Führerschein: Welche Änderungen hat die EU 2025 beschlossen?

07.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Führerschein,Fahrerlaubnis,EU,Änderungen Künftige Änderungen beim Führerschein werden jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis betreffen. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Gültigkeitsdauer: Pkw- und Motorradführerscheine sollen künftig mindestens 15 Jahre gültig sein. Bei LKW und Bussen sind es mindestens fünf Jahre.

2. Ältere Führescheinbesitzer: Für Menschen ab 65 Jahren sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen verkürzen und eine medizinische Untersuchung einführen können.

3. Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Punkte: Ein Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder andere Fahrbeschränkungen sollen künftig EU-weit gelten. Punkte in Flensburg zählen künftig EU-weit.
Die EU-Kommission verfolgt den Plan, die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis 2023 zu halbieren und bis 2050 auf null zu reduzieren. Ergebnis ist ein Projekt namens "Vision Zero". Dieses wird eine Reihe von Änderungen für den Straßenverkehr mit sich bringen. Dazu gehören auch die folgenden geplanten Änderungen beim Führerschein.

Wie lange soll der Führerschein künftig gelten?


Künftig sollen Führerscheine für Autos und Motorräder mindestens 15 Jahre gültig sein. Bei LKW und Bussen sind es mindestens fünf Jahre.

Wie ändert sich die Führerscheinprüfung?


In der Fahrschule soll künftig auch die sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden. Als weitere Pflichtthemen werden auch die Risiken von toten Winkeln aufgenommen, die Wirkungsweise von Fahrassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Türen sowie das Fahren bei Schnee und auf glatten Straßen.

Wird älteren Menschen der Führerschein entzogen?


Es soll EU-einheitlich keine pauschale Verkürzung der Gültigkeitsdauer für ältere Menschen geben.

Aber: Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Menschen ab 65 Jahren individuell verkürzen dürfen.

Werden medizinische Untersuchungen für den Führerschein Pflicht?


Lange wurde diskutiert, Menschen ab 70 regelmäßig zu einer medizinischen Untersuchung zu schicken. Nur bei deren Bestehen sollten sie ihren Führerschein behalten dürfen. Eine solche Regelung wird es EU-weit nicht geben.

Aber: Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen im Rahmen der Ausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung (zum Beispiel hinsichtlich des Sehvermögens und des Herz-Kreislauf-Systems) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen dürfen. Ob man also eine ärztliche Bescheinigung benötigt oder einfach selbst ein Formular ausfüllt, wird jedes EU-Land für sich entscheiden.

Wird ein digitaler Führerschein eingeführt?


Bis 2030 soll ein EU-weit einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. Dieser soll in allen EU-Staaten anerkannt werden. Außerdem soll er in der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Wer seinen Führerschein jedoch nicht ausschließlich auf dem Smartphone gespeichert haben möchte, soll ihn auch künftig zusätzlich in physischer Form, also als Plastikkarte, beantragen können. Auch diese muss überall anerkannt werden.

Welche Erweiterung des Führerscheins ist geplant?


Inhaber eines PKW-Führerscheins der Klasse B sollen in Zukunft schwerere Wohnmobile und Krankenwagen fahren dürfen. Das zulässige Gesamtgewicht erhöht sich von bisher 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen, in bestimmten Fällen mit Anhänger sogar auf 5 Tonnen.

Update vom 7.11.2025: Voraussetzung ist, dass man seit mindestens zwei Jahren den Führerschein Klasse B hat. Auch muss eine von der jeweiligen nationalen Behörde anerkannte Zusatzschulung oder praktische Prüfung absolviert werden. Geprüfte Fähigkeiten sind das Fahren mit erhöhter Fahrzeugmasse, Umgang mit längerem Bremsweg, das Kurvenverhalten und Besonderheiten alternativer Antriebe wie Rekuperation oder Batterielastverteilung. Als Nachweis wird eine Schlüsselzahl im Führerschein vermerkt. Ohne diesen Eintrag gilt weiterhin die Grenze von 3.500 Kilogramm.

Für die Erweriterung auf 5 Tonnen sind strengere Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, bei denen die höhere Masse technisch durch die Antriebssysteme bedingt ist. Das Fahrzeug muss als PKW klassifiziert sein und darf nicht für gewerbliche Transporte benutzt werden. Die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger darf 5.000 Kg nicht überschreiten. Eine Schulung ist Pflicht. Die Regelung gilt nur in Ländern, die sie ausdrücklich übernehmen.

Wie lange wird die Probezeit künftig dauern?


In der gesamten EU wird es eine einheitliche zweijährige Probezeit für Fahranfänger geben. In dieser Zeit soll riskantes Fahrverhalten schwerer bestraft werden. Eine einheitliche Promillegrenze für Fahranfänger schreibt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten nicht vor; empfohlen werden Null Promille.

Update vom 7.11.2025:
Diese Probezeit kann von den einzelnen Mitgliedsstaaten auf verschiedene Führerscheinklassen ausgeweitet werden. Möglich ist also, dass man künftig auch zwei Jahre Probezeit bestehen muss, wenn man nur einen 50er Motorroller oder einen Traktor bewegt.

Mit dem Erwerb jeder neuen Führerscheinklasse beginnt eine neue Probezeit.

Ein Führerschein der Klasse B kann künftig schon von 17-Jährigen erworben werden. Bis zum 18. Geburtstag müssen diese jedoch mit einer erfahrenen Begleitperson fahren. Das begleitete Fahren ist EU-weit möglich, auch bei Urlaubsfahrten in anderen Mitgliedstaaten.

Kann ich den Führerschein auch in meinem Herkunftsland machen?


Viele EU-Bürger leben in einem anderen EU-Land als dem, aus dem sie stammen. Diese sollen künftig den Führerschein auch in ihrem Heimatland machen können.

Aber: Dies ist nur möglich, wenn es im Wohnsitzstaat keine Möglichkeit gibt, die Führerscheinprüfung in der Amtssprache des Heimatlandes abzulegen.

Was ändert sich bei Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot und MPU?


Ein Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder andere Fahrbeschränkungen sollen künftig EU-weit gelten. Dazu sollen solche Maßnahmen von dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, an den Staat weitergeleitet werden, der den Führerschein ausgestellt hat.

Beispiel 1: Ihnen wird als Deutschem in Italien der Führerschein entzogen. Bisher gilt dies nur in Italien und Sie können in Deutschland weiterhin fahren. Künftig nicht mehr.

Beispiel 2: Sie sind in Deutschland unter Alkoholeinfluss gefahren und Ihnen wurde der Führerschein entzogen. Für die Wiedererteilung müssen Sie eine MPU bestehen. Auch die Führerscheinbehörde in Tschechien darf Ihnen künftig ohne MPU keinen Führerschein ausstellen.

Hinzu kommt: Punkte zählen in Zukunft EU-weit. Sie werden in Ihrem digitalen Führerschein vermerkt.

Beispiel 3: Sie sind im Urlaub in Dänemark zu schnell gefahren und haben zwei Punkte bekommen. In Deutschland haben Sie bereits zwei Punkte wegen eines anderen Verstoßes. Jetzt haben Sie insgesamt vier Punkte.

Was ändert sich für Bus- und LKW-Fahrer?


Da immer weniger Menschen bereit sind, den Stress und die mäßige Bezahlung eines Jobs als LKW-Fahrer auf sich zu nehmen, setzt die EU für die entsprechenden Führerscheine die Altersgrenzen herab.

Update vom 7.11.2025:
Das Mindestalter für Führerscheine der Klasse C (LKW) wird auf 18 Jahre herabgesetzt.

Für Klasse D (Busse) soll ein Mindestalter von 21 Jahren gelten. Dieses kann bei Ausbildung oder begleitetem Fahren unterschritten werden.

EU-weit wird das begleitete Fahren harmonisiert. Es kann in Zukunft auch auf Lkw-Klassen wie C1 und C ausgeweitet werden.
Aber: Ein zusätzlicher Eignungsnachweis wird eingeführt. Ohne diesen bleibt es bei den bisherigen Altersgrenzen.

Was ändert sich für Motorradfahrer?


Bisher konnten Führerscheinhaber mit Klasse B ihren Führerschein durch einen zusätzlichen Kurs auf die Klasse B 196 upgraden und damit auch Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren. Diese Führerschein-Erweiterung galt jedoch nur in Deutschland. Künftig soll die Klasse B 196 auch EU-weit anerkannt werden.

Update vom 7.11.2025: Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?


Die hier beschriebene 4. Führerscheinrichtlinie wurde am 5.11.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, also am 25.11.2025, in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit zur Umsetzung und ein weiteres Jahr zur Vorbereitung. In Deutschland werden die Änderungen voraussichtlich 2030 Gesetz. Der digitale Führerschein soll hierzulande allerdings schon ab Ende 2026 verfügbar sein.

Praxistipp zum neuen Führerscheinrecht


Haben Sie rechtliche Fragen zum Thema Führerschein oder wurde Ihnen dieser entzogen? Dann ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion