Dürfen Studenten KI in Prüfungen und Hausarbeiten verwenden?
06.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Künstliche Intelligenz stellt Hochschulen zunehmend vor Probleme. © Rh - Anwalt-Suchservice Studenten, die KI in Prüfungen einsetzen, drohen erhebliche Konsequenzen. Allerdings handhaben nicht alle Hochschulen die Nutzung von KI an Universitäten gleich. Wie ist die Rechtslage?
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Fall aus der Praxis: KI-Nutzung in der Prüfung Wie ist die Rechtslage zur KI-Nutzung an Universitäten? Welche Regelungen sehen die Universitäten für den KI-Einsatz durch Studenten vor? Ist KI immer und pauschal verboten? Wie regelt die Uni Kassel den Einsatz von KI in Prüfungen? Wie hat das Gericht in Kassel zur KI-Täuschung in einer Prüfung entschieden? Welche wichtigen Rechtsfragen stellen sich bei der Beurteilung einer möglichen Täuschung in einer Prüfung per KI? Was sollten Studierende derzeit bei der Nutzung von KI in Prüfungen und schriftlichen Arbeiten beachten? Praxistipp zu künstlicher Intelligenz in Prüfungen Fall aus der Praxis: KI-Nutzung in der Prüfung
Das Verwaltungsgericht Kassel beschäftigte sich mit den Klagen zweier Studierender. Einer hatte seine Bachelorarbeit im Fach Informatik mit Hilfe von KI erstellt, der andere eine Hausarbeit im Verwaltungsrecht. Beide KI-Nutzungen der Studenten wurden entdeckt. Beide Arbeiten wurden von der Universität Kassel mit „nicht bestanden“ bewertet.
Darüber hinaus schloss die Universität beide Studierende von der Wiederholungsprüfung aus. Damit können diese ihr Studium nicht mehr erfolgreich beenden. Die Studenten klagten gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht.
Wie ist die Rechtslage zur KI-Nutzung an Universitäten?
Es gibt kein einheitliches Gesetz zur Nutzung von KI an deutschen Universitäten. Grundregeln für die Nutzung von KI gibt als europäische Regelung der EU Artificial Intelligence Act vor. Dieser ist seit 1. August 2024 in Kraft. Bei dieser Regelung geht es aber in erster Linie darum, den Einsatz von Hochrisiko-KI zu verhindern.
Beispiele: So ist Social Scoring verboten, d. h. die Bewertung oder Klassifizierung von Einzelpersonen oder Gruppen anhand ihres Sozialverhaltens oder ihrer Persönlichkeitsmerkmale und infolgedessen eine nachteilige Behandlung. Ebenso darf nicht allein aufgrund von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen vorhergesagt werden, ob eine Person Straftaten begehen wird.
Diese Vorgaben gelten natürlich auch für die Arbeit an Universitäten und müssen nicht nur von der Universität im Umgang mit den Studierenden beachtet werden, sondern auch von diesen selbst, etwa bei der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten.
Zurück zum Einsatz von KI bei Prüfungen: Hier sind die Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten entscheidend. Aber: siehe unten. Derzeit wird vielerorts an diesen Regelungen gearbeitet, um den Einsatz der Künstlichen Intelligenz im Bildungsbereich zu regeln.
Tipp: Studieren Sie gerade oder planen Sie ein Studium? Dann sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz an Ihrer Hochschule gehandhabt wird.
Welche Regelungen sehen die Universitäten für den KI-Einsatz durch Studenten vor?
Der natürliche Ort für eine Regelung zum Thema „KI in Prüfungen“ wäre die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule. Diese Prüfungsordnungen basieren auf den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer. Aber: Nach dem KI-Monitor 2025 des Hochschulforums Digitalisierung haben gerade einmal 43 Prozent der Hochschulen dazu Regelungen in ihrer Prüfungsordnung getroffen.
Viele Hochschulen legen schlicht fest, dass in den Prüfungen nur die vom jeweiligen Professor zugelassenen Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Die Studierenden müssen bei Prüfungen und Abschlussarbeiten mit Unterschrift versichern, dass sie keine anderen Hilfsmittel verwenden (sogenannte Eigenständigkeitserklärung). Jede Verwendung unzulässiger Hilfsmittel gilt als Täuschung in der Prüfung und führt zu deren Benotung mit „nicht bestanden“.
So hält es zum Beispiel die juristische Fakultät der Universität Hamburg. Immerhin haben 87 Prozent der deutschen Hochschulen laut KI-Monitor ihre Eigenständigkeitserklärungen im Hinblick auf Künstliche Intelligenz neu formuliert.
Zwar sind vielerorts Neuregelungen in Arbeit. Derzeit haben jedoch die meisten Hochschulen die eigentliche Rechtsgrundlage für eine KI-Regelung noch nicht genutzt. Stattdessen kommen „Positionspapiere“, „Handreichungen“ oder Ähnliches zum Einsatz, in welchen die jeweilige Hochschule ihren Standpunkt klarmacht.
Ist KI immer und pauschal verboten?
Man muss hier unterscheiden: Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Arbeitswerkzeug, etwa beim Recherchieren, ist etwas anderes als die Verwendung zur Täuschung in einer Prüfung.
Viele Universitäten betonen in den entsprechenden Handreichungen die Eigenständigkeit der Leistung. Denn: Studenten sollen an der Universität selbst denken lernen und diese Fähigkeit auch in der Prüfung unter Beweis stellen.
Andererseits wird oft auch eingeräumt, dass der reflektierte und überlegte Einsatz von KI selbst Prüfungsgegenstand sein kann. In diesem Fall sind KI-generierte Textteile eindeutig in Studienarbeiten zu kennzeichnen und zu vermerken, welche Art von KI genutzt wurde.
Wie regelt die Uni Kassel den Einsatz von KI in Prüfungen?
Die Prüfungsordnungen der Fakultäten der Uni Kassel enthalten aktuell keine Regelung zu Künstlicher Intelligenz. Ein Positionspapier von 2023 besagt: „Es ist nicht möglich, für alle Prüfungen geltende Regeln über die erlaubten Hilfsmittel zu erlassen.“ Letztendlich liegt die Entscheidung hier beim jeweiligen Professor. Ein Universitätssprecher schloss gegenüber der Presse nicht aus, dass die sinnvolle Anwendung von KI auch selbst Gegenstand einer Prüfung sein könne.
Wie hat das Gericht in Kassel zur KI-Täuschung in einer Prüfung entschieden?
Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Meinung der Universität bestätigt und die beiden Klagen der Studierenden abgewiesen. Es hielt auch den Ausschluss der beiden Studenten von der Wiederholungsprüfung für rechtens, da diese eine schwere Täuschung durch den Einsatz unerlaubter Hilfsmittel begangen hätten.
Dabei spielte wohl auch die fälschlich abgegebene Eigenständigkeitserklärung eine Rolle: Beide Prüflinge hatten schriftlich versichert, die Arbeiten selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben.
Das Gericht will hier „verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes“ aufgestellt haben. Einzelheiten dazu erfährt man derzeit leider nicht.
In praktischer Hinsicht bereitet der Nachweis eines KI-Einsatzes durchaus oft Schwierigkeiten, da auch KI-Detektoren nicht immer zuverlässig arbeiten.
Das VG Kassel hat wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Rechtsmittel der Berufung zugelassen. Es ist also möglich, dass sich auch eine höhere Instanz noch mit den beiden Fällen beschäftigt (Urteile vom 25.2.2026, Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).
Welche wichtigen Rechtsfragen stellen sich bei der Beurteilung einer möglichen Täuschung in einer Prüfung per KI?
Wichtige Fragen – und Ansatzpunkte für eine Klage gegen Entscheidungen der Hochschule – könnten zum Beispiel sein:
- Wie wurde im konkreten Fall der Einsatz von KI zur Täuschung nachgewiesen? Ist das Nachweisverfahren zuverlässig?
- Welche Regelung hat die Universität zu diesem Thema getroffen und wie wurde diese den Studenten mitgeteilt?
- Reicht eine „Handreichung“ bei fehlender Regelung in der Prüfungsordnung aus, um Studierende bei einer Täuschung mittels KI vom Weiterstudieren auszuschließen?
- Was genau unterscheidet eine Täuschung per KI von einer anderen Täuschungsmethode, sodass bei der KI eine schwere Täuschung vorliegt, die den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung rechtfertigt?
Was sollten Studierende derzeit bei der Nutzung von KI in Prüfungen und schriftlichen Arbeiten beachten?
Als Studierender sollten Sie derzeit nicht nur die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule kennen, sondern auch auf etwaige Positionspapiere oder Handreichungen zum Thema KI achten. Generell empfiehlt es sich, Prüfungsarbeiten eigenständig zu erstellen und bei zulässigem KI-Einsatz die entsprechenden Textteile akribisch zu kennzeichnen.
Übrigens: Wird während Ihres Studiums die Prüfungsordnung geändert, heißt dies nicht unbedingt, dass diese Änderung auch für Sie gilt. In der Regel geht man davon aus, dass für Studierende nachteilige Regelungen nur greifen, wenn diese schon zu Anfang des Studiums bestanden haben. Achten Sie jedoch auf Übergangsregelungen Ihrer Hochschule.
Praxistipp zu künstlicher Intelligenz in Prüfungen
Sind Sie bei einer Prüfung wegen einer Täuschung mittels KI durchgefallen oder wurden Sie gar deswegen exmatrikuliert? Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auf den Bereich Bildungsrecht spezialisiert hat, ist in einem solchen Fall der beste Ansprechpartner.
(Ma)