Dürfen Studenten KI in Prüfungen und Abschlussarbeiten verwenden?

06.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
KI,Nutzung,Täuschung,Studentin,Universität Bei der Nutzung von KI in Prüfungen sollten Studenten genau auf die Regeln achten. © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Prüfungsregeln: Ob KI-Tools von Studenten genutzt werden dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung oder den Vorgaben der Hochschule bzw. Prüfer. Ohne ausdrückliche Erlaubnis gilt die KI-Nutzung als unerlaubte Hilfe.

2. Kennzeichnung: Wird KI erlaubt eingesetzt, muss die Nutzung in der Regel offengelegt und damit erstellte Texte korrekt gekennzeichnet werden.

3. Täuschungsversuch: Wird KI trotz Verbots in Prüfungen genutzt, kann das als schwerer Täuschungsversuch gewertet werden. Die Folgen reichen vom Nichtbestehen der Prüfung, über den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung bis hin zur Exmatrikulation.

KI-Sprachmodelle wie ChatGPT oder Google Gemini werden auch an Universitäten von vielen Menschen genutzt - insbesondere aber von den Studenten. Allerdings gibt es keine einheitliche Umgangsweise damit: Einige Universitäten fördern den Einsatz von KI, andere untersagen ihn. Problematisch wird es, wenn Studenten KI bei Prüfungen oder Abschlussarbeiten nutzen, um sich das eigene Denken zu ersparen. Ein Gerichtsurteil aus Hessen zeigt, dass dies durchaus auch zum Ende des Studiums führen kann.

Fall aus der Praxis: KI-Nutzung in der Prüfung


Das Verwaltungsgericht Kassel beschäftigte sich mit den Klagen zweier Studenten. Einer hatte seine Bachelorarbeit im Fach Informatik unter Zuhilfenahme von KI erstellt, der andere eine Hausarbeit im Verwaltungsrecht. Beide KI-Nutzungen der Studenten wurden entdeckt. Beide Arbeiten wurden von der Universität Kassel mit „nicht bestanden“ bewertet.

Darüber hinaus schloss die Universität beide Studenten von der Wiederholungsprüfung aus. Damit können diese ihr Studium nicht mehr erfolgreich beenden. Die Studenten klagten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht.

Wie ist die Rechtslage zur Nutzung von KI an Universitäten?


Es gibt kein einheitliches Gesetz zur Nutzung von KI an deutschen Universitäten / Hochschulen.

Grundregeln für die Nutzung von KI gibt als EU-Regelung der EU Artificial Intelligence Act vor. Dieser ist seit 1. August 2024 in Kraft. Bei dieser Regelung geht es aber in erster Linie darum, den Einsatz von Hochrisiko-KI zu verhindern.

Beispiele: So ist Social Scoring verboten, d. h. die Bewertung oder Klassifizierung von Einzelpersonen oder Gruppen anhand ihres Sozialverhaltens oder ihrer Persönlichkeitsmerkmale und infolgedessen eine nachteilige Behandlung. Ebenso darf nicht allein aufgrund von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen vorhergesagt werden, ob eine Person Straftaten begehen wird.

Diese Vorgaben gelten natürlich auch für die Arbeit an Universitäten und müssen nicht nur von der Universität im Umgang mit den Studenten beachtet werden, sondern auch von diesen selbst, etwa bei der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten.

Zurück zum Einsatz von KI bei Prüfungen: Hier sind die Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten entscheidend. Aber: siehe unten. Derzeit wird vielerorts an diesen Regelungen gearbeitet, um den Einsatz der Künstlichen Intelligenz im Bildungsbereich zu regeln.

Tipp: Wer bereits studiert oder ein Studium plant, sollte sich unbedingt auch darüber informieren, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz an Ihrer Hochschule gehandhabt wird.

Wie regeln die Universitäten den KI-Einsatz durch Studenten?


Der natürliche Ort für eine Regelung zum Thema "KI-Nutzung in Prüfungen und Abschlussarbeiten" wäre die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule. Diese Prüfungsordnungen basieren auf den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer. Aber: Nach dem KI-Monitor 2025 des Hochschulforums Digitalisierung haben gerade einmal 43 Prozent der Hochschulen dazu Regelungen in ihrer Prüfungsordnung getroffen.

Viele Hochschulen legen schlicht fest, dass in den Prüfungen nur die vom jeweiligen Professor zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Die Steudenten müssen bei Prüfungen und Abschlussarbeiten mit Unterschrift versichern, dass sie keine anderen Hilfsmittel verwenden (sogenannte Eigenständigkeitserklärung). Jede Verwendung unzulässiger Hilfsmittel gilt als Täuschung in der Prüfung und führt zu deren Benotung mit "nicht bestanden".

So hält es zum Beispiel die juristische Fakultät der Universität Hamburg. Immerhin haben 87 Prozent der deutschen Hochschulen laut KI-Monitor ihre Eigenständigkeitserklärungen im Hinblick auf Künstliche Intelligenz neu formuliert.

Zwar sind vielerorts Neuregelungen in Arbeit. Derzeit haben jedoch die meisten Hochschulen die eigentliche Rechtsgrundlage für eine KI-Regelung noch nicht genutzt. Stattdessen kommen "Positionspapiere", "Handreichungen" oder Ähnliches zum Einsatz, in welchen die jeweilige Hochschule ihren Standpunkt klarmacht.

Ist die Nutzung von KI durch Studenten immer und pauschal verboten?


Insoweit ist zu unterscheiden: Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Arbeitswerkzeug, etwa beim Recherchieren, ist etwas anderes als die Verwendung zur Täuschung in einer Prüfung oder Abschlussarbeit.

Viele Universitäten betonen in den entsprechenden Handreichungen die Eigenständigkeit der Leistung. Denn: Studenten sollen an der Universität selber denken und diese Fähigkeit auch in der Prüfung unter Beweis stellen.

Andererseits wird oft auch eingeräumt, dass der reflektierte und überlegte Einsatz von KI selbst Prüfungsgegenstand sein kann. In diesem Fall sind KI-generierte Textteile eindeutig in Studienarbeiten zu kennzeichnen und zu vermerken, welche Art von KI genutzt wurde.

Wie regelt die Uni Kassel den Einsatz von KI in Prüfungen?


Die Prüfungsordnungen der Fakultäten der Uni Kassel enthalten aktuell keine Regelung zu Künstlicher Intelligenz. Ein Positionspapier von 2023 besagt: "Es ist nicht möglich, für alle Prüfungen geltende Regeln über die erlaubten Hilfsmittel zu erlassen". Letztendlich liegt die Entscheidung hier beim jeweiligen Professor. Ein Universitätssprecher schloss gegenüber der Presse nicht aus, dass die sinnvolle Anwendung von KI auch selbst Gegenstand einer Prüfung sein könne.

Wie urteilte das VG Kassel zur Täuschung mittels KI in einer Prüfung?


Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Meinung der Universität bestätigt und die beiden Klagen der Studenten abgewiesen. Es hielt auch den Ausschluss der beiden Studenten von der Wiederholungsprüfung für rechtens, da diese eine schwere Täuschung durch den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel begangen hätten.

Dabei spielte wohl auch die fälschlich abgegebene Eigenständigkeitserklärung eine Rolle: Beide Prüflinge hatten schriftlich versichert, die Arbeiten selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben.

Das Gericht will hier "verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes" aufgestellt haben. Einzelheiten dazu erfährt man derzeit leider nicht.

In praktischer Hinsicht bereitet der Nachweis der Nutzung von KI in Prüfungen und Abschlussarbeiten oftmals Schwierigkeiten, da auch KI-Detektoren, also Software, die von KI erstellte Texte als solche erkennt, nicht zuverlässig arbeiten.

Das VG Kassel hat wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Rechtsmittel der Berufung zugelassen. Es ist also möglich, dass sich auch eine höhere Instanz noch mit den beiden Fällen beschäftigt (Urteile vom 25.2.2026, Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).

Welche Rechtsfragen sind beim Verdacht einer Täuschung mittels KI relevant?


Wird einem Studenten Täuschungsverdacht im Wege der KI-Nutzung vorgeworfen, könnten wichtige Fragen – und Ansatzpunkte für eine Klage gegen Entscheidungen der Hochschule – zum Beispiel sein:

- Wie wurde im konkreten Fall der Einsatz von KI zur Täuschung nachgewiesen? Ist das Nachweisverfahren zuverlässig?

- Welche Regelung hat die Universität zu diesem Thema getroffen und wie wurde diese den Studenten mitgeteilt?

- Reicht eine "Handreichung" bei fehlender Regelung in der Prüfungsordnung aus, um Studierende bei einer Täuschung mittels KI vom Weiterstudieren auszuschließen?

- Was macht die Nutzung von KI zu einer schweren Täuschung, die den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung rechtfertigt?

Was ist bei der KI-Nutzung in Prüfungen und Abschlussarbeiten zu beachten?


Studenten sollten nicht nur die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule kennen, sondern auch auf etwaige Positionspapiere oder Handreichungen zum Thema KI-Nutzung achten. Generell empfiehlt es sich sehr, Prüfungsarbeiten eigenständig zu erstellen und bei zulässigem KI-Einsatz die damit erstellten Textteile akribisch zu kennzeichnen.

Übrigens: Wird während des Studiums die Prüfungsordnung geändert, heißt dies nicht unbedingt, dass diese Änderung auch für alle Studenten gilt. Grundsätzlich gilt, dass nachteilige Regelungen nur greifen, wenn diese schon zu Anfang des Studiums bestanden haben. Trotzdem sollte auf Übergangsregelungen der Hochschule geachtet werden.

Praxistipp zu KI-Nutzung in Prüfungen und Abschlussarbeiten


Sind Sie bei einer Prüfung wegen einer Täuschung mittels KI durchgefallen oder wurden Sie gar deswegen exmatrikuliert? Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf den Bereich Bildungsrecht spezialisiert hat, ist in einem solchen Fall der beste Ansprechpartner.

(Ma)


 Ulf Matzen
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Juristische Redaktion
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