Fachartikel in der Rubrik Urheber- / Medienrecht

Autor: Dr. Anselm Brandi-Dohrn, maître en droit/FA für GewRS,von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2020

Keine „Catch-All“-Klauseln in Geheimhaltungsvereinbarungen
Klauseln, die einen Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich rechtmäßig erlangter Kenntnisse uneingeschränkt und unendlich zur Verschwiegenheit verpflichten, stellen eine unangemessene Benachteiligung dar und sind...

Autor: Dr. Anselm Brandi-Dohrn, maître en droit/FA für GewRS,von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2020

Lizenzvertragsrecht: Zur Abgrenzung zwischen Gestattung und bloßer Duldung einer Markennutzung
Eine Duldung liegt nur vor, wenn der Rechtsinhaber bei einer Rechtsverletzung untätig bleibt, obwohl ihm ein rechtliches Vorgehen möglich wäre. An das Vorliegen einer Gestattung der Markennutzung sind zwar strenge Anforderungen zu stellen; sie muss...

Autor: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Greyhills Rechtsanwälte, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2020

Sachentscheidungen über Unionsmarken nur durch Unionsmarkengerichte
Nur Unionsmarkengerichte dürfen Sachentscheidungen über Unionsmarken treffen. Das ergibt sich aus Art. 123 ff. UMV. Dieser Grundsatz ist auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen. § 513 Abs. 2 ZPO ist dahingehend unionsrechtskonform einschränkend...

Autor: RA Dr. Geert Johann Seelig, Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2020

Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten auf Online-Portalen
Bei einem Eilantrag gegen den Accessprovider auf Sperrung des Zugangs zu bestimmten Internetportalen, ist die Dringlichkeit „seitenbezogen“ und nicht „schutzrechtsbezogen“ zu beurteilen, soweit die Sperrung nicht ausschließlich schutzrechtsbezogen...

Autor: RA und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Kristofer Bott, Frankfurt/M.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2020

Zur Auslegung eines Warenverzeichnisses im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Bei der Auslegung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses einer Marke kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Anmelders an, sondern auf objektive Umstände. Zu diesen gehört aber auch die tatsächliche Produktpalette des Anmelders....

Autor: RA Dr. Ilja Czernik, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2020

Beschlussverfügung gegen Twitter
Der Grundsatz der Parteizustellung einer einstweiligen Verfügung ist im Anwendungsbereich der EuZustVO zu modifizieren. Ist eine Parteizustellung nach dem Recht des Empfangsstaates unzulässig, kann diese vom Gläubiger nicht verlangt werden. Für den...

Autor: RA Michael Alber, von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2020

Handel mit Eigenware bzw. mit Waren des eigenen Lizenzgebers stellt keine Einzelhandelsdienstleistung im markenrechtlichen Sinne dar
Der Schutzumfang der Einzelhandelsdienstleistungsmarke erstreckt sich nicht auf den (Online)Handel ausschließlich mit Eigenwaren bzw. mit Waren des eigenen Lizenzgebers. Die spezifische Tätigkeit des Einzelhändlers besteht vielmehr in der durch die...

Autor: RA Michael Alber, von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2020

Missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch Kennzeichenrechtsinhaber
Den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es widersprechen, wenn der Inhaber eines Kennzeichenrechts sich bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen auf eine nur formale Rechtsstellung beruft. Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer...

Autor: Dr. Danjel-Philippe Newerla, Kanzlei Dr. Newerla, Bremerhaven
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2020

Veröffentlichung umfangreicher Zitate auf Onlineportal ist zulässig
Umfangreiche Passagen aus einer öffentlichen Rede sind als zitierbare Sprachwerke anzusehen sind und dürfen in Online-Artikeln als solche veröffentlicht werden....

Autor: Dr. Oliver Stöckel, FA für GewRS,von BOETTICHER Rechtsanwälte, München
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2020

Der Besitz zum Zweck des Angebots oder Inverkehrbringens ist nur dann rechtsverletzend, wenn der Besitzer selbst diese Zwecke verfolgt
Wer als Dienstleister für einen Händler markenverletzende Ware lagert und versendet, ohne von der Verletzung Kenntnis zu haben (hier: „Verkauf durch X, Versand durch Amazon“), besitzt die Waren nicht zum Zweck des Angebots oder Inverkehrbringens,...