Fahrbeschränkungen sollen künftig EU-weit gelten. Punkte in Flensburg zählen künftig EU-weit.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie lange soll der Führerschein künftig gelten? Wie ändert sich die Führerscheinprüfung? Wird älteren Menschen der Führerschein entzogen? Werden medizinische Untersuchungen für den Führerschein Pflicht? Wird ein digitaler Führerschein eingeführt? Welche Erweiterung des Führerscheins ist geplant? Wie lange wird die Probezeit künftig dauern? Kann ich den Führerschein auch in meinem Herkunftsland machen? Was ändert sich bei Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot und MPU? Was ändert sich für Bus- und LKW-Fahrer? Was ändert sich für Motorradfahrer? Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens? Praxistipp zum neuen Führerscheinrecht Wie lange soll der Führerschein künftig gelten?
Künftig sollen Führerscheine für Autos und Motorräder mindestens 15 Jahre gültig sein. Bei LKW und Bussen sind es mindestens fünf Jahre.
Wie ändert sich die Führerscheinprüfung?
In der Fahrschule soll künftig auch die sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden. Als weitere Pflichtthemen werden auch die Risiken von toten Winkeln aufgenommen, die Wirkungsweise von Fahrassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen.
Wird älteren Menschen der Führerschein entzogen?
Es soll EU-einheitlich keine pauschale Verkürzung der Gültigkeitsdauer für ältere Menschen geben.
Aber: Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Menschen ab 65 Jahren individuell verkürzen dürfen.
Werden medizinische Untersuchungen für den Führerschein Pflicht?
Lange wurde diskutiert, Menschen ab 70 regelmäßig zu einer medizinischen Untersuchung zu schicken. Nur bei deren Bestehen sollten sie ihren Führerschein behalten dürfen. Eine solche Regelung wird es EU-weit nicht geben.
Aber: Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen im Rahmen der Ausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung (zum Beispiel hinsichtlich des Sehvermögens und des Herz-Kreislauf-Systems) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen dürfen. Ob man also eine ärztliche Bescheinigung benötigt oder einfach selbst ein Formular ausfüllt, wird jedes EU-Land für sich entscheiden.
Wird ein digitaler Führerschein eingeführt?
Bis 2030 soll ein EU-weit einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. Dieser soll in allen EU-Staaten anerkannt werden. Außerdem soll er in der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Wer seinen Führerschein jedoch nicht ausschließlich auf dem Smartphone gespeichert haben möchte, soll ihn auch künftig zusätzlich in physischer Form, also als Plastikkarte, beantragen können. Auch diese muss überall anerkannt werden.
Welche Erweiterung des Führerscheins ist geplant?
Inhaber eines PKW-Führerscheins der Klasse B sollen in Zukunft schwerere Wohnmobile und Krankenwagen fahren dürfen. Das zulässige Gesamtgewicht erhöht sich von bisher 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen, mit Anhänger sogar auf 5 Tonnen.
Aber: Wer diese Erweiterung nutzen will, um ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu fahren, muss eine zusätzliche Fahrerschulung oder Prüfung ablegen. Diese entfällt für Elektrofahrzeuge, sofern man seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein Klasse B hat.
Wie lange wird die Probezeit künftig dauern?
In der gesamten EU wird es eine einheitliche zweijährige Probezeit für Fahranfänger geben. In dieser Zeit soll riskantes Fahrverhalten schwerer bestraft werden. Die Grenze für Alkoholkonsum soll in dieser Zeit bei 0,2 Gramm/ml Blut liegen.
Diese Probezeit soll für verschiedene Führerscheinklassen gelten, also nicht nur für PKW. Unter anderem soll sie auch für kleinere Krafträder der Klasse AM bis 50 cm3 und 45 km/h gelten sowie für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge der Klassen L und T.
Beispiel: Auch wenn Sie nur einen 50er Motorroller oder einen Traktor fahren möchten, müssen Sie künftig zwei Jahre Probezeit bestehen.
Und: Mit dem Erwerb jeder neuen Führerscheinklasse beginnt eine neue Probezeit.
Kann ich den Führerschein auch in meinem Herkunftsland machen?
Viele EU-Bürger leben in einem anderen EU-Land als dem, aus dem sie stammen. Diese sollen künftig den Führerschein auch in ihrem Heimatland machen können.
Aber: Dies ist nur möglich, wenn es im Wohnsitzstaat keine Möglichkeit gibt, die Führerscheinprüfung in der Amtssprache des Heimatlandes abzulegen.
Was ändert sich bei Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot und MPU?
Ein Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder andere Fahrbeschränkungen sollen künftig EU-weit gelten. Dazu sollen solche Maßnahmen von dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, an den Staat weitergeleitet werden, der den Führerschein ausgestellt hat.
Beispiel 1: Ihnen wird als Deutschem in Italien der Führerschein entzogen. Bisher gilt dies nur in Italien und Sie können in Deutschland weiterhin fahren. Künftig nicht mehr.
Beispiel 2: Sie sind in Deutschland unter Alkoholeinfluss gefahren und Ihnen wurde der Führerschein entzogen. Für die Wiedererteilung müssen Sie eine MPU bestehen. Auch die Führerscheinbehörde in Tschechien darf Ihnen künftig ohne MPU keinen Führerschein ausstellen.
Hinzu kommt: Punkte zählen in Zukunft EU-weit. Sie werden in Ihrem digitalen Führerschein vermerkt.
Beispiel 3: Sie sind im Urlaub in Dänemark zu schnell gefahren und haben zwei Punkte bekommen. In Deutschland haben Sie bereits zwei Punkte wegen eines anderen Verstoßes. Jetzt haben Sie insgesamt vier Punkte.
Was ändert sich für Bus- und LKW-Fahrer?
Da immer weniger Menschen bereit sind, den Stress und die mäßige Bezahlung eines Jobs als LKW-Fahrer auf sich zu nehmen, setzt die EU für die entsprechenden Führerscheine die Altersgrenzen herab.
Das Mindestalter für Führerscheine der Klasse C (LKW) und der Klasse D (Busse) wird von 21 bzw. 24 Jahren auf 18 Jahre reduziert.
Aber: Ein zusätzlicher Eignungsnachweis wird eingeführt. Ohne diesen bleibt es bei den bisherigen Altersgrenzen.
EU-weit soll es einheitliche Vorschriften über das begleitete Fahren ab 17 Jahren geben. Diese Regelungen sollen auch für schwere LKW mit Führerscheinklasse C gelten.
Beispiel: Sie haben eine Fahrprüfung für die Klasse C abgelegt, sind aber erst 17 Jahre alt. Sie dürfen einen LKW-Sattelzug mit 44 Tonnen Gewicht fahren, wenn eine in Ihrer vorläufigen Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson daneben sitzt.
Was ändert sich für Motorradfahrer?
Bisher konnten Führerscheinhaber mit Klasse B ihren Führerschein durch einen zusätzlichen Kurs auf die Klasse B 196 upgraden und damit auch Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren. Diese Führerschein-Erweiterung galt jedoch nur in Deutschland. Künftig soll die Klasse B 196 auch EU-weit anerkannt werden.
Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?
Auf diese Neuerungen haben sich Rat und Parlament der EU geeinigt. Sie müssen jedoch nun zunächst in Form einer neuen EU-Führerscheinrichtlinie von Rat und Parlament der EU auch formell beschlossen werden. Dann muss Deutschland die Regelungen in nationales Recht umsetzen. Dafür werden die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit haben. Erst nach der Umsetzung in nationales Recht treten die Regelungen in Kraft.
Praxistipp zum neuen Führerscheinrecht
Haben Sie rechtliche Fragen zum Thema Führerschein oder wurde Ihnen dieser entzogen? Dann ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.
(Ma)